Der E-Boom
Elektro-Fahrrad, E-Bike oder Pedelec – eine Definition
Mit dem E-Bike richtig radeln gemäß Straßenverkehrsordnung
Für das E-Bike gelten dieselben Vorschriften im Straßenverkehr wie für jedes andere Fahrrad: Ohne Begleitung darf man damit ab 12 Jahren unterwegs sein, außer man hat vorab einen Radfahrausweis erworben. Geradelt werden darf nur mit der richtigen Ausrüstung – also Rücklicht, Rückstrahler und Reflektoren an Speichen und Pedalen.
Das Fahren auf dem Gehsteig ist verboten, es müssen ein Radweg oder die Straße benützt werden. Nebeneinander fahren ist ausschließlich auf Radwegen oder in Wohnstraßen erlaubt. Und wer sich gerne das eine oder andere Gläschen Alkohol gönnt, muss beim Fahren mit dem E-Bike Acht geben: In Österreich gilt eine 0,8 Promillegrenze.
Wie versichere ich mein E-Bike?
E-Bikes mit einer Motorleistung unter 600 Watt sind als Fahrräder Bestandteil des Haushalts. Das heißt, dass sie am Versicherungsort zum Beispiel gegen Diebstahl abgesichert sind. Wird das Fahrrad aus gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten wie dem Fahrradabstellraum oder aus dem eigenen Garten entwendet, ersetzt die Haushaltsversicherung den Neuwert bis zu 2.000 Euro. Dabei müssen der Raum versperrt oder das Fahrrad im Garten immer abgeschlossen sein. Reicht diese Summe z.B. bei teuren E-Bikes nicht aus, bietet eine Fahrrad-Versicherung optimalen Versicherungsschutz.
In der Haushaltsversicherung ist in Österreich auch die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung inkludiert. Diese prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und ersetzt berechtigte Ansprüche bzw. wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn es durch Ihr Verschulden zu Unfällen mit dem E-Bike kommt und jemand Drittes einen Schaden erleidet (Sachschaden oder Verletzung). Die Haftpflichtversicherung gilt weltweit. In der Privat- und Sporthaftpflichtversicherung sind außerdem Ehegatten bzw. Lebensgefährten sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, wenn sie im selben Haushalt wohnen.
E-Bike vs. Moped – der kleine, aber feine Unterschied
Welche Versicherung brauche ich für mein Moped?
Bevor Sie das Moped überhaupt bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaft anmelden können, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese ersetzt Schäden, die Sie anderen mit dem Fahrzeug zufügen und schützt Sie als Fahrzeughalter vor unberechtigten Schadenersatz-Forderungen. Pflicht oder Wahl? In diesem Fall haben Sie keine Wahl, denn die Kfz-HaftPFLICHTversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt in ganz Europa.
Wahlmöglichkeiten haben Sie dafür bei der Kaskoversicherung. Mit einer Teilkaskoversicherung hat man Versicherungsschutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug durch Naturereignisse, Diebstahl, Explosion, Brand- und Schmorschaden oder etwa bei einer Kollision mit Tieren. Mit einer Teilkasko ist man europaweit abgesichert. Die Vollkaskoversicherung greift noch weiter und deckt zusätzlich Park- und Vandalismusschäden am eigenen Fahrzeug sowie jene durch selbstverschuldete Unfälle.
Mit der abgeschlossenen Versicherung ist der Weg frei für die Anmeldung des Mopeds. Um dafür keine notwendigen Unterlagen zu vergessen, finden Sie hier eine Checkliste.