Richtiges Verhalten bei einem Autounfall
Bei einem Verkehrsunfall ist man oftmals überfordert. Polizeimeldungen, Unfallberichte und Erste Hilfe sind keine Themen, mit denen man sich üblicherweise auseinandersetzt.
Aber nicht nur die Unfallsituation selbst ist eine Herausforderung. Auch die darauf folgenden Angelegenheiten bei der Versicherung oder in der Werkstatt bereiten vielen Menschen Schwierigkeiten. Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst, damit Sie im Notfall schnell reagieren können.
Inhaltsverzeichnis:
Die Unfallstelle absichern
Sobald Sie in einen Unfall verwickelt sind, muss sofort die Unfallstelle zum Schutz aller Beteiligten abgesichert werden. Beachten Sie dabei Folgendes:
Gut zu wissen: Seit dem 1. Mai 2005 müssen in allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Österreich Warnwesten mitgeführt werden. Beim Tragen der Warnweste gibt es jedoch Unterschiede.
Freilandstraße: Eine Warnweste muss getragen werden, wenn eine Situation vorliegt, die laut Gesetz die Aufstellung eines Pannendreiecks erfordert.
Autobahn/Autostraße: Eine Warnweste muss immer getragen werden, sobald der/die Fahrer:in oder mitfahrende Personen den Wagen verlassen.
Ein Pannendreieck muss laut Gesetz stets mitgeführt werden. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss es aufgestellt werden, wenn z.B. ein mehrspuriges Fahrzeug betroffen ist und das Fahrzeug auf einer Freilandstraße, Autobahn oder Autostraße bzw. einer unübersichtlichen Straßenstelle steht. Oder wenn das Fahrzeug generell ein Hindernis auf der Fahrbahn darstellt.
Muss man immer die Polizei verständigen?
Handelt es sich um einen Autounfall mit Sachschaden, muss die Polizei nicht verständigt werden. Voraussetzung ist, dass alle Unfallbeteiligten die Details wie Name, Anschrift und Versicherungsdaten austauschen können. Sollte es Unklarheiten geben, kann die Polizei trotzdem verständigt werden. Allerdings verrechnet diese dann eine sogenannte “Blaulichtsteuer”.
Liegt nach einem Autounfall ein Personenschaden vor, muss in jedem Fall die Polizei verständigt werden.
Das gilt gleichermaßen bei Unfällen mit Wild - auch in diesem Fall muss die Polizei verständigt werden. Notrufnummer: 133.
Erste Hilfe bei einem Autounfall
Bei einem Personenschaden sind Unfallbeteiligte verpflichtet, sofort Erste Hilfe zu leisten, bzw. Hilfe zu holen. Sollte das nicht geschehen, machen sich diese strafbar, was eine Verwaltungsstrafe oder sogar eine Strafanzeige (z.B. wegen Körperverletzung gemäß § 83 und 84 StGB) nach sich ziehen kann.
Wenn Sie Erste Hilfe leisten, überprüfen Sie zunächst den Bewusstseinszustand und die Atmung der Opfer. Bringen Sie ansprechbare Personen bzw. Personen, bei denen eine Atmung festgestellt werden kann, in eine stabile Seitenlage.
Sollten eine oder mehrere Personen nicht reagieren, verständigen Sie sofort die Rettung (144). Beginnen Sie, falls es Ihnen möglich ist, mit der Reanimation.
Europäischer Unfallbericht: ausfüllen und unterschreiben
Wir empfehlen, immer zwei Kopien eines europäischen Unfallberichts in Ihrem Fahrzeug zu haben. Ein Unfallbericht erleichtert die Abwicklung der Versicherung. So können Sie schnell die entstandenen Unfallkosten bei Ihrer Versicherung einreichen. Beide Kopien des Unfallberichts sollten im Fall eines Unfalls von den Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben werden - eine für Sie und eine für den/die Gegner:in.
Sollten Sie kein Formular zur Verfügung haben, können Sie notfalls selbst einen Unfallbericht schreiben. Folgende Daten sind darin festzuhalten:
- Namen und Adressen aller Unfallbeteiligten
- Namen und Adressen von eventuellen Zeug:innen
- Namen der Haftpflichtversicherungsunternehmen
- Die Nummern der Versicherungspolizzen
Der Unfallbericht muss von allen Beteiligten unterschrieben werden. Zusätzlich sollten Sie zwecks Beweissicherung sowohl von der Unfallstelle als auch von den Schäden an den Fahrzeugen Fotos machen.
Wenn das Auto abgeschleppt werden muss
Sollte der Unfall durch Ihre:n Unfallgegner:in verursacht worden sein, können die entstandenen Abschlepp- und Reparaturkosten bei der gegnerischen Versicherung eingefordert werden. Wenn Sie selbst Verursacher:in sind, hängt die Übernahme der Kosten von der Art Ihrer Versicherung ab.
Versicherung: Ablauf nach dem Autounfall
Schadensmeldung
Innerhalb höchstens einer Woche nach dem Unfall müssen Sie die Folgenden verständigen:
- Ihre Haftpflichtversicherung
- oder Kaskoversicherung (falls vorhanden)
- die Rechtsschutzversicherung (sofern erforderlich und vorhanden)
Die gegnerische Versicherung wird automatisch durch Ihre Versicherung über den Unfall informiert.
Die Meldung an Ihre Versicherung sollte den Unfallhergang, die Anspruchserhebung durch geschädigte Dritte und eine Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens beinhalten. Außerdem muss der vollständig ausgefüllte Europäische Unfallbericht beigelegt werden.
Ihre Haftpflichtversicherung sollte in jedem Fall verständigt werden. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Sie keine Mitschuld trifft. Dokumentieren Sie den Fall als “Vorsichtsmeldung” und leiten Sie diese an Ihre Versicherung weiter.
Bei der Allianz können Sie Ihre Schadensmeldung ganz einfach online erledigen, oder telefonisch unter +43 (0)5 9009 9009.
Schadensabwicklung: einfach und intuitiv
Die 4 Schritte der Schadensabwicklung - schnell erklärt
- Meldung: Indem Sie uns über Ihren Unfall informieren, beginnen Sie auch den Prozess der Schadensabwicklung.
- Bearbeitung: Wir beurteilen den Schaden, überprüfen die notwendigen Unterlagen und ermitteln die Höhe der Versicherungsdeckung.
- Reparatur: Ihr Fahrzeug ist repariert und der Anspruch beglichen!
- Feedback: Im Anschluss bitten wir Sie um Feedback zu dem Prozess sowie Ihren Erfahrungen, um unseren Service kontinuierlich für Sie zu verbessern.