Mit dem Wunschkennzeichen in Österreich unterwegs

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 6 Min / aktualisiert am: 20.08.2024

Für viele Menschen ist das eigene Auto oder Motorrad weit mehr als nur ein Mittel zum Zweck. Es ist ein Symbol für Unabhängigkeit und gehört genauso zum Alltag wie die eigenen vier Wände. Dementsprechend groß ist das Interesse, auch diesen Teil des Lebens so individuell wie möglich zu gestalten. Eine perfekte Möglichkeit dafür ist ein Wunschkennzeichen.

Auch Unternehmen setzen bei ihren Firmenautos gerne solche Kennzeichen ein. Grundsätzlich kann für jedes Auto ein individualisiertes Nummernschild beantragt werden, Wunschkennzeichen für Motorräder sind ebenfalls möglich. Es müssen allerdings einige Vorgaben und Voraussetzungen eingehalten werden. Wir verraten Ihnen, wie viel ein Wunschkennzeichen kostet und worauf Sie in Bezug auf den Antrag und die Gültigkeitsdauer achten müssen. 

Der erste und auch wichtigste Schritt ist die Entscheidung, was auf dem Kennzeichen zu lesen sein soll. Ob Firmenbezeichnung, Kosename oder Fantasieausdruck, die Möglichkeiten sind vielfältig. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die zu erfüllen sind.
  • Was muss auf jedem Kennzeichen vorhanden sein?
    Jedes Kennzeichen beginnt mit der Abkürzung der Zulassungsbehörde. Bei den Landeshauptstädten handelt es sich dabei um einen, bei den restlichen Bezirken um zwei Buchstaben. Danach folgt in jedem Fall das Wappen des jeweiligen Bundeslandes.
  • Wie viele Buchstaben sind bei einem Wunschkennzeichen erlaubt?
    Nach der Abkürzung des Bezirks kommt der Teil des Kennzeichens, den man selbst bestimmen darf. Wie viele Buchstaben man verwenden kann, ist abhängig von zwei Faktoren. Einerseits bestimmt die Länge des einheitlichen Teils, also die Abkürzung der Zulassungsbehörde, und andererseits der vorhandene Platz (Pkw oder Motorrad) die Anzahl der Buchstaben und Ziffern. Das ergibt eine Bandbreite von drei bis sechs Zeichen
  • Welche Kombinationen sind möglich?
    Ein Wunschkennzeichen darf nicht nur aus Buchstaben bestehen. Es muss immer mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden. Die Buchstaben und Ziffern müssen außerdem jeweils in Blöcken angeordnet sein. Beispiel: “S-NAME 7” oder “W-FIRMA 1”
  • Kann jede mögliche Kombination gewählt werden?
    Natürlich gibt es bei der Wahl des Wunschkennzeichens einige Ausnahmen. Laut Kraftfahrgesetz darf das Kennzeichen keine lächerlichen oder anstößigen Kombinationen enthalten. In diesen Fällen lehnt die zuständige Behörde die Ausstellung des Kennzeichens ab.

Das Wunschkennzeichen ist ab Reservierung bzw. Zuweisung 15 Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist das Kennzeichen automatisch nicht mehr zulässig. Dann muss man sich als Besitzer überlegen, wie man weitermachen möchte.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Verlängerung des Wunschkennzeichens um weitere 15 Jahre: Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden. Die Kosten sind fast identisch mit einem Neuantrag. Möchte man sein Kennzeichen verlängern, sollte man allerdings auch nicht zu spät daran denken, denn mit Ablauf der 15 Jahre ist das Kennzeichen ohne weitere Vorwarnung ungültig.
  • Beantragung eines neuen Wunschkennzeichens: Dazu ist ein neuer Antrag notwendig, die gesamten Kosten werden wieder fällig.
  • Umstieg auf ein Standardkennzeichen: Die Möglichkeit zu einem Standardkennzeichen zu wechseln besteht jederzeit, auch vor Ablauf der 15 Jahre. Einfach die Kennzeichentafeln zur zuständigen Behörde bringen und schon bekommt man ein Standardkennzeichen zugewiesen. Bezahlt werden müssen nur die Kosten für die Nummernschilder, da die Zulassung aufrecht bleibt. 

Bei einem Wunschkennzeichen handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, das somit auch nicht übertragbar ist. Der Antragsteller muss immer mit dem Zulassungsbesitzer ident sein. Ändert sich bei Einzelunternehmen lediglich der Name durch den Zusatz „e.U.“, ist dies der Zulassungsstelle mitzuteilen, das Wunschkennzeichen bleibt bestehen.

Wechselt allerdings der Hauptwohnsitz des Antragstellers bzw. der Unternehmenssitz in eine andere Zulassungsbehörde, erlischt das Wunschkennzeichen und es muss ein neuer Antrag bei der neuen zuständigen Zulassungsbehörde gestellt werden.

20% weniger Prämie für E-Autos und jetzt 2 Monate prämienfrei und 1.500 Ös sammeln*

Wir sind für Sie da, wenn Sie Hilfe brauchen.

Road assistance icon Assistance
 
Der Akku Ihres E-Auto ist unterwegs leer? Wir bringen Sie zur nächsten Ladestation, damit Sie Ihren Akku aufladen und Ihre Fahrt fortsetzen können. Im Fall eines Unfalls bietet die Assistance die schnelle Hilfe, die Sie benötigen und schleppt Sie ab (z.B. in die nächste Werkstatt)
cars charging icon Ihr E-Auto Ladezubehör 
 
In unserem Kasko Paket ist Ihr Ladezubehör (Ladekabel, Wallboxen, Adapter) im Fall von Unfallschäden, Feuer und Diebstahl versichert.
Battery coverage icon Absicherung Ihrer Batterie
Wir wissen, dass die Batterie eines der teuersten Teile Ihres Elektrofahrzeugs sein kann. Unsere Kasko Versicherung deckt Schäden an der Batterie im Fall eines Unfalls, Feuers oder Diebstahls ab. Auch wenn Sie sie getrennt vom Auto leasen.

Möchte man seinem Auto mit einem individuellen Kennzeichen eine persönliche Note verleihen, müssen einige Gebühren und Abgaben geleistet werden. Die Kosten für ein Wunschkennzeichen in Österreich setzen sich aus verschiedenen Punkten zusammen:

Der Antrag und die Reservierung des Wunschkennzeichens bei der Zulassungsbehörde belaufen sich auf 228,30 Euro. Darin enthalten sind eine Abgabe von 200 Euro an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, 14,30 Euro Verwaltungsgebühren sowie 14 Euro Verwaltungskosten für die Bewilligung.

Wenn es dann soweit ist und das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abgeholt werden kann, müssen außerdem noch 23 Euro für die Kennzeichentafeln und bei Kennzeichenänderung 2,30 Euro für die Begutachtungsplakette bezahlt werden. Die Gesamtkosten für das Wunschkennzeichen belaufen sich also auf 253,60 Euro. 

  Wichtig: Wird neben dem Wunschkennzeichen auch die Zulassung des Fahrzeugs beantragt, kommen für die Neuanmeldung noch weitere Kosten von ca. 200  Euro hinzu.
Wie bereits erwähnt, sind die Kosten im Falle einer Verlängerung nach 15 Jahren nur unwesentlich geringer als ein Neuantrag. Der einzige Unterschied ist, dass die Antragsgebühren von 14 ,30 Euro entfallen, da kein neuer Antrag gestellt werden muss. Die Kosten belaufen sich somit auf 214,00 Euro.

Einerseits erscheinen die Möglichkeiten an Buchstaben- und Ziffernkombinationen endlos, andererseits ist man bei der Auswahl durch den vorhandenen Platz stark eingeschränkt. Deshalb muss zuallererst überprüft werden, ob das gewünschte Kennzeichen überhaupt verfügbar ist. Ist jemand anderer mit der Reservierung oder Registrierung zuvorgekommen, muss man sich eine neue Kombination überlegen.

Um sich sein Wunschkennzeichen reservieren zu lassen, muss dieses bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Dabei handelt es sich entweder um die Landespolizeidirektion, die Bezirksverwaltungsbehörde oder den Magistrat bzw. in Wien das Verkehrsamt. Ist das gewünschte Kennzeichen verfügbar, stellt die Zulassungsbehörde eine Reservierungsbestätigung aus.

Das Datum, an dem diese Reservierungsbestätigung ausgestellt wird, ist maßgeblich für alle weiteren Fristen. Wird das reservierte Kennzeichen nicht in Anspruch genommen, erlischt die Reservierung nach genau 5 Jahren. Genau 15 Jahre nach diesem Datum erlischt die Gültigkeit des Kennzeichens. 

Weiterer Ablauf

Mit der Reservierungsbestätigung bzw. -bewilligung in der Hand folgt der nächste Schritt. Bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften werden die Kennzeichen bestellt und bezahlt.

In der Regel dauert diese Bestellung rund 4 Werktage. Danach wird man kontaktiert und kann die Kennzeichen abholen. 

Damit Sie Ihr Wunschkennzeichen erfolgreich reservieren und in der Folge bestellen können, muss der Antrag korrekt gestellt werden. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind:

  • Meldebestätigung: Der Antrag auf ein Wunschkennzeichen muss eine Bestätigung über den Hauptwohnsitz enthalten. Manche Behörden fragen diese Information direkt im Zentralen Melderegister ab, es ist somit nicht immer zwingend notwendig, die Meldebestätigung mitzunehmen.
  • Firmenbuchauszug: Handelt es sich beim Antragsteller um eine Firma, muss ein Firmenbuchauszug mitgeführt werden.
  • Vollmacht: Es ist möglich, sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens vertreten zu lassen, allerdings nur unter Verwendung einer entsprechenden Vollmacht.
Auch wenn es um die Wahl der richtigen KFZ-Versicherung geht, können Sie bei der Allianz ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse achten. Ob KFZ-Haftpflichtversicherung, Teilkasko oder Vollkasko - mit Mein KFZ sind Sie im Verkehr rundum geschützt.

Folgen Sie uns auf: