Allianz Vorsorge & Sparen
Meine Berufskasko
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz
Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie Ihren Beruf mindestens sechs Monate oder länger nicht ausüben können. Die Berufsunfähigkeit kann aus Krankheit, Körperverletzung oder Unfall entstehen.
Aufgrund hoher körperlicher Belastung oder eines hohen Stresslevels kann sich beinahe in allen Berufen eine Berufsunfähigkeit ergeben. Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit führen können, sind beispielsweise:
- Arthrose: Ärzt:in, Mechaniker:in, Uhrmacher:in, Tennisspieler:in, Physiotherapeut:in
- Kniearthrose: Fliesenleger:in, Bodenleger:in, Fußballprofis
- Bäckerasthma: Bäcker:in
- Bandscheibenvorfälle: Pflegerische Berufe; Berufe, in denen schwere Lasten zu tragen sind, sitzende Berufe
- Burnout: Manager:in, Geschäftsführer:in aber auch allgemein Selbstständige und Berufstätige
Zu den Berufen, die häufig aufgrund von Unfällen zur Berufsunfähigkeit führen, zählen:
- Gerüstebauer:in
- Dachdecker:in
- Bergarbeiter:in
- Pflasterer / Pflasterin
- Fleischer:in
Damit Sie sich im Fall einer Berufsunfähigkeit keine Sorgen um Ihre Finanzen machen müssen: Wir zahlen Ihnen eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe, falls Sie Ihrem Beruf voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht nachgehen können.
Wir leisten bei:
- Krankheit
- Körperverletzung
- Unfall
- Pflegebedürftigkeit
Arbeitnehmer:innen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall keiner Arbeit mehr nachgehen können, haben in Österreich grundsätzlich Anspruch auf eine staatliche Pensionszahlung. Je nach Berufsgruppe gibt es dafür unterschiedliche Bezeichnungen:
- Berufsunfähigkeitspension: Kann von Angestellten beantragt werden
- Invaliditätspension: Gilt für Arbeiter:innen
- Erwerbsunfähigkeitspension: Kann von Selbstständigen in Anspruch genommen werden
Doch selbst wenn Sie als dauerhaft berufsunfähig gelten, muss der staatliche Zuschuss meist alle 2 Jahre neu beantragt werden. Zudem ist diese Zahlung von seiten des Staates oft zu gering, um den gewohnten Lebensstandard auch nur annähernd aufrecht zu erhalten.
Wenn Sie auf Ihren Lebensstandard nicht verzichten wollen, dann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die optimale finanzielle Absicherung. Mit ihr erhalten Sie eine monatliche Rente.
Die Berufsunfähigkeit ist eines der größten finanziellen Risiken. Zudem haben Sie keinen Kündigungsschutz bei Krankheit*. Sie können somit auch während eines Krankenstandes gekündigt werden.
*Quelle: https://www.wko.at/arbeitsrecht/einvernehmliche-aufloesung-krankenstand
Fallbeispiel Berufsunfähigkeitsversicherung: Max Mustermann
Max Mustermann (36) hat BWL studiert und ist Einkaufsleiter in einem großen Einzelhandelsunternehmen. Sein Bruttojahreseinkommen liegt bei € 50.000. Er hat zwei Kinder (ein und drei Jahre) und seine Familie ist auf sein Einkommen angewiesen, deshalb schließt er eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis Erreichen des Regelpensionsantrittsalters ab. Er hat sich entschieden für eine Rentenhöhe von € 1.500 pro Monat im Falle von Berufsunfäigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit.
Monatliche Prämie für Meine Berufsunfähigkeitsversicherung € 84,81
Fallbeispiel Berufsunfähigkeitsversicherung: Maria Musterfrau
Maria Musterfrau (45) hat sich als Steuerberaterin selbstständig gemacht. Ihr Bruttojahreseinkommen liegt bei 70.000 Euro. Sie ist Alleinerzieherin einer Tochter (12 Jahre). Als Alleinverdienerin möchte Sie für Ihre Familie vorsorgen und schließt für eine Laufzeit von 20 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Sie hat sich entschieden für eine Rentenhöhe von € 2.000 pro Monat im Falle von Berufsunfäigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit
Monatliche Prämie für Meine Berufsunfähigkeitsversicherung € 103,54
Wer als berufsunfähig gilt, muss noch lange nicht erwerbsunfähig sein. Wir erklären den Unterschied und weshalb er wichtig ist:
Als berufsunfähig gelten Sie, sofern Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausreichend (zu mindestns 50%) ausüben können. Die Erwerbsunfähigkeit tritt jedoch erst ein, wenn Sie keinerlei beruflicher Tätigkeit mehr im ausreichenden Umfang nachgehen können.
Beispiel: Max Muster ist Fliesenleger und das bereits seit 20 Jahren. Aufgrund einer Kniearthrose kann er seinem ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen, er ist somit berufsunfähig. Max Muster kann jedoch andere berufliche Tätigkeiten noch ausüben und beispielsweise im Büro seines Betriebes aushelfen. Als erwerbsunfähig gilt er somit nicht.
Warum kann das ein Problem sein, obwohl Max Muster eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat? Das liegt am abstrakten Verweisungsrecht, das einige Versicherungen in den Verträgen inkludieren. Dieses Weisungsrecht ermöglicht es der Versicherung der versicherten Person im Fall von Berufsunfähigkeit vorschreiben zu können, eine andere Tätigkeit auszuüben. Die Allianz verzichtet auf dieses abstrakte Verweisungsrecht. Die Leistungspflicht beginnt bereits mit Eintritt der Berufsunfähigkeit!
Häufig gestellte Fragen zur Berufskasko
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