L17 Führerschein: Wissenswertes für Prüfling & Begleitung 

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 5 Minuten / veröffentlicht am: 15.10.2024

Endlich den Auto-Führerschein in der Tasche haben – das ist für viele ein ganz wichtiger Meilenstein. In Österreich kann man schon mit 15,5 Jahren mit dem Führerschein starten. Ab dem 17. Geburtstag ist die Absolvierung der praktischen Prüfung und somit der Erhalt des Führerscheins möglich. Dem L17 sei Dank!

Wir haben alle Regelungen rund um den L17 zusammengefasst, sodass Sie genau wissen, worauf zu achten ist. 

Ganz zu Beginn des L17 steht die Anmeldung bei der gewünschten Fahrschule. Damit ist ein bisschen Bürokratie verbunden: Zuerst stellt die Fahrschule für den L17 einen Antrag. Danach wird von der zuständigen Behörde ein Bewilligungsbescheid ausgestellt.

Dann folgt die Grundausbildung in der Fahrschule. Der Kursstart ist bereits mit 15,5 Jahren möglich. Konkret startet der L17 mit einer Kombination aus Theorie- und Praxiseinheiten. Der Theoriekurs umfasst 32 Einheiten. Bei den praktischen Fahrstunden mit Fahrlehrer:innen der Fahrschule sind mindestens 12 Einheiten vorgeschrieben. 

Ganz zu Beginn des L17 steht die Anmeldung bei der gewünschten Fahrschule. Damit ist ein bisschen Bürokratie verbunden: Zuerst stellt die Fahrschule für den L17 einen Antrag. Danach wird von der zuständigen Behörde ein Bewilligungsbescheid ausgestellt.

Dann folgt die Grundausbildung in der Fahrschule. Der Kursstart ist bereits mit 15,5 Jahren möglich. Konkret startet der L17 mit einer Kombination aus Theorie- und Praxiseinheiten. Der Theoriekurs umfasst 32 Einheiten. Bei den praktischen Fahrstunden mit Fahrlehrer:innen der Fahrschule sind mindestens 12 Einheiten vorgeschrieben. 

Nach der Perfektionsfahrt ist vor der Prüfung. Die Theorieprüfung kann bereits ab dem Abschluss der Theorieeinheiten gemacht werden. Wichtig ist, sich zuvor um ein ärztliches Gutachten zu kümmern.

Der Antritt zur praktischen Prüfung für den vorgezogenen B-Führerschein ist frühestens mit dem 17. Geburtstag möglich. Die erfolgreich absolvierte praktische Prüfung ist das Ticket zum Führerschein.

Vor der ersten Ausbildungsfahrt muss festgelegt werden, wer die Begleitperson ist. Auch das Auto für die Fahrten muss definiert werden. Sowohl für die Begleitperson als auch für das Fahrzeug gibt es einige Regelungen zu beachten.

Die Begleitperson kann selbst gewählt werden, muss jedoch in einem Naheverhältnis zum:zur Führerscheinanwärter:in stehen. Dazu zählen beispielsweise Familienmitglieder. Es kann auch eine zweite Begleitperson festgelegt werden. Geld dürfen Begleitpersonen für die Ausbildungsfahrten übrigens nicht annehmen.

Diese Voraussetzungen müssen L17 Begleitpersonen erfüllen:

  • Besitz des B-Führerscheins seit mindestens sieben Jahren
  • Dreijährige Fahrpraxis der Klasse B vor dem L17 Antrag
  • Keine Bestrafung wegen Entzugsdelikt
  • Keine zwei zu berücksichtigende Vormerkungen in den drei Jahren vor dem L17 Antrag

Bevor die Ausbildungsfahrten beginnen, können Begleitpersonen auch eine theoretische Einweisung bei der Fahrschule in Anspruch nehmen. 

Für Ausbildungsfahrten kann ein normaler PKW oder Kombi zum Einsatz kommen. Dabei ist die Auswahl von einem oder mehreren Fahrzeugen möglich.

Die Fahrten können auch mit einem Auto mit Automatikgetriebe durchgeführt werden. Dabei ist wichtig zu beachten, dass dann auch die Fahrprüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert wird. Die Lenkerberechtigung gilt dann ausschließlich für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.

Ein weiterer wichtiger Punkt beim L17 Führerschein ist die L17 Tafel. Denn bei jeder Ausbildungsfahrt muss das Fahrzeug entsprechend gekennzeichnet sein. Die Verantwortung dafür liegt übrigens bei der Begleitperson. Aber wo muss man die L17 Tafel anbringen? Am besten gut sichtbar vorne an der Windschutzscheibe und hinten an der Heckscheibe. Das “Taferl” bekommt man übrigens in den meisten Fällen direkt in der Fahrschule.

Auf dem L17 Taferl müssen stehen:

  • die Buchstaben „L17“ auf blauem Grund mit weißer Schrift in einer Größe von 160 mm x 160 mm
  • die Aufschrift „Ausbildungsfahrt“ auf weißem Grund in schwarzer Schrift

Denken Sie bei den L17 Ausbildungsfahrten auch daran, den Zulassungsschein mitzuführen. Falls es sich bei dem Auto nicht um das Fahrzeug der Begleitperson handelt, ist eine Zustimmungserklärung des:der Zulassungsbesitzer:in erforderlich. 

Die L17 Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson können quer durch Österreich gemacht werden. Im Ausland sind sie nicht erlaubt.

Nach dem Erhalt der Lenkberechtigung darf man bis zum 18. Geburtstag ausschließlich in folgenden fünf Ländern fahren:

  • Österreich
  • Großbritannien
  • Nordirland
  • Dänemark
  • Deutschland

Ab dem 18. Geburtstag ist der L17 Führerschein weltweit gültig. 

Die Fahrprüfung ist geschafft! Jetzt steht beim L17 noch die zweite Ausbildungsphase an. Diese gilt übrigens für alle Personen, die den B-Führerschein absolvieren. Sie besteht aus folgenden zwei Teilen:

  • Fahrsicherheitstraining inklusive verkehrspsychologischem Gruppengespräch im Umfang von circa 8,5 Stunden: innerhalb von drei bis neun Monaten nach der Prüfung
  • Perfektionsfahrt in der Fahrschule: innerhalb von sechs bis zwölf Monaten nach der Prüfung

Bis zum 21. Geburtstag gilt beim L17 Führerschein eine Probezeit. Für die Fahrpraxis bedeutet der Probeführerschein, dass eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille einzuhalten ist. Wird gegen diese Probezeitregelung verstoßen, ist eine behördlich angeordnete Nachschulung zu absolvieren.

Eine Nachschulung führt automatisch zu einer einjährigen Verlängerung der Probezeit.

Diese droht auch bei anderen Verkehrsstrafdelikten wie zum Beispiel Handynutzung am Steuer, höhere Geschwindigkeitsübertretungen oder Vorrangverletzungen. 

Bei der Allianz kann der L17 Führerschein mit allen Autoversicherungen absolviert werden. Je nach gewünschtem Versicherungsschutz gibt es Unterschiedliches zu beachten. Generell gilt: Vor der ersten Ausbildungsfahrt ist der:die L17 Fahrer:in der Versicherung zu melden.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden anderer Personen. Das Paket Comfort beinhaltet wichtige Leistungen wie telefonische Rechtsauskunft, KFZ-Assistance und Lenker-Unfallversicherung.

Die Haftpflichtversicherung deckt jedoch keine Schäden am eigenen Auto. Das macht die Kaskoversicherung möglich. Bei der Allianz gibt es drei verschiedene Kasko-Pakete. Je nach Paket sind Naturgewalten, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und sogar Eigenschäden versichert.