Winterreifenpflicht in Österreich
Ab wann gilt sie und muss man mit Strafen rechnen?
Zusammenfassung
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Die gesetzliche Winterreifenpflicht in Österreich ist vom Fahrzeug abhängig
Pkw, Mopedautos und Lkw bis 3,5 t:
Lkw über 3,5 t:
Omnibusse:
Mopeds, Mofas und Motorräder:
Die wichtigsten Regeln rund um die Winterreifenpflicht für Pkw, Mopedautos und leichte Lkw
Für Pkw, Mopedautos und Lkw bis 3,5 t gilt vom 01. November bis zum 15. April die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Aber was heißt das genau? „Situativ“ bezieht sich auf die Fahrbahnbedingungen. Schneefahrbahn, Schneematsch oder Glatteis gelten als winterliche Fahrbahnverhältnissen, bei denen die Winterausrüstungspflicht zu tragen kommt.
Ihr Fahrzeug können Sie auf zwei Wege für den Winter ausrüsten:
- Winterreifen auf allen Rädern. Achten Sie auf eine Profiltiefe von mindestens 4 mm. Für Diagonalreifen gelten mindestens 5 mm als vorgeschriebene Profiltiefe.
- Sommerreifen mit Schneeketten: Sie können mindestens zwei Antriebsräder mit Schneeketten ausstatten. Dazu muss die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sein.
Das Problem: Bei leichtem oder sporadischem Schnee auf der Fahrbahn können Schneeketten aufgrund der Gefahr möglicher Fahrbahnschäden nicht montiert werden. Die Winterreifenpflicht gilt bei diesen Fahrbahnbedingungen aber dennoch.
Winterreifen, Ganzjahresreifen, oder Spikereifen? Ein Vergleich
Ganzjahresreifen, auch Allwetterreifen genannt, sollen die Vorteile von Sommer- und Winterreifen vereinen. Es kommt jedoch auf die regional herrschenden Witterungsverhältnisse an, ob Ganzjahresreifen die notwendige Sicherheit bringen.
In Gegenden mit schnee- und frostarmen Wintern können sie eine brauchbare und kostengünstige Kompromisslösung sein. Die Verkehrssicherheit ist dadurch nicht gefährdet. Wichtig ist jedoch, dass die Ganzjahresreifen mit M+S gekennzeichnet sind, damit sie im Zuge einer Verkehrskontrolle oder eines Unfalls auch als Winterreifen anerkannt werden.
Spikereifen sind Winterreifen mit kleinen Metallstiften (aus Aluminium oder Stahl) im Profil. Diese Metallstifte verbessern die Haftung beim Fahren auf Schnee und Eis. Spikereifen sind in Österreich vom 01. Oktober bis 31. Mai erlaubt. Dabei ist auf Freilandstraßen ein Tempolimit von 80 km/h und auf Autobahnen von 100 km/h zu beachten.
Welche Strafe droht in Österreich bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht?
Wer mit seinem Fahrzeug bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit Strafen von 35 bis 5.000 Euro rechnen. Die Höhe der Geldstrafe ist vom Sachverhalt abhängig. Teuer wird es vor allem, wenn aufgrund eines Verstoßes gegen die Winterreifenpflicht andere Personen zu Schaden kommen.
In eine besonders brenzlige Situation geraten Sie, wenn auf der Strecke auch noch ein Unfall passiert, in dem Sie involviert sind. Dabei müssen Sie nicht einmal die Person sein, die den Unfall verschuldet hat. Bei Unfällen gilt die umgekehrte Beweislast: Sie müssen beweisen, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn Ihr Fahrzeug mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet gewesen wäre.
Winterreifenpflicht in Österreichs Nachbarländern
Deutschland:
In Deutschland gilt wie bei uns für Fahrzeuge unter 3,5 t die situative Winterreifenpflicht. Einspurige Kraftfahrzeuge sind auch hier von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Schneeketten können bei schneebedeckten Straßen angebracht werden. Durch Verkehrsschilder kann sogar eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. Für Fahrzeuge mit Schneeketten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Spikereifen sind in Deutschland übrigens fast überall verboten. Es gibt jedoch eine Ausnahme im kleinen deutschen Eck (Bad Reichenhall-Lofer) an der Grenze zu Österreich.
Italien:
Unser südliches Nachbarland macht es uns mit der Winterreifenpflicht nicht ganz so leicht, denn es gelten regional unterschiedliche Regelungen. Eine generelle Winterreifenpflicht gilt vom 15. November bis 15. April in folgenden Teilen Italiens:
- im Stadtgebiet Bozen
- auf der Brennerautobahn A22 bis Affi.
- im Aostatal
Eine situative Winterreifenpflicht gilt für das restliche Südtirol.
Die Schneekettenpflicht wird in Italien mittels Beschilderung angeordnet.
Spikereifen sind für Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht vom 15. November bis zum 15. März erlaubt.
Das Bußgeld kann zwischen 87 und 345 Euro betragen.
Schweiz:
In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Da Fahrzeuge jedoch nur in einem betriebssicheren Zustand gefahren werden dürfen, ist es ratsam, bei winterlichen Bedingungen auf Winterreifen zurückzugreifen.
Bei schnee- oder eisbedeckten Straßen sind Schneeketten erlaubt. Eine Verwendungspflicht wird durch Verkehrszeichen ausgeschildert.
Spikereifen dürfen Sie im Zeitraum vom 1. November bis 30. April an Fahrzeugen bis 3,5 t montieren.
Bei einem Verstoß müssen Sie mit rund 105 Euro rechnen.
Slowakei:
In der Slowakei gilt wie in Österreich eine situative Winterreifenpflicht, die bei Matsch, Schnee und Glatteis zum Tragen kommt.
Schneeketten sind nur bei schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt und dürfen die Fahrbahn nicht beschädigen.
Spikereifen sind in der Slowakei immer verboten.
Die Geldstrafe beträgt circa 60 Euro, kann jedoch auch höher ausfallen.
Slowenien:
In Slowenien gilt eine generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. März.
Diese Winterreifenpflicht wird auch erfüllt, wenn an den Sommerreifen des Fahrzeuges Schneeketten montiert sind. In diesem Fall gilt ein Tempolimit von 50 km/h.
Spikereifen sind in Slowenien verboten.
In Slowenien kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht circa 120 Euro.
Tschechien:
Auch Tschechien verfügt über eine situative Winterreifenpflicht. Für diese wurde folgender Zeitraum festgelegt: Vom 01. November bis 31. März sind bei schneebedeckter Fahrbahn oder Glatteis Winterreifen zu montieren.
Das Anbringen von Schneeketten ist bei einer schneebedeckten Fahrbahn erlaubt.
Ein Spikereifen-Verbot gilt das ganze Jahr über.
Bei einem Verstoß zahlen Sie in Tschechien zwischen 55 bis 92 Euro.
Ungarn:
In Ungarn gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Sie kann jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen vorgeschrieben werden. Dazu erfolgt an den Straßen eine dementsprechende Beschilderung.
Schneeketten dürfen ausschließlich bei schneebedeckter Fahrbahn verwendet werden. Gleichzeitig gilt in diesem Fall eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Spikereifen sind in Ungarn verboten.
Reifenwechsel: Können Autoreifen im Kofferraum transportiert werden?
Die Winterreifenpflicht steht vor der Tür? Also noch schnell mit den Reifen zur nächsten Werkstatt fahren? Eine sichere Verwahrung der Reifen im Auto schützt Sie vor schlimmen Unfallfolgen. Das Gewicht der Reifen bedeutet in Kombination mit der Wucht eines Aufpralls eine oft unterschätzte Gefahr.
Gehen Sie auch bei noch so kurzen Wegstrecken auf Nummer sicher und transportieren Sie die Reifen im Kofferraum. Aber selbst hier gibt es so einiges zu beachten. Wir geben Ihnen alle Informationen für Ihre Sicherheit:
- Fixieren Sie die Reifen extra mit einem Zurrgurt: Das sorgt für Schutz bei einer starken Bremsung oder einem Unfall.
- Stabilisieren Sie die Rückbank über die Sicherheitsgurte: Die Gurte werden kreuzweise übereinander gesteckt. So wird die Sitzbank bei einem Aufprall zurückgehalten und die Reifen bleiben im Kofferraum.
Was aber, wenn nicht alle Reifen im Kofferraum Platz haben? Dann können Sie bei Klein- oder Kompaktwagen einen Reifen in der Mulde zwischen Rückbank und Beifahrersitz platzieren. Auf Beifahrer müssen Sie in diesem Fall verzichten.
Richtiges Verhalten schützt im Ernstfall
Verstoßen Sie mit Ihrem PKW gegen die Winterreifenpflicht und verursachen einen Schaden, muss Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden der geschädigten Person ersetzen. Liegt jedoch grobe Fahrlässigkeit vor, kann die Versicherung die Zahlung ablehnen. Das trifft beispielsweise bei Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu. Das Anbringen von Winterreifen im vorgeschriebenen Zeitraum ist somit ein Schutz für Sie und alle anderen Autofahrer:innen.
Wenn trotz Winterreifen doch einmal ein Unfall passieren sollte, sind Sie mit unseren KFZ Versicherungen immer auf der sicheren Seite. Wir stehen Ihnen bei Fragen oder im Schadensfall stets unterstützend zur Verfügung.
Unser Angebot an KFZ-Versicherungen
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/2/Seite.063100.html
https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/winterreifenpflicht-in-oesterreich-16186948
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifen-schneekette/
https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/winterausruestungspflicht-in-den-nachbarlaendern-16186968
https://www.pirelli.com/tyres/de-de/pkw/fahrtipps/saison/winterreifenpflicht-osterreich