Die Motorrad-Versicherung der Allianz

Eine Motorrad-Versicherung bietet Ihnen optimalen Schutz, wenn Sie mit Ihrem geliebten Zweirad auf der Straße unterwegs sind.

Mit der Allianz können Sie all Ihre einspurigen Kraftfahrzeuge versichern: vom Moped mit maximal 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit bis zum Motorrad mit mehr als 50 ccm Hubraum.

  • Schnell & unkompliziert: umgehende Abwicklung Ihres Schadenfalls
  • Günstig wie noch nie und gut abgesichert: mit dem Motorrad-Vollkaskopaket
  • Sichern Sie sich vor alltäglichen Gefahren wie Parkschäden & Vandalismus: ab dem Teilkasko-Paket EXTRA
  • Bei ausschließlich saisonaler Nutzung: Option auf 35% Saison-Kennzeichen-Nachlass  bei Motorrädern und zweisitzigen Mopeds

Die Allianz bietet Ihnen eine Versicherung für all Ihre Zweiräder: Ob für Ihr Moped mit 50ccm Hubraum, eine klassische Vespa oder einen E-Roller mit 125ccm, oder Ihr Motorrad mit 600ccm oder 750ccm Hubraum.

Wählen Sie aus vier Paketen die ideale Option für Ihre Bedürfnisse:


Unser Basispaket inkludiert neben einer KFZ-Haftpflichtversicherung eine Lenker:innen-Unfallversicherung. Profitieren Sie außerdem von einer kostenlosen telefonischen Rechtsauskunft und einer Kfz-Assistance. 

Das Paket Plus verfügt über einen erweiterten Versicherungsschutz, der auch Naturgewalten, Brand, Explosion, Schmorschäden und Tierschäden abdeckt. Zusätzlich sind in diesem Paket alle mitfahrenden Personen unfallversichert. 

Für einen noch umfassenderen Schutz sorgt unser Paket Extra. Dieses Paket deckt selbst Diebstahl (inklusive Einbruch), Vandalismus, Parkschaden, Windschild und sonstige Gläser ab. 

Das Paket Max ist unser umfangreichstes Paket, mit dem Sie beim Motorradfahren Vollkaskoschutz genießen. Das bedeutet: Selbst bei Eigenschaden übernehmen wir die Kosten. Im Falle eines Totalschadens ersetzt die Allianz bei Leasingfahrzeugen den Auflösungswert des Leasingsvertrages. 
Mein Motorrad bietet umfangreichen Schutz - maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen und Bedürfnissen.

Nichts kommt dem Gefühl von Freiheit näher, als mit dem eigenen Motorrad auf den Straßen unterwegs zu sein. Für eine Bike-Fahrt, die gleichzeitig auch sicher ist, sorgt der passende Versicherungsschutz: Der gesetzliche Basisschutz der KFZ-Haftpflichtversicherung wird um eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ausgeweitet. Aber wann und für wen empfiehlt sich welche Versicherung?

Bei einer Teilkaskoversicherung werden Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse wie Un­wetter, Tiere oder Dieb­stahl entstehen. Der Rundumschutz einer Vollkasko lohnt sich immer bei neuen, geleasten, sehr seltenen oder teuren Motorrädern. Aber auch die Fahrzeugnutzung ist relevant. Nutzen Sie Ihr Bike häufig, dann ist eine Vollkaskoversicherung die beste Option.

In der kalten Jahreszeit kommt Ihr geliebtes Zweirad üblicherweise nicht zum Einsatz. Um Kosten zu sparen, ist es möglich das Kennzeichen und den Zulassungsschein (mindestens 45 Tage) Ihres Motorrads bei einer KFZ-Zulassungsstelle kostenlos zu hinterlegen.

Mit der Hinterlegung Ihres Kennzeichens ruhen auch die Kfz-Haftpflichtversicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer. Der Vorteil für Sie ist also klar: Sie sparen sich in dem Zeitraum, in dem Ihr Motorrad ruht, Geld. Das zahlt sich besonders bei Motorrädern mit einem großen Hubraum aus.

Sie haben noch eine zweite Möglichkeit, Geld zu sparen: Verzichten Sie auf die Hinterlegung und nutzen Ihr Motorrad saisonbedingt nicht zwischen 01. November und 01. März des Folgejahres. Dann erhalten Sie von der Allianz einen Nachlass von 35% auf die Versicherungsprämie (Gilt nur für Motorräder und zweisitzige Mopeds). Damit ersparen Sie sich nicht nur Geld, sondern auch Zeit für die bürokratischen Wege einer Kennzeichenhinterlegung. Schließen Sie dazu einfach einen Vertrag mit Saisonkennzeichen ab. 

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/5/Seite.061000.html

Um Ihr Bike endlich auf der Straße nutzen zu können, ist eine KFZ-Anmeldung bei einer Zulassungsstelle erforderlich. Bei der Anmeldung müssen Sie die Versicherungsbestätigung bereits vorweisen. Wichtig ist also: Der Abschluss einer KFZ-Versicherung muss noch vor der Anmeldung erfolgen!

Ihre Checkliste für die Motorrad-Anmeldung:

  • Amtlicher Lichtbildausweis des / der Anmelder:in
  • Versicherungsbestätigung über Kfz-Haftpflicht
  • Genehmigungsnachweis: Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen: Kaufvertrag, Rechnung oder andere Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht
  • Bei einem neuen Motorrad: Eintrag des / der Eigentümer:in im Typenschein oder Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des / der Käufer:in daraus hervorgeht

Im Zuge der Anmeldung macht die Zulassungsstelle eine Abfrage des Wohnsitzes beim zentralen Melderegister, Sie müssen hierfür keinerlei Unterlagen vorlegen.

Sollten Sie Ihr Motorrad nicht selbst anmelden, sondern jemand anderen damit bevollmächtigen, ist eine schriftliche Vollmacht zur Anmeldung mitzubringen. 

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/2/Seite.060118.html

Wie für jedes Fahrzeug, das Sie in den Straßenverkehr bringen möchten, gilt auch für Motorräder die Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Für noch besseren Schutz können Sie aber auch eine Kaskoversicherung wählen. 

Zur Absicherung kommen – wie für alle anderen Fahrzeugtypen – unsere vier Kfz-Pakete COMFORT, PLUS, EXTRA und MAX in Frage. Mit Teilkasko- bzw. Vollkasko-Paket sorgen Sie für einen besonders umfassenden Versicherungsschutz, da zusätzlich beide die Deckung von Vandalismus- und Parkschäden beinhalten und auch Gegenstände, die sich im Top-Case befinden, gegen Diebstahl versichern.

Die Allianz bietet Ihnen vier unterschiedliche Motorrad-Pakete. So können Sie die gewünschten Leistungen ganz einfach an Ihren persönlichen Bedarf anpassen. Die Höhe der Prämie für Ihre Motorradversicherung richtet sich somit nach Ihrem gewünschten Leistungsumfang, Ihrem Alter und Ihren Fahrzeugangaben. Mit dem Hinterlegen des Kennzeichens oder der Wahl eines Saisonkennzeichens können Sie außerdem Geld sparen, wenn Sie Ihr Motorrad in der kalten Saison nicht nutzen.

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Nein, ein Wechselkennzeichen zwischen Motorrad und PKW ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht möglich.

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Voraussetzung für die Anmeldung eines Motorrades ist der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung. Bei der Zulassungsstelle müssen Sie eine Versicherungsbestätigung über Kfz-Haftpflichtversicherung und folgende Dokumente vorweisen: Amtlicher Lichtbildausweis und Genehmigungsnachweis (Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung).

Bei Gebrauchtfahrzeugen ist auch der Kaufvertrag, die Rechnung oder andere Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht, mitzubringen.

Bei Neuwagen muss der Eintrag des / der Eigentümer:in im Typenschein oder der Kaufvertrag, die Rechnung, die Verkaufsbestätigung, sofern der Name des / der Käufer:in daraus hervorgeht, vorgewiesen werden. 

Kennzeichenhinterlegung bedeutet, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum, in dem Sie ihr Motorrad nicht benötigen, die KFZ-Kennzeichentafel und den Zulassungsschein bei einer Zulassungsstelle hinterlegen. In dieser Zeit ruht auch Ihr Versicherungsvertrag und Sie sparen sich die in diesem Zeitraum anfallende Versicherungsprämie und motorbezogene Versicherungssteuer. 
Sie können Ihr Kennzeichen bereits ab einem Tag hinterlegen, eine Ersparnis in Bezug auf Versicherungsprämie und motorbezogene Versicherungssteuer ist jedoch erst ab einem Zeitraum von mindestens 45 Tagen gegeben. Wenn Sie sich für ein Saisonkennzeichen entscheiden, wird Ihr Kennzeichen vom 1. November bis 1. März des Folgejahres hinterlegt und Sie profitieren von einem 35 % Nachlass auf Ihre Versicherungsprämie. Das Angebot gilt nur für Motorräder und 2-sitzige Mopeds.

Wird Ihr Fahrzeug durch Abmeldung oder Hinterlegung von Kennzeichentafeln stillgelegt, ist die Kaskoversicherung auf das Garagenrisiko beschränkt: Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur Versicherungsfälle gedeckt sind, die sich innerhalb der Garage oder auf dem Fahrzeug-Abstellplatz ereignen. Dafür gewähren wir Ihnen einen entsprechenden Prämiennachlass. Ohne Haftpflichtversicherung darf ein Motorrad auf öffentlicher Straße nicht in Betrieb genommen werden. 

Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, uns die Aufhebung einer Stilllegung unverzüglich zur Kenntnis zu melden!

Nein, diesbezügliche Unfälle und Schäden werden von der Kfz-Versicherung "Mein Moped und Motorrad" nicht abgedeckt.
Ein Schaden kann schneller passieren, als man denkt.
Mit Mein Kfz ist das aber kein  zur Sorge!
woman on the phone in front of crashed car

Schritt 1: 

Sollte es zum Schadensfall kommen, sollten Sie diesen umgehend bei uns melden. Sie erreichen uns sowohl telefonisch unter 059009-9009 als auch online!

woman watching her car getting towed

Schritt 2:

Wie möchten Sie den Schaden beheben lassen? Wählen Sie eine Reparatur in einer unserer Partner-Werkstätten oder lassen Sie sich den Schaden einfach bar ablösen. In beiden Fällen können Sie bis zu 150 Euro sparen!

woman tracking her claim on the laptop

Schritt 3: 

Bleiben Sie auf dem Laufenden, immer wenn Sie das möchten! Mit unserem Schadenstatus-Tracker und verfolgen Sie online den Status Ihrer Schadensmeldung!

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