Für Oldtimer, Youngtimer, Newtimer, Premiumfahrzeuge und Sammlungen 3 Pakete von Teilkasko über Vollkasko bis Premiumschutz In Zusammenarbeit mit Expert:innen von OCC
Brand & Explosion Naturgewalten (Sturm, Hagel, Hochwasser, etc.) Diebstahl, Raub, Vandalismus Kurzschluss & Tierbiss Folgeschäden bis 3.000 € Zusammenstoß mit Tieren aller Art Glasbruch Parkschäden Vorsorgedeckung bei Wertsteigerung 130%
Brand & Explosion Naturgewalten (Sturm, Hagel, Hochwasser, etc.) Diebstahl, Raub, Vandalismus Kurzschluss & Tierbiss Folgeschäden bis 3.000 € Zusammenstoß mit Tieren aller Art Glasbruch Parkschäden Vorsorgedeckung bei Wertsteigerung 130% Eigenschäden bei unklarer Rechtslage (Mithaftung) Schutz des eigenen Fahrzeugs bei Selbstverschulden Fremdverschuldete Parkschäden mit Fahrerflucht
Brand & Explosion Naturgewalten (Sturm, Hagel, Hochwasser, etc.) Diebstahl, Raub, Vandalismus Kurzschluss & Tierbiss Folgeschäden bis 7.500 € Zusammenstoß mit Tieren aller Art Glasbruch Parkschäden Vorsorgedeckung bei Wertsteigerung 130% Eigenschäden bei unklarer Rechtslage (Mithaftung) Schutz des eigenen Fahrzeugs bei Selbstverschulden Fremdverschuldete Parkschäden mit Fahrerflucht Vorsorgedeckung bei Wertsteigerung 150% Mitgeführte Sachen bis 2.000 €
Das Fahrzeug muss gut erhalten sein und sich in einem fahrbereiten Zustand befinden. Die jährliche Fahrleistung darf max. 10.000 km betragen. Es darf somit keine Alltagsnutzung vorliegen. Das Fahrzeug muss überwiegend in einer Garage oder einem Carport untergebracht sein. Auch dürfen in den letzten 3 Jahren keine Schäden am Oldtimer entstanden sein. Alle Fahrer:innen müssen mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins sein. Für Premium Cars gilt ein Mindestalter von 30 Jahren. Versicherungsnehmer:in und der Halter:in des Fahrzeuges müssen identisch sein.
Oldtimer: mit einem Mindestalter von 30 Jahren Youngtimer: mit einem Mindestalter von 20 Jahren Newtimer: Fahrzeuge, die schon nach kurzer Zeit als Sammlerstücke gelten Replicas: Nachbauten jeglichen Alters Premium Cars: Fahrzeuge mit einem Neupreis von mindestens € 150.000,– Motorräder: Originale, die nicht mehr produziert werden
Günstigere Versicherungsprämien Steuerersparnis durch Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) §57a Überprüfung für “rotes Pickerl” nur alle 2 Jahre notwendig Ausnahmeregelungen bei der §57a Überprüfung, z.B. bei Abgas-Fahrbeschränkungen oder der Bremsleistung
Auszug aus der approbierten Liste der "Historischen Fahrzeuge” Fahrzeugdokument bzw. Typenschein (sofern vorhanden) Kaufvertrag, Rechnung oder anderer Besitznachweis Technische Unterlagen: Technisches Datenblatt, Fachliteratur, Genehmigungsdokumente von typengleichen Fahrzeugen etc. Gegebenenfalls Gutachten eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge sowie Lärmgutachten oder ein §57a Anmeldegutachten 2 Fotos von links vorne
Amtlicher Lichtbildausweis des / der Anmelder:in Versicherungsbestätigung über Kfz-Haftpflicht Genehmigungsnachweis: Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung Kaufvertrag, Rechnung oder andere Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht
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