Was ist die motorbezogene Versicherungssteuer?
Bei der motorbezogenen Versicherungsteuer handelt es sich um eine Steuerabgabe, die für nahezu jedes Fahrzeug zu entrichten ist. Darunter fallen unter anderem PKWs, Motorräder ab 100 cm3 Hubraum und LKWs. Die Steuergelder werden für die Instandhaltung und Verbesserung des Straßennetzes und der Straßeninfrastruktur verwendet.
Welche Änderungen gibt es bei der motorbezogenen
Versicherungssteuer für Elektroautos?
Bisher waren Elektrofahrzeuge in Österreich von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Diese Befreiung wurde jedoch von der Bundesregierung mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 aufgehoben. Das bedeutet, dass ab dem 1. April 2025 sowohl für neue als auch für bestehende E-Autos und E-Motorräder Steuern bezahlt werden müssen.
Die Steuer wird zusammen mit der Haftpflichtprämie von Ihrer Versicherung eingehoben und an den Staat abgeführt. Da das Gesetz sehr kurzfristig beschlossen wurde, wird die Steuer rückwirkend innerhalb der nächsten Monate verrechnet. Sollten Sie von den Änderungen betroffen sein, wird Ihre Versicherung Sie diesbezüglich kontaktieren.

Wie berechnet sich die motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos?
Leistungskomponente:
- Leistung laut Zulassungsschein minus 45 kW
- Mind. 10 kW müssen gerechnet werden (d.h. mindestens 2,50 €)
- 0,25 Euro pro kW für die ersten 35 kW
- 0,35 Euro pro kW für die nächsten 25 kW
- 0,45 Euro pro kW für die darüber hinausgehenden kW
Gewichtskomponente:
- Eigengewicht laut Zulassungsschein minus 900 kg
- Mind. 200 kg müssen gerechnet werden (d.h. mindestens 3,00 €)
- 0,015 Euro pro kg für die ersten 500 kg
- 0,03 Euro pro kg für die nächsten 700 kg
- 0,045 Euro pro kg für darüber hinausgehende kg
Ein Beispiel:
Nenndauerleistung: 150 kW
150 kW - 45 kW = 105 kW
35 kW x 0.25 € = 8,75 €
25 kW x 0.35 € = 8,75 €
45 kW x 0.45 € = 20,25 €
→ 37,75 € / Monat
Eigengewicht: 1.500 kg
1.500 kg - 900 kg = 600 kg
500 kg x 0,015 € = 7,50 €
100 kg x 0,03 € = 3,00 €
10,50 € / Monat
Gesamt:
37,75 € + 10,50 € = 48,25 € / Monat
→ 579 € / Jahr
Wo sind die entscheidenden Werte des Elektroautos festgehalten?
Ist es möglich, dass ein falscher kW-Wert eingetragen ist?
Gibt es bei einem Wechselkennzeichen für Elektroautos eine gesonderte Regelung?
Betrifft die Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer auch Plug-in-Hybrid Modelle?
Wo sind die entscheidenden Werte für Plug-in-Hybrid Modelle festgehalten?
Fällt die motorbezogene Versicherungssteuer ebenfalls für E-Motorräder an?
Auch E-Motorräder unterliegen künftig der motorbezogenen Versicherungssteuer. Ausgenommen sind nur Elektromopeds mit einer Motorleistung von weniger als 4 kW. Für die Berechnung des monatlichen Steuerbetrags wird allerdings nur die Nenndauerleistung herangezogen. Dabei gilt:
- die Leistung laut Zulassungsschein wird um 5 kW reduziert
- pro kW werden 0,50 Euro verrechnet
Fällt die motorbezogene Versicherungssteuer ebenfalls für E-Klein-LKWs und E-Wohnmobile an?
Ja, auch elektrische Kleinlastwagen und E-Wohnmobile sind künftig von der mVSt betroffen. Jedoch wird der Steuerbetrag für Fahrzeuge der Klassen N1 sowie M1 mit der Aufbauart “SA” nur anhand der Nenndauerleistung berechnet und ist auf höchstens 76 Euro begrenzt. Dabei gilt:
- die Leistung laut Zulassungsschein wird um 16 kW reduziert
- 0,65 Euro pro kW für die ersten 66 kW
- 0,70 Euro pro kW für die nächsten 20 kW
- 0,79 Euro pro kW für die darüber hinausgehenden kW