Dein Guide zum Motorradführerschein:
Führerscheinklassen A, A1, A2,
Kosten und Tipps für die Prüfung

Von: Allianz Redaktion
Lesezeit: 8 Min
Aktualisiert am 12.02.2025

Wem der klassische B-Führerschein nicht genug ist, kann zusätzlich den Motorradführerschein machen. Ob während der regulären Führerscheinausbildung oder erst später: Der Weg zum Motorradführerschein ist steinig und es gibt einiges zu beachten.

Wir haben alle wichtigen Informationen zu Motorradklassen, Führerscheinausbildung, Kosten und gesetzlichen Vorgaben zusammengefasst.

In einer Sache sind sich alle Motorradfahrer:innen einig: Das Gefühl von Freiheit beim Motorradfahren ist unvergleichlich. Zudem bietet ein Motorrad ein höheres Maß an Flexibilität als ein PKW.

Zudem üben Motorräder eine große Faszination auf uns aus. Ob wegen ihrer beeindruckenden Technologie, dem modernen Design oder der Schräglage während der Fahrt.

Ist die Entscheidung für den Motorradführerschein gefallen, muss zunächst die Führerscheinklasse gewählt werden. In Österreich gibt es drei Führerscheinklassen für Motorräder - A1, A2 und A.

Der Mopedführerschein (Klasse AM) ist im B-Führerschein inbegriffen. Damit können Motorfahrräder bis zu 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit gefahren werden.

Der A1-Führerschein ist die typische Einstiegsklasse für Anfänger:innen. Er berechtigt Fahrer:innen zum Lenken von Motorrädern mit und ohne Beiwagen, die maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) haben. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg Eigengewicht betragen. Der A1-Führerschein ermöglicht zudem das Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW (20 PS) Motorleistung.
Mit einem A2-Führerschein können Motorräder mit und ohne Beiwagen gefahren werden, die maximal 35 kW (48 PS) Motorleistung haben. Das maximale Verhältnis von Leistung und Eigengewicht ist mit 0,2 kW/kg Eigengewicht vorgegeben. 
Wer im Besitz eines A-Führerscheins ist, kann ohne Leistungseinschränkung jedes Motorrad mit und ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW (20 PS) fahren. Die Lenkberechtigungen für die Klassen AM, A1 und A2 sind inbegriffen.

Die Kosten für den Motorradführerschein können stark variieren und sind abhängig von folgenden Faktoren:

  • Führerscheinklasse
  • Standort der Fahrschule
  • Teilnehmerzahl
  • Lehrunterlagen
  • gewähltem Leistungsumfang

Wer den Motorradführerschein absolvieren will, muss mit Fixkosten (z.B. Prüfungsgebühren) und variablen Kosten (z.B. zusätzliche Fahrstunden) rechnen. Hier eine ungefähre Kostenübersicht:

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Grundpaket (Theoriekurs, Fahrstunden, Versicherung)

ca. 900 Euro - 1.300 Euro* (Vollausbildung)

Einschreibgebühr

ca. 60 Euro*

Ärztliches Gutachten

35 Euro

Lernunterlagen

ca. 50 Euro*

Erste-Hilfe-Kurs ca. 70 Euro*
Prüfungsgebühren 71 Euro 
Führerscheinausstellung 60,50 Euro 
Fahrsicherheitstraining ca. 250 Euro* 
Perfektionsfahrt ca. 200 Euro*
Gesamt ca. 1.696,50 Euro - ca. 2.096,50 Euro*
* Das sind Durchschnittspreise, die durch Internetrecherchen ermittelt wurden.
Theorieunterricht, Fahrprüfung, Probezeit, Fahrsicherheitstraining - der Weg zum Motorradführerschein ist lang. Aber er ist es auf jeden Fall Wert. Wir haben alle wichtigen Informationen zusammengefasst, von der Anmeldung bis zur Perfektionsfahrt.

Für die Anmeldung zum Motorradführerschein ist je nach Klasse ein bestimmtes Mindestalter erforderlich:

  • A1: 16 Jahre, Ausbildungsbeginn ist bereits 6 Monate früher möglich
  • A2: 18 Jahre, Ausbildungsbeginn ist bereits 6 Monate früher möglich. Die Ausbildung kann aber bereits mit 16 starten, wenn gleichzeitig der L17-Führerschein gemacht wird. Der Antritt zur praktischen Prüfung ist allerdings erst mit 18 möglich.
  • A: 24 Jahre bei Direkteinstieg bzw. 20 Jahre, wenn die Kandidat:innen bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines A2-Führerscheins sind.

Für die tatsächliche Erteilung der Lenkberechtigung ist ein ärztliches Gutachten notwendig.

Es darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein und muss von einem/einer sachverständigen Arzt/Ärztin ausgestellt werden. Zu beachten ist, dass die Fahrschüler:innen innerhalb der letzten 5 Jahre kein/e Patient:in des/der gewählten Arztes/Ärztin waren.

Die 1. Ausbildungsphase des Motorradführerscheins besteht aus zwei Teilen - Theorie und Praxis.

Der Theorieteil umfasst 20 Unterrichtseinheiten Basisunterricht sowie 6 klassenspezifische Unterrichtseinheiten (1 UE = ca. 50 Minuten). Fahrschüler:innen, die den B- und den A-Führerschein gleichzeitig machen, müssen den Basisunterricht nur einmal besuchen.

Zusätzlich muss ein Erste-Hilfe-Kurs von mindestens 6 Stunden absolviert werden. Wer bereits außerhalb einen Kurs absolviert hat (zum Beispiel im Rahmen der Schulausbildung), kann sich diesen eventuell anrechnen lassen.

Im Praxisteil müssen mindestens 14 Fahrstunden mit Fahrlehrer:innen der Fahrschule absolviert werden. Bei mindestens 10 davon müssen die Fahrschüler:innen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unterwegs sein. Falls die Kandidat:innen bei der Antragstellung bereits das 39. Lebensjahr erreicht haben, müssen mindestens 16 Fahrstunden absolviert werden.

Alle Fahrschüler:innen müssen innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung zur Prüfung antreten. Andernfalls muss die Ausbildung wiederholt werden.

Wer sich gut auf die Theorieprüfung vorbereiten will, findet online zahlreiche Lernhilfen (z.B. ÖAMTC).

Der theoretische Teil der Prüfung findet an einem PC statt. Die Prüfungsfragen werden im Multiple-Choice-Verfahren mit mehreren Antwortmöglichkeiten gestellt. Damit eine Frage als richtig beantwortet gilt, darf nicht nur keine falsche Antwort markiert werden, es müssen außerdem alle richtigen Antworten ausgewählt werden.

Der praktische Teil der Prüfung dauert mind. 25 Minuten. Er besteht aus einer Überprüfung am Fahrzeug (z.B. Räder, Bremsanlage, Beleuchtung etc.), Übungen am Übungsplatz und Fahren im Verkehr.

Nach bestandener Prüfung erhält man sofort den vorläufigen Führerschein. Dieser ist 4 Wochen lang und nur in Österreich gültig. Außerdem wird ein Kostenblatt mit den ausstehenden Gebühren ausgestellt. Sobald diese beglichen sind, wird der Scheckkartenführerschein per Post zugeschickt. Damit ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen.

Nach dem Bestehen der Prüfung beginnen die Probezeit und die 2. Ausbildungsphase. Die Probezeit dauert 3 Jahre, bzw. bis zum 21. Lebensjahr bei einem A1-Führerschein.

Während der Probezeit gilt ein Alkoholverbot mit einem Limit von 0,1 Promille. Schwere Verkehrsvergehen innerhalb der Probezeit werden von den Behörden mit einer kostenpflichtigen Nachschulung geahndet. Das betrifft zum Beispiel Fahrerflucht oder Geschwindigkeitsdelikte. In diesem Fall wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.

Die 2. Ausbildungsphase muss nach Bestehen der Fahrprüfung innerhalb von 14 Monaten abgeschlossen werden. Sie besteht aus einem eintägigen Fahrsicherheitstraining und einer Perfektionsfahrt.

Das Fahrsicherheitstraining muss innerhalb von 2-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung absolviert werden. Es beinhaltet 6 Unterrichtseinheiten praktisches Fahren sowie 3 Unterrichtseinheiten verkehrspsychologisches Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining.

Die Perfektionsfahrt muss in einem Zeitraum von 4-14 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung absolviert werden. Sie dauert 2x 50 Minuten. Es handelt sich um eine gemeinsame Ausfahrt mit einem/einer Fahrlehrer:in und maximal 4 Teilnehmer:innen. Nach der Fahrt folgt ein abschließendes Gespräch über das Erlebte.

Zwischen Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt müssen mindestens 2 Monate liegen. Sobald diese beiden Teile abgeschlossen sind, ist die Ausbildung offiziell beendet.

Wird die Ausbildung nicht oder nicht vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens abgeschlossen, wird eine Nachfrist gesetzt. Die Folgen davon sind eine Verlängerung der Probezeit. Im schlimmsten Fall kann die Lenkberechtigung bis zum Abschluss der Ausbildung entzogen werden.

Sobald die 2. Ausbildungsphase abgeschlossen ist, ermöglicht das Stufenmodell der Motorradklassen einen einfachen Aufstieg in die nächsthöhere Klasse (z.B. von A1 auf A2). Für den Aufstieg muss man seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Lenkberechtigung der niedrigeren Klasse sein sowie ein 7-stündiges Praxistraining bzw. eine Fahrprüfung absolvieren.

Nun steht dem Fahren mit dem Motorrad nichts mehr im Weg! Aber ist Ihr Fahrzeug auch ausreichend geschützt? Die Allianz Motorradversicherung kann an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Damit sind Sie im Fall von Unfällen, Diebstahl und Naturgewalten optimal abgesichert.