Nach dem Bestehen der Prüfung beginnen die Probezeit und die 2. Ausbildungsphase. Die Probezeit dauert 3 Jahre, bzw. bis zum 21. Lebensjahr bei einem A1-Führerschein.
Während der Probezeit gilt ein Alkoholverbot mit einem Limit von 0,1 Promille. Schwere Verkehrsvergehen innerhalb der Probezeit werden von den Behörden mit einer kostenpflichtigen Nachschulung geahndet. Das betrifft zum Beispiel Fahrerflucht oder Geschwindigkeitsdelikte. In diesem Fall wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.
Die 2. Ausbildungsphase muss nach Bestehen der Fahrprüfung innerhalb von 14 Monaten abgeschlossen werden. Sie besteht aus einem eintägigen Fahrsicherheitstraining und einer Perfektionsfahrt.
Das Fahrsicherheitstraining muss innerhalb von 2-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung absolviert werden. Es beinhaltet 6 Unterrichtseinheiten praktisches Fahren sowie 3 Unterrichtseinheiten verkehrspsychologisches Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining.
Die Perfektionsfahrt muss in einem Zeitraum von 4-14 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung absolviert werden. Sie dauert 2x 50 Minuten. Es handelt sich um eine gemeinsame Ausfahrt mit einem/einer Fahrlehrer:in und maximal 4 Teilnehmer:innen. Nach der Fahrt folgt ein abschließendes Gespräch über das Erlebte.
Zwischen Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt müssen mindestens 2 Monate liegen. Sobald diese beiden Teile abgeschlossen sind, ist die Ausbildung offiziell beendet.
Wird die Ausbildung nicht oder nicht vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens abgeschlossen, wird eine Nachfrist gesetzt. Die Folgen davon sind eine Verlängerung der Probezeit. Im schlimmsten Fall kann die Lenkberechtigung bis zum Abschluss der Ausbildung entzogen werden.
Sobald die 2. Ausbildungsphase abgeschlossen ist, ermöglicht das Stufenmodell der Motorradklassen einen einfachen Aufstieg in die nächsthöhere Klasse (z.B. von A1 auf A2). Für den Aufstieg muss man seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Lenkberechtigung der niedrigeren Klasse sein sowie ein 7-stündiges Praxistraining bzw. eine Fahrprüfung absolvieren.