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Häufig gestellte Fragen zu meine Zukunft - FlexInvest
Was ist eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Form der langfristigen Kapitalanlage kombiniert mit einem Versicherungsschutz im Ablebensfall. Die eingezahlten Beträge werden in Fonds investiert. Ziel ist die Chance auf höhere Erträge als bei einer klassischen Lebensversicherung. Das Ersparte kann einmalig und/oder in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden und ist kapitalertragssteuerfrei.
Wer kann eine fondsgebundene Lebensversicherung abschließen?
Jede Person zwischen 18 und 75 Jahren kann eine fondsgebundene Lebensversicherung abschließen.
Was ist der Unterschied zwischen einer fondsgebundenen und einer klassischen Lebensversicherung?
Während Sie bei einer klassischen Lebensversicherung eine Garantieverzinsung erhalten, wählen Sie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung aus einer Vielzahl von Fonds aus. Damit bestimmen Sie selbst über die Höhe des Risikos und Ihre Ertragschancen. Die Ertragschancen sind bei der fondsgebundenen Lebensversicherung grundsätzlich höher.
Wer übernimmt die Veranlagung im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherung Meine Zukunft - FlexInvest?
Bei Meine Zukunft - FlexInvest können Sie flexibel aus einer Vielzahl an verschiedenen Allianz Fonds und/oder hochwertigen Fonds aus anderen Investmenthäusern auswählen. Diese werden laufend evaluiert. Die Fonds können Sie während der Laufzeit kostenlos und mehrmalig ändern.
Wann erhalte ich Leistungen aus der fondsgebundenen Lebensversicherung?
Die Leistungen der fondsgebundenen Lebensversicherung erbringen wir bei Vertragsablauf, bei Ableben der versicherten Person oder bei Kündigung Ihrerseits. Die Höhe der Ablebensleistung vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss. Die tatsächliche Kapitalauszahlung ergibt sich aus dem aktuellen Kurs des jeweiligen Fonds. Bei Vertragsablauf können Sie sich Ihr Kapital auf einmal oder in Form einer Rente auszahlen lassen. Sie können auch eine Kombination aus Kapital- und Rentenzahlung wählen.
Kann man aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung vorzeitig Geld entnehmen?
Ja, eine vorzeitige Entnahme von Geld ist z.B. bei finanziellen Engpässen möglich. Bei unseren Fondstarifen kann das gesamte Kapital bis auf eine Jahresprämie entnommen werden. Die Entnahme des Kapitals bei gleichzeitiger Weiterführung des bestehenden Vertrages bei gleicher Prämie ist immer günstiger als eine Stornierung und der Abschluss eines neuen Vertrages.
Wovon ist die Höhe der Versicherungsprämie für den Ablebensschutz abhängig?
Die Höhe der Versicherungsprämie für den Ablebensschutz ist vom Alter der versicherten Person und der Versicherungsdauer abhängig. Das Geschlecht der versicherten Person spielt keine Rolle.
Wie lange beträgt die Laufzeit einer fondsgebundenen Lebensversicherung?
Sie legen die Laufzeit bei Vertragsabschluss selbst fest. Üblicherweise eignet sich die fondsgebundene Lebensversicherung für Zeiträume ab 15 Jahren.
Kann ich vom Vertrag zurücktreten bzw. meine fondsgebundene Lebensversicherung kündigen?
Ja, Sie können binnen 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Verständigung des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurücktreten (idR mit Empfang der Polizze) zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung (Rückkauf) ist außerdem beginnend mit Ablauf des ersten Versicherungsjahres möglich. Dabei ist der Rückkaufswert von der Wertentwicklung der gewählten Fonds abhängig. In diesem Fall werden außerdem Stornoabzüge in Höhe von maximal € 200,- fällig. Bedenken Sie überdies, dass steuerliche Nachteile durch eine vorzeitige Vertragsauflösung entstehen können und der Versicherungsschutz abhandenkommt.
Wie werden fondsgebundene Lebensversicherungen versteuert?
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen zahlen Sie Versicherungssteuer in der Höhe von 4% der eingezahlten Prämien. Ihre Gewinne aus fondgebundenen Lebensversicherungen sind grundsätzlich steuerfrei. Sie müssen somit keine KESt (Kapitalertragsteuer) abführen.
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