Neuerungen für Autofahrer:innen in Österreich 2024

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 8 Min / veröffentlicht am: 29.01.2024
Im Jahr 2024 kommen einige Neuerungen auf Autofahrer:innen in Österreich zu. Erhöhungen der CO2-Bepreisung und der NoVA, eine Anpassung der Kindersitznormen und Neuerungen bei den Vignetten sind nur einige der Änderungen, auf die sich Verkehrsteilnehmende in Österreich einstellen müssen.
Mann tankt Auto

Die CO2-Bepreisung an Tankstellen (auch CO2-Steuer genannt) wurde ab 1.Jänner 2024 von 32,5 Euro auf 45 Euro pro Tonne erhöht. Dadurch steigen auch die Spritpreise in Österreich. Laut ÖAMTC bezahlt man in Zukunft 3,7 Cent mehr pro Liter Diesel und 3,4 Cent mehr pro Liter Benzin.

Angesichts dieser Teuerung wird es einen regionalen Klimabonus geben, um die österreichischen Haushalte zu entlasten. Die Höhe muss für das Jahr 2024 erst von der Regierung festgelegt werden.

   Gut zu wissen: Zusätzlich sind noch weitere Auflagen zu erfüllen. Für Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis benötigt man eine Einzelgenehmigung, bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis ist die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank notwendig. Dafür zuständig sind die Ämter der Landesregierung oder der jeweilige Generalimporteur des Fahrzeugs.
Die NoVA steigt ab 2024 für alle neuen PKW durch die Anpassung der CO2-Grenzwerte. Der CO2-Abzugsbetrag für die NoVA-Berechnung wurde von 102g CO2/km auf 97g CO2/km heruntergesetzt. Neue PKW sind somit bereits ab einem Emissionswert von 97g CO2 pro Kilometer NoVA-pflichtig.
   Die NoVA, kurz für Normverbrauchsabgabe, ist eine Steuer in Österreich. Sie ist einmalig unter anderem beim Kauf eines Neufahrzeugs oder bei der erstmaligen Zulassung zu bezahlen. Die Höhe dieser Abgabe hängt vom CO2-Emissionswert des Fahrzeugs ab.

Auch der Malus-Grenzwert und der Malus-Betrag wurden angepasst. Das bedeutet, wenn die Emissionswerte von neu angemeldeten Wagen in den Papieren 155g CO2/km übersteigen, fallen für jedes zusätzliche Gramm CO2/km 80 Euro an. Im Vergleich: 2023 waren es 70€ pro Gramm CO2/km bei einem Grenzwert von 170g/km.

Diese Änderungen betreffen alle neuen PKW, die mit Diesel und Benzin fahren. Ausgenommen von der Teuerung sind Elektroautos, für die weiterhin keine NoVA zu bezahlen ist. Auch einige Hybride, vor allem Plug-In Hybride, fallen aufgrund Ihrer niedrigeren Emissionswerte nicht in die NoVA-Pflicht.

Nehmen wir das Beispiel eines Mittelklasse-Neuwagens: Bei einem VW Golf mit einem Nettopreis von ca. 25.000€ und einem Emissionswert von 130g CO2/km beträgt die NoVA ab 2024 1.400€. 2023 waren es noch 1.150€. Für die Berechnung der NoVA empfehlen wir Ihnen den  NoVA-Rechner von finanz.at.

Privatpersonen, die in Österreich ein Elektroauto fahren, erhalten auch 2024 staatliche Förderungen. Insgesamt werden 114,5 Millionen Euro an Fördergeldern für die E-Mobilität bereitgestellt.

Gefördert werden:

  • der Kauf von E-Autos mit bis zu 5.000 Euro
  • der Kauf von E-Motorrädern mit bis zu 2.300 Euro
  • Wallboxen und Ladekabel mit bis zu 600 Euro
  • das Errichten von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern mit bis zu 1.800 Euro
  • das Errichten von öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen mit bis zu 30.000 Euro 

Die genauen Förderrichtlinien für 2024 wurden noch nicht bekannt gegeben. Sollten Sie Ihre E-Auto Förderung von 2023 noch nicht beantragt haben, ist dies noch bis zum 31.03.2024 möglich (bis 29.02.2024 für Elektro-Transporträder), solange das Förderbudget nicht ausgeschöpft ist. 

Alle nötigen Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-mobilitaet-2023/fahrzeuge-ladeinfrastruktur

Die Inflation macht sich auch in unseren Nachbarländern bemerkbar: Vor allem in Ungarn sind die Preise für Vignetten stark angestiegen. Einige Länder führen daher 2024 erstmals eine 1-Tages-Vignette ein, die die Kosten für Tagesurlauber:innen oder Durchreisende reduzieren sollen. Darunter sind Österreich, Tschechien und Ungarn. Die 1-Tages-Vignette ist ausschließlich digital erhältlich.

Eine weitere Änderung betrifft die digitale Vignette: Ab 2024 wird es möglich sein, einmal pro Kalenderjahr die digitale Vignette umzuregistrieren, zum Beispiel im Falle eines Fahrzeugwechsels.

Die Jahresvignette 2023 ist noch bis 31.Jänner 2024 gültig.

Wischen um mehr anzuzeigen

  10-Tages-Vignette 2-Monats-Vignette Jahresvignette 1-Tages-Vignette (nur digital erhältlich)
PKW EUR 11,50

EUR 28,90

EUR 96,40

EUR 8,60

Motorräder EUR   4,60

EUR 11,50

EUR 38,50

EUR 3,40

Baby sitzt in einem Kindersitz

Auch bei den Kindersitzen gibt es Neuerungen. Diese betreffen allerdings hauptsächlich die Hersteller. Ab 1.September 2024 dürfen nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm R129, auch “i-Size” genannt, verkauft werden.

Diese soll zu mehr Sicherheit Ihrer Kinder im Auto beitragen. R129/“i-Size”-Kindersitze müssen folgenden Richtlinien entsprechen:

  • Zulassung nur nach Bestehen eines Seitenaufpralltests
  • Anpassung abhängig von Größe des Kindes, nicht nach Gewicht (vgl. Norm R44/04)
  • Kinder bis 15 Monate müssen rückwärtsgerichtet befördert werden
  • Die Kindersitze müssen auf “i-Size”-Fahrzeugsitze passen (verringert das Risiko einer fehlerhaften Befestigung)
  • Verpflichtende Verankerung mit ISOFIX (außer bei i-Size Babyschalen)

Trotz dieser neuen Bestimmung sind Kindersitze mit der bisher geltenden Norm R44/04 weiterhin zugelassen. Sollten Sie also bereits einen Kindersitz mit dieser Norm besitzen, ist es nicht notwendig, einen neuen zu besorgen.

Ab März 2024 kann Ihr Fahrzeug nach einer extremen Geschwindigkeitsübertretung (60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts) von der Polizei beschlagnahmt werden. Nach 2 Wochen wird es dann entweder zurückgegeben oder kann versteigert werden. Bei einer Überschreitung von mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerorts wird das Fahrzeug sofort beschlagnahmt und für verfallen erklärt.

Sollte der/die Lenker:in nicht Eigentümer:in des Fahrzeuges sein, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. Im Falle von Miet- oder Leasingautos wird über die fahrende Person ein lebenslanges Lenkverbot verhängt und in den Fahrzeugpapieren festgehalten.

Mit den KFZ-Versicherungen der Allianz sind sie immer sicher unterwegs. Ob Haftpflicht-, Teil- & Vollkaskoversicherung, wir haben das richtige Produkt für eine sichere Fahrt. Für diejenigen, die mit E-Autos oder Motorrädern unterwegs sind, bieten unsere E-Auto-Versicherung und unsere Motorradversicherung die nötige Absicherung.

Folgen Sie uns auf: