Neuerungen für Autofahrer:innen in Österreich 2024
Inhaltsverzeichnis:
- Höhere Spritpreise durch neue CO2-Bepreisung in Österreich
- Erhöhung der NoVA (Normverbrauchsabgabe) bei Neuwagen
- Weiterhin E-Auto Förderung in Österreich
- Neuerungen bei Vignetten in Österreich und in Nachbarländern
- Neue Norm bei Verkauf von Kindersitzen
- Achtung: Beschlagnahmung von Fahrzeugen beim Rasen möglich
Höhere Spritpreise durch neue CO2-Bepreisung in Österreich
Die CO2-Bepreisung an Tankstellen (auch CO2-Steuer genannt) wurde ab 1.Jänner 2024 von 32,5 Euro auf 45 Euro pro Tonne erhöht. Dadurch steigen auch die Spritpreise in Österreich. Laut ÖAMTC bezahlt man in Zukunft 3,7 Cent mehr pro Liter Diesel und 3,4 Cent mehr pro Liter Benzin.
Angesichts dieser Teuerung wird es einen regionalen Klimabonus geben, um die österreichischen Haushalte zu entlasten. Die Höhe muss für das Jahr 2024 erst von der Regierung festgelegt werden.
Erhöhung der NoVA (Normverbrauchsabgabe) bei Neuwagen
Auch der Malus-Grenzwert und der Malus-Betrag wurden angepasst. Das bedeutet, wenn die Emissionswerte von neu angemeldeten Wagen in den Papieren 155g CO2/km übersteigen, fallen für jedes zusätzliche Gramm CO2/km 80 Euro an. Im Vergleich: 2023 waren es 70€ pro Gramm CO2/km bei einem Grenzwert von 170g/km.
Diese Änderungen betreffen alle neuen PKW, die mit Diesel und Benzin fahren. Ausgenommen von der Teuerung sind Elektroautos, für die weiterhin keine NoVA zu bezahlen ist. Auch einige Hybride, vor allem Plug-In Hybride, fallen aufgrund Ihrer niedrigeren Emissionswerte nicht in die NoVA-Pflicht.
Beispiel für die Berechnung der NoVA 2024
Weiterhin E-Auto Förderung in Österreich
Privatpersonen, die in Österreich ein Elektroauto fahren, erhalten auch 2024 staatliche Förderungen. Insgesamt werden 114,5 Millionen Euro an Fördergeldern für die E-Mobilität bereitgestellt.
Gefördert werden:
- der Kauf von E-Autos mit bis zu 5.000 Euro
- der Kauf von E-Motorrädern mit bis zu 2.300 Euro
- Wallboxen und Ladekabel mit bis zu 600 Euro
- das Errichten von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern mit bis zu 1.800 Euro
- das Errichten von öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen mit bis zu 30.000 Euro
Die genauen Förderrichtlinien für 2024 wurden noch nicht bekannt gegeben. Sollten Sie Ihre E-Auto Förderung von 2023 noch nicht beantragt haben, ist dies noch bis zum 31.03.2024 möglich (bis 29.02.2024 für Elektro-Transporträder), solange das Förderbudget nicht ausgeschöpft ist.
Alle nötigen Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-mobilitaet-2023/fahrzeuge-ladeinfrastruktur
Neuerungen bei Vignetten in Österreich und in Nachbarländern
Die Inflation macht sich auch in unseren Nachbarländern bemerkbar: Vor allem in Ungarn sind die Preise für Vignetten stark angestiegen. Einige Länder führen daher 2024 erstmals eine 1-Tages-Vignette ein, die die Kosten für Tagesurlauber:innen oder Durchreisende reduzieren sollen. Darunter sind Österreich, Tschechien und Ungarn. Die 1-Tages-Vignette ist ausschließlich digital erhältlich.
Eine weitere Änderung betrifft die digitale Vignette: Ab 2024 wird es möglich sein, einmal pro Kalenderjahr die digitale Vignette umzuregistrieren, zum Beispiel im Falle eines Fahrzeugwechsels.
Die Jahresvignette 2023 ist noch bis 31.Jänner 2024 gültig.
Vignettenpreise für 2024:
Wischen um mehr anzuzeigen
10-Tages-Vignette | 2-Monats-Vignette | Jahresvignette | 1-Tages-Vignette (nur digital erhältlich) | |
PKW | EUR 11,50 |
EUR 28,90 |
EUR 96,40 |
EUR 8,60 |
Motorräder | EUR 4,60 |
EUR 11,50 |
EUR 38,50 |
EUR 3,40 |
Neue Norm bei Verkauf von Kindersitzen
Auch bei den Kindersitzen gibt es Neuerungen. Diese betreffen allerdings hauptsächlich die Hersteller. Ab 1.September 2024 dürfen nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm R129, auch “i-Size” genannt, verkauft werden.
Diese soll zu mehr Sicherheit Ihrer Kinder im Auto beitragen. R129/“i-Size”-Kindersitze müssen folgenden Richtlinien entsprechen:
- Zulassung nur nach Bestehen eines Seitenaufpralltests
- Anpassung abhängig von Größe des Kindes, nicht nach Gewicht (vgl. Norm R44/04)
- Kinder bis 15 Monate müssen rückwärtsgerichtet befördert werden
- Die Kindersitze müssen auf “i-Size”-Fahrzeugsitze passen (verringert das Risiko einer fehlerhaften Befestigung)
- Verpflichtende Verankerung mit ISOFIX (außer bei i-Size Babyschalen)
Trotz dieser neuen Bestimmung sind Kindersitze mit der bisher geltenden Norm R44/04 weiterhin zugelassen. Sollten Sie also bereits einen Kindersitz mit dieser Norm besitzen, ist es nicht notwendig, einen neuen zu besorgen.
Achtung: Beschlagnahmung von Fahrzeugen beim Rasen möglich
Ab März 2024 kann Ihr Fahrzeug nach einer extremen Geschwindigkeitsübertretung (60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts) von der Polizei beschlagnahmt werden. Nach 2 Wochen wird es dann entweder zurückgegeben oder kann versteigert werden. Bei einer Überschreitung von mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerorts wird das Fahrzeug sofort beschlagnahmt und für verfallen erklärt.
Sollte der/die Lenker:in nicht Eigentümer:in des Fahrzeuges sein, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. Im Falle von Miet- oder Leasingautos wird über die fahrende Person ein lebenslanges Lenkverbot verhängt und in den Fahrzeugpapieren festgehalten.