Reiseversicherungen Überblick

Reiseversicherungen im Vergleich

Von: Allianz Redaktion  / Lesezeit: 3 Min / veröffentlicht am 1.07.2015

Die Flüge in die Vereinigten Staaten, das Mietauto vor Ort, die wichtigsten Unterkünfte – alles bereits gebucht und bezahlt. Sogar die Route hatten wir schon geplant: Von Denver ausgehend wollten wir eine Rundreise durch den mittleren Westen der USA machen, vier Bundesstaaten standen auf unserem Programm. Die Vorfreude stieg quasi minütlich an, bis es dann plötzlich hieß: „Wir können heuer nicht fliegen. Wir müssen die Reise stornieren.“ Der Grund dafür war eine plötzlich auftretende Erkrankung. Abgesehen von einem Traum, der für den Moment leider geplatzt war, standen wir vor wenigen Wochen vor noch ganz anderen Fragen: Bekommen wir die Flüge ersetzt? Wer kommt für die Stornokosten für das Mietauto auf? Und die gebuchten Unterkünfte? In diesem Moment wurde uns klar: Vermutlich niemand, denn an eine Reiseversicherung haben wir nicht gedacht. Auf den Kosten bleiben wir also sitzen – und im Falle einer geplanten USA-Rundreise ist das gar nicht mal so wenig.

Als Leidtragende habe ich mich deshalb eingehend mit verschiedene Arten der Reiseversicherung beschäftigt und die wichtigsten Bausteine zusammengefasst – für den Fall, dass sich (hoffentlich) jemand in meiner Geschichte wiederfindet und nicht denselben Fehler begeht. Und ich für die nächste Reise gewappnet bin.

 

Die Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung wäre mir auf jeden Fall empfohlen worden, hätte ich mich vorab informiert. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen bei plötzlich eintretenden schweren Krankheiten bei der reisenden Person oder eines Familienangehörigen zuhause sowie Unfallverletzungen oder auch Ereignissen, die am Urlaubsort die körperliche Sicherheit gefährden (bis zu 3.000 Euro für Einzelpersonen und 5.000 Euro für Familien). Bei einer Reisestornoversicherung zählen zusätzlich dazu auch zum Beispiel eine unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber, Einberufung zum Wehrdienst, Einreichung der Scheidungsunterlagen durch den Ehepartner oder ein Nichtbestehen der Matura als Stornogründe. Und zwar bereits vor Reiseantritt, nicht erst währenddessen. Eine Reisestornoversicherung hätte mir also anfallende Kosten ersetzt. Gut zu wissen im Nachhinein.
Kann die Reise anders als in meinem Fall doch angetreten werden, gibt es noch viele weitere Szenarien, die die Urlaubsstimmung trüben können: Wenn man zum Beispiel schon stundenlang das Gepäckförderband Nr. 10 am Zielflughafen angestarrt und mindestens fünf Mal überprüft hat, ob man auch wirklich vor dem richtigen steht, und der eigene Koffer nicht und nicht auftauchen will (obwohl man vor Abreise extra ein buntes Kofferband angebracht hat!). Dann kann man froh sein, wenn man eine Reisegepäckversicherung (im Allianz Top Jahresreiseschutz) abgeschlossen hat, die einen Schaden bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder verspätete Auslieferung bis 2.000 Euro (Familie) beziehungsweise 1.000 Euro (Einzelperson) deckt.

Viele – darunter auch ich selbst – verlassen sich auf die Kreditkarte, die oft einen umfassenden Versicherungsschutz im Ausland anbietet. Allerdings ist die Höhe der Kostenübernahme je nach Kategorie (Classic, Gold, Black etc.) und Anbieter verschieden. Manche Kreditkarten haben vielleicht auch gar keinen Schutz inkludiert. In der Regel sind aber die Übernahme von Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Stornogebühren oder auch eine Reisegepäckversicherung enthalten.

Aber Vorsicht! Die Versicherungsleistungen bei Kreditkarten werden oft in drei Kategorien unterteilt. Leistungen im Teil „A“ stehen einem bereits durch den Besitz der Karte zu. Teil „B“ wird aktiviert, wenn die Kreditkarte mindestens zwei Mal in den letzten drei Monaten verwendet wurde. Den umfassendsten Schutz hat man in Teil „C“ und zwar, wenn die jeweilige Reise (Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt) zu 100 Prozent mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Versichert sind in der Regel die Karteninhaber, einige Leistungen gibt es auch für Familienangehörige. Vor der Abreise empfiehlt es sich daher, die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Kreditkarte zu studieren und vor allem auf die Höhe der Versicherungsleistung zu achten.

Außerdem sollte überprüft werden, welche Leistungsvoraussetzungen in den Versicherungsbedingungen vorgeschrieben sind. Auf der sicheren Seite ist man auf jeden Fall, wenn die Versicherung unverzüglich bei Eintritt des Schadenfalls (Unfall, Krankheit etc.) über die Notruf-Hotline informiert wird.
Heutzutage kann man sich klarerweise im Internet über die verschiedenen Typen der Reiseversicherung schlau machen – und auch abschließen. Aber noch besser ist natürlich der Weg zum Berater oder zur Beraterin, dort ist man einfach am besten aufgehoben.

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