Winterreifenpflicht in Österreich

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 5 Min / veröffentlicht am: 09.10.2024
Alle Jahre wieder kommt die Winterreifenpflicht! Vom 01. November bis 15. April des Folgejahres müssen Fahrzeuge in Österreich für den Winter gerüstet sein. Für manche KFZ gilt die sogenannte “situative Winterreifenpflicht” jedoch nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Wir klären auf, was es zu beachten gilt.

Zusammenfassung

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Die gesetzliche Winterreifenpflicht ist in Österreich nicht für alle Fahrzeuge gleich geregelt. Auch das Ende der Winterreifenpflicht ist vom Fahrzeug abhängig. Achten Sie deshalb auf die geltenden Bestimmungen für Ihr Fahrzeug:
Die Winterreifenpflicht ist situativ, also abhängig von den Bedingungen der Fahrbahn. Diese sogenannte “situative Winterreifenpflicht" gilt vom 1.11. bis 15.4. bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur im fahrenden Zustand. Winterreifen müssen an allen Rädern angebracht sein.
Winterreifenpflicht besteht immer vom 1.11. bis 15.4. unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Winterreifen müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse angebracht sein. 
Winterreifenpflicht besteht immer vom 1.11. bis 15.3. unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Winterreifen müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse angebracht sein. 
Sie sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Jedoch gibt es auch für einspurige Kraftfahrzeuge spezielle Winterreifen.

Für Pkw, Mopedautos und Lkw bis 3,5 t gilt vom 01. November bis zum 15. April die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Aber was heißt das genau? „Situativ“ bezieht sich auf die Fahrbahnbedingungen. Schneefahrbahn, Schneematsch oder Glatteis gelten als winterliche Fahrbahnverhältnissen, bei denen die Winterausrüstungspflicht zu tragen kommt. 

Ihr Fahrzeug können Sie auf zwei Wege für den Winter ausrüsten:

  • Winterreifen auf allen Rädern. Achten Sie auf eine Profiltiefe von mindestens 4 mm. Für Diagonalreifen gelten mindestens 5 mm als vorgeschriebene Profiltiefe.
  • Sommerreifen mit Schneeketten: Sie können mindestens zwei Antriebsräder mit Schneeketten ausstatten. Dazu muss die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sein.

Das Problem: Bei leichtem oder sporadischem Schnee auf der Fahrbahn können Schneeketten aufgrund der Gefahr möglicher Fahrbahnschäden nicht montiert werden. Die Winterreifenpflicht gilt bei diesen Fahrbahnbedingungen aber dennoch.

  Achtung: Sicherheitsexpert:innen empfehlen, Schneeketten trotzdem auf Winterreifen zu montieren. Sommerreifen bringen an den anderen Rädern eben doch nicht genug Grip auf rutschige Fahrbahnen und können somit zu einem Sicherheitsrisiko werden.
Wenn innerhalb der situativen Winterreifenpflicht keine winterlichen Fahrverhältnisse herrschen, sind für PKW, Mopedautos und Lkw bis 3,5 t auch Sommerreifen im Winter erlaubt. In manchen Fällen kann das aber grob fahrlässig sein. Wir haben alle gesetzlichen Vorgaben und Details dazu in einem separaten Artikel zusammengefasst.
In Österreich sind Reifen mit der Kennzeichnung M+S (auch M.S. oder M&S) gesetzlich als Winterreifen anerkannt. Die beiden Buchstaben stehen für Mud + Snow, auf Deutsch also Matsch und Schnee. Winterreifen sind aufgrund des weichen Gummis und der Profiltiefe von mind. 4 mm auf diese Verhältnisse optimiert. Seit 2018 gilt zusätzlich das Schneeflockensymbol als gesetzlich anerkannte Kennzeichnung für Winterreifen.

Ganzjahresreifen, auch Allwetterreifen genannt, sollen die Vorteile von Sommer- und Winterreifen vereinen. Es kommt jedoch auf die regional herrschenden Witterungsverhältnisse an, ob Ganzjahresreifen die notwendige Sicherheit bringen.

In Gegenden mit schnee- und frostarmen Wintern können sie eine brauchbare und kostengünstige Kompromisslösung sein. Die Verkehrssicherheit ist dadurch nicht gefährdet. Wichtig ist jedoch, dass die Ganzjahresreifen mit M+S gekennzeichnet sind, damit sie im Zuge einer Verkehrskontrolle oder eines Unfalls auch als Winterreifen anerkannt werden.

Spikereifen sind Winterreifen mit kleinen Metallstiften (aus Aluminium oder Stahl) im Profil. Diese Metallstifte verbessern die Haftung beim Fahren auf Schnee und Eis. Spikereifen sind in Österreich vom 01. Oktober bis 31. Mai erlaubt. Dabei ist auf Freilandstraßen ein Tempolimit von 80 km/h und auf Autobahnen von 100 km/h zu beachten.

Wer mit seinem Fahrzeug bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit Strafen von 35 bis 5.000 Euro rechnen. Die Höhe der Geldstrafe ist vom Sachverhalt abhängig. Teuer wird es vor allem, wenn aufgrund eines Verstoßes gegen die Winterreifenpflicht andere Personen zu Schaden kommen.

In eine besonders brenzlige Situation geraten Sie, wenn auf der Strecke auch noch ein Unfall passiert, in den Sie involviert sind. Dabei müssen Sie nicht einmal die Person sein, die den Unfall verschuldet hat. Bei Unfällen gilt die umgekehrte Beweislast: Sie müssen beweisen, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn Ihr Fahrzeug mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet gewesen wäre. 

Wer in der kühleren Jahreszeit mit dem Auto in Österreichs Nachbarländern unterwegs ist, sieht sich mit unterschiedlichen Regelungen zur Winterreifenpflicht konfrontiert. Wir bringen Licht in das Dickicht der verschiedenen Vorschriften: 

In Deutschland gilt wie bei uns für Fahrzeuge unter 3,5 t die situative Winterreifenpflicht. Einspurige Kraftfahrzeuge sind auch hier von der Winterreifenpflicht ausgenommen.

Schneeketten können bei schneebedeckten Straßen angebracht werden. Durch Verkehrsschilder kann sogar eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. Für Fahrzeuge mit Schneeketten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Spikereifen sind in Deutschland übrigens fast überall verboten. Es gibt jedoch eine Ausnahme im kleinen deutschen Eck (Bad Reichenhall-Lofer) an der Grenze zu Österreich.

Unser südliches Nachbarland macht es uns mit der Winterreifenpflicht nicht ganz so leicht, denn es gelten regional unterschiedliche Regelungen. Eine generelle Winterreifenpflicht gilt vom 15. November bis 15. April in folgenden Teilen Italiens:

  • im Stadtgebiet Bozen
  • auf der Brennerautobahn A22 bis Affi.
  • im Aostatal

Eine situative Winterreifenpflicht gilt für das restliche Südtirol.

Die Schneekettenpflicht wird in Italien mittels Beschilderung angeordnet.

Spikereifen sind für Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht vom 15. November bis zum 15. März erlaubt.  

Das Bußgeld kann zwischen 87 und 345 Euro betragen. 

In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Da Fahrzeuge jedoch nur in einem betriebssicheren Zustand gefahren werden dürfen, ist es ratsam, bei winterlichen Bedingungen auf Winterreifen zurückzugreifen.

Bei schnee- oder eisbedeckten Straßen sind Schneeketten erlaubt. Eine Verwendungspflicht wird durch Verkehrszeichen ausgeschildert.

Spikereifen dürfen Sie im Zeitraum vom 1. November bis 30. April an Fahrzeugen bis 3,5 t montieren.

Bei einem Verstoß müssen Sie mit rund 105 Euro rechnen. 

In der Slowakei gilt wie in Österreich eine situative Winterreifenpflicht, die bei Matsch, Schnee und Glatteis zum Tragen kommt.

Schneeketten sind nur bei schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt und dürfen die Fahrbahn nicht beschädigen.

Spikereifen sind in der Slowakei immer verboten.

Die Geldstrafe beträgt circa 60 Euro, kann jedoch auch höher ausfallen. 

In Slowenien gilt eine generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. März.

Diese Winterreifenpflicht wird auch erfüllt, wenn an den Sommerreifen des Fahrzeuges Schneeketten montiert sind. In diesem Fall gilt ein Tempolimit von 50 km/h.

Spikereifen sind in Slowenien verboten.

In Slowenien kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht circa 120 Euro. 

Auch Tschechien verfügt über eine situative Winterreifenpflicht. Für diese wurde folgender Zeitraum festgelegt: Vom 01. November bis 31. März sind bei schneebedeckter Fahrbahn oder Glatteis Winterreifen zu montieren.

Das Anbringen von Schneeketten ist bei einer schneebedeckten Fahrbahn erlaubt.

Ein Spikereifen-Verbot gilt das ganze Jahr über.

Bei einem Verstoß zahlen Sie in Tschechien zwischen 55 bis 92 Euro. 

In Ungarn gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Sie kann jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen vorgeschrieben werden. Dazu erfolgt an den Straßen eine dementsprechende Beschilderung.

Schneeketten dürfen ausschließlich bei schneebedeckter Fahrbahn verwendet werden. Gleichzeitig gilt in diesem Fall eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Spikereifen sind in Ungarn verboten. 

Die Winterreifenpflicht steht vor der Tür? Also noch schnell mit den Reifen zur nächsten Werkstatt fahren? Eine sichere Verwahrung der Reifen im Auto schützt Sie vor schlimmen Unfallfolgen. Das Gewicht der Reifen bedeutet in Kombination mit der Wucht eines Aufpralls eine oft unterschätzte Gefahr. 

Gehen Sie auch bei noch so kurzen Wegstrecken auf Nummer sicher und transportieren Sie die Reifen im Kofferraum. Aber selbst hier gibt es so einiges zu beachten. Wir geben Ihnen alle Informationen für Ihre Sicherheit: 

  • Fixieren Sie die Reifen extra mit einem Zurrgurt: Das sorgt für Schutz bei einer starken Bremsung oder einem Unfall.
  • Stabilisieren Sie die Rückbank über die Sicherheitsgurte:  Die Gurte werden kreuzweise übereinander gesteckt. So wird die Sitzbank bei einem Aufprall zurückgehalten und die Reifen bleiben im Kofferraum. 

Was aber, wenn nicht alle Reifen im Kofferraum Platz haben? Dann können Sie bei Klein- oder Kompaktwagen einen Reifen in der Mulde zwischen Rückbank und Beifahrersitz platzieren. Auf Beifahrer müssen Sie in diesem Fall verzichten.

Verstoßen Sie mit Ihrem PKW gegen die Winterreifenpflicht und verursachen einen Schaden, muss Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden der geschädigten Person ersetzen. Liegt jedoch grobe Fahrlässigkeit vor, kann die Versicherung die Zahlung ablehnen. Das trifft beispielsweise bei Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu. Das Anbringen von Winterreifen im vorgeschriebenen Zeitraum ist somit ein Schutz für Sie und alle anderen Autofahrer:innen. 

Wenn trotz Winterreifen doch einmal ein Unfall passieren sollte, sind Sie mit unseren KFZ Versicherungen immer auf der sicheren Seite. Wir stehen Ihnen bei Fragen oder im Schadensfall stets unterstützend zur Verfügung.

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