1. Untersuchung des KFZ vor Unterzeichnung des Kaufvertrags
Ist das Auto oder Motorrad unfallfrei oder hat es doch Mängel, die der Verkäufer bisher nicht erwähnte? Fanden Reparaturen statt, die den Wert des Fahrzeugs mindern? Wie sind diese Schäden aufgetreten und wie wurden sie behoben? Unfallschäden müssen im KFZ-Kaufvertrag angegeben werden. Untersuchen Sie das zu kaufende Objekt also genau, bevor Sie schließlich den Kaufvertrag unterzeichnen. Die genaue Auflistung der Schäden dient auch dem Verkäufer als Absicherung gegen spätere Gewährleistungsansprüche.
2. Probefahrt beim privaten Fahrzeugkauf
Für eine erfolgreiche Probefahrt halten Sie am besten diese Tipps ein:
- Probefahrt am hellen Tag und auf einer belebten Straße durchführen.
- Einen öffentlichen Ort für die Fahrt wählen.
- Nicht allein zur Fahrt erscheinen.
- Mit der Versicherung abklären ob Schäden, die während der Fahrt entstehen, gedeckt sind.
- Dauer und etwaigen Pfand vereinbaren.
- Für Verkäufer: Führerschein des Kaufinteressenten verlangen.
- Für Verkäufer: Probefahrtvereinbarung mit dem Kaufinteressenten schriftlich abschließen.
3. Autokaufvertrag mit einer Vollmacht abschließen
Es ist bei Behördenwegen wie bei Privatangelegenheiten möglich, sich vertreten zu lassen. Das Erfordernis dafür ist eine gültige Vollmacht, die folgende Angaben enthalten muss:
- Zwingend: Name und Unterschrift des Vollmachtgebers + Name des Bevollmächtigten + Umfang der Vollmacht
- Nicht zwingend, aber ratsam: Ausstellungsdatum + Bezeichnung der genauen Befugnisse des Bevollmächtigten
4. Die Gewährleistung beim KFZ-Kaufvertrag beachten
Die Gewährleistung in Österreich ist beim privaten PKW-Kaufvertrag folgendermaßen aufgebaut: Eine gesetzlich verpflichtende Gewährleistung oder Garantie gibt es beim Privatverkauf grundsätzlich nicht. Sie kommt nur zum Tragen, wenn der Verkäufer fahrlässig oder absichtlich nachteilig dem Käufer gegenüber handelt. Das heißt, wenn Mängel wissentlich verschwiegen werden. Benötigen Sie rechtliche Beratung in einem Fall wie diesem, bietet die dummy Allianz Kfz-Rechtsschutzversicherung die passenden Leistungen und optimalen Schutz vor unerwarteten Anwaltskosten.
5. KFZ-Ummeldung nach dem Autokauf oder Motorradkauf
Beim Abschluss des Kaufvertrages sollten folgende Dokumente zur Ummeldung übergeben werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Abmeldebestätigung
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- die Allgemeine Betriebserlaubnis für sämtliche Teile und alle vorhandenen Unterlagen zu Reparaturen, von Rechnungen und Inspektionen
Erfahren Sie weitere Informationen zur Ummeldung in unserem Blogbeitrag Tipps: Was brauche ich für die Zulassung und Ummeldung meines KFZ.