Das erste Moped, der Traum vieler Jugendlicher. Es ist der erste Schritt zur Unabhängigkeit, der erste motorisierte fahrbare Untersatz.
Wem geht es mit 15 Jahren nicht so? Besonders in ländlicher Gegend, wo der Schulbus das einzige öffentliche Verkehrsnetz darstellt und man auf die Eltern als Chauffeure angewiesen ist (außer man ist sportlich veranlagt und strengt am Radl seine Wadl an), bedeutet ein Moped das erste Stück Freiheit für so manchen Teenager. Endlich fahren, wann und wohin man möchte! Das einzige Manko: Man braucht halt lange. Denn so ein Moped darf ja mit maximal 45 km/h durch die Gegend düsen. Wie verlockend ist es da, selbst Hand anzulegen und es ein bisschen zu „frisieren“, um endlich richtig den Wind in den Haaren zu spüren, statt nur ein laues Lüftchen?
Angenommen, Sie fahren mit einem frisierten Moped und werden bei einer Kontrolle erwischt. Da das Zweirad die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, gilt es nicht mehr als Moped, sondern Leichtmotorrad. Und dafür brauchen Sie einen B- oder A-Führerschein. Aber auch wenn Sie einen geeigneten Führerschein besitzen, stimmt das Moped nicht mit den Angaben im Typenschein überein, es ist also nicht zugelassen. Und das Lenken eines Fahrzeuges ohne Zulassung ist verboten, ebenso ist die Manipulation am Fahrzeug, ohne dass die Veränderungen im Typenschein eingetragen werden, ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeuggesetz. Die Folgen? Ihnen wird das Kennzeichen abgenommen, und Sie müssen mit einer Anzeige und hohen Strafzahlungen rechnen.