gut zu wissen
Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Zulassung
Was braucht man zum Auto anmelden in Österreich?
Beim Anmelden eines Autos oder eines anderen Kfz sind folgende Unterlagen notwendig:
Amtlicher Lichtbildausweis
Fahrzeuggenehmigungsdokument (Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung, COC-Papier)
Kaufvertrag oder Rechnung
Vollmacht (wenn man nicht selbst anmeldet)
Leasingbestätigung bei Leasingfahrzeugen
Versicherungsbestätigung (Kfz Haftpflicht)
Bei Privatpersonen: Abfrage des Hauptwohnsitzes (führt die Zulassungsstelle durch)
Bei Firmen: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
Bei Gebrauchtfahrzeugen: Positives §57a-Gutachten, falls schon erforderlich (je nach Fahrzeugalter)
Muss das Fahrzeug vor der Zulassung bereits versichert sein?
Ja, bei der Kfz-Zulassung mus auf das Fahrzeug bereits eine Kfz Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Ohne Versicherungsbestätigung kann keine Zulassung erfolgen. Hier finden Sie die richtige Link Text für Ihr Fahrzeug.
Wie lange dauert die Zulassung eines Fahrzeugs?
Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, ist eine Kfz-Zulassung in der Regel noch am selben Tag erledigt.
Kann ich mein Fahrzeug auch ohne Hauptwohnsitz in Österreich anmelden?
Nein, für eine Kfz-Zulassung in Österreich muss auch der Hauptwohnsitz in Österreich sein. Für Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich gelten bestimmte Fristen für das Fahren eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs.
Wir haben alleLink Text in Österreich in unserem Blogartikel zusammengefasst.
Wir haben alle
Kann ein Auto auf zwei Personen angemeldet sein?
Ja, ein Auto oder ein anderes Fahrzeug kann auf zwei oder mehrere Personen zugelassen sein. Dabei handelt es sich um eine “Zulassungsbesitzergemeinschaft”. Dabei muss jede dieser Personen echtmäßigen Besitz des Fahrzeugs nachweisen können.
Ich bin umgezogen. Muss ich mein Fahrzeug jetzt ummelden?
Bei einem Umzug kommt es darauf an, ob sich die Behördenabkürzung des Kennzeichens ändert oder nicht. Je nachdem muss eine Ummeldung des Fahrzeugs erfolgen oder nicht. Es gibt drei Varianten:
1.
Behördenabkürzung bleibt gleich: Das Fahrzeug muss nicht umgemeldet werden.
2.
Behördenabkürzung ändert sich, Behörde bleibt gleich: Die Adressänderung muss gemeldet werden. Es werden neue Kennzeichen ausgestellt. Es fallen Kosten für die neuen Kennzeichentafeln und die neue Begutachtungsplakette an.
3.
Behördenabkürzung und Behörde ändern sich: Es muss eine Abmeldung und neuerliche Anmeldung des Fahrzeugs erfolgen. Es fallen die Kosten einer Neuzulassung an.
Die Änderungen sollten der zuständigen Behörde bestenfalls gleichzeitig mit der Hauptwohnsitzverlegung bekannt gegeben werden.
Rechtsgrundlagen:
Rechtsgrundlagen:
Kann ich meine alte Kennzeichennummer für ein neues Fahrzeug mitnehmen?
Ja, es ist grundsätzlich möglich, die alten Kennzeichen bei einer Ummeldung zu behalten. Wichtig ist, dass sich die Behördenabkürzung und zuständige Behörde nicht ändern.
Was mache ich bei Verlust meines Zulassungsscheins oder meiner Kennzeichen?
Bei Verlust des Zulassungsscheins reicht eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle. Bei Diebstahl muss bei der Polizei unverzüglich eine Diebstahlsanzeige erfolgen. In beiden Fällen wird ein Duplikat des Zulassungsscheins ausgestellt.
Bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen muss unverzüglich eine Verlustanzeige oder Diebstahlsanzeige erfolgen. Danach werden neue Kennzeichentafeln ausgestellt. Bis dahin können selbst gebastelte Ersatztafeln verwendet werden, jedoch maximal eine Woche lang.
Bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen muss unverzüglich eine Verlustanzeige oder Diebstahlsanzeige erfolgen. Danach werden neue Kennzeichentafeln ausgestellt. Bis dahin können selbst gebastelte Ersatztafeln verwendet werden, jedoch maximal eine Woche lang.
Wie viel kostet eine Kfz-Zulassung in Österreich?
Die Höhe der Kosten für eine Kfz-Zulassung sind vom Fahrzeugtyp abhängig. Die Anmeldung eines Autos kostet beispielsweise € 270,- bzw. € 299,50 mit Scheckkartenzulassungsschein.
Detaillierte Kostenaufstellung:
Detaillierte Kostenaufstellung:
•
Behördenanteil: € 178,00
•
Bearbeitungsleistung: € 65,60
•
Abfrage Zentrales Melderegister: € 1,10
•
Begutachtungsplakette: € 2,30
•
Kennzeichentafeln (wenn ein neues Kennzeichen ausgestellt werden muss): Pkw und Lkw: € 23 | Motorrad: € 13 | Motorfahrrad: € 8,50 | Anhänger: € 11,50
•
Scheckkartenzulassungsschein: € 29,50
Quelle: Link Text . Stand: 12.01.2026
Was ist ein Wechselkennzeichen?
Mit einem Wechselkennzeichen können grundsätzlich bis zu 3 Fahrzeuge gemeinsam zugelassen werden. Wesentlich ist aber, dass es sich um dieselbe Fahrzeugart handelt. Eine Zulassung eines PKW und eines Motorrads auf dasselbe Kennzeichen ist beispielsweise ausgeschlossen. Ein Elektro-Fahrzeug und ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor können außerdem nur dann auf ein Kennzeichen zugelassen werden, wenn keine grüne Elektro-Kennzeichentafel verwendet wird. Nähere Informationen und weitere Details zur Anmeldung von Wechselkennzeichen erhalten Sie bei Link Text .
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie viel kostet es?
Bei einem Wunschkennzeichen kann man unter Einhaltung der Vorgaben selbst entscheiden, was auf dem Kennzeichen eines Autos oder Motorrads zu lesen sein soll. Es können beliebige Buchstaben und Zahlen gewählt werden. Lächerliche oder anstößige Kombinationen sind nicht erlaubt. Aktuell kostet die Bewilligung eines Wunschkennzeichens € 235 (Quelle: Link Text , Stand: 23.02.2026). In unserem Blogartikel ist alles rund um das Thema Link Text zusammengefasst.
Disclaimer: Diese Übersicht ist unverbindlich und stellt lediglich einen Überblick dar.




