Diebstahl im Urlaub: Checkliste

Diebstahl im Urlaub – act quickly!

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 2 Min / veröffentlicht am 29. August 2019
Die Urlaubsstimmung kann durch einen Diebstahl ganz schnell in Albtraumstimmung umschlagen. Leider sind alle Maßnahmen kein totaler Schutz oder Garantie. Deswegen haben wir hier Checklisten für Sie zusammengestellt, was Sie im Fall der Fälle tun können, damit Sie schnell zurück zum Urlaubsglück finden.
Bevor Sie Ihren Urlaub antreten, sollten Sie einige Vorkehrungen treffen, damit Sie für den Ernstfall gerüstet sind.
  • Passbilder einpacken, falls Sie einen Ersatzreisepass beantragen müssen
  • Foto vom Koffer machen, damit Flughafenmitarbeiter/innen ihn bei Verlust leichter finden können
  • Reiseversicherung abschließen
  • Reisedokumente, Ausweispapiere, Bankomat- und Kreditkarte, e-Card und Kundenkarten Ihrer Privatversicherung als Kopie mitnehmen und getrennt von den Originalen aufbewahren
  • Speichern Sie Ihre Unterlagen auch eingescannt in einer Cloud oder im Mailkonto
  • Adressen und Telefonnummern der örtlichen Polizei sowie der nächsten österreichischen Botschaft oder des Konsulats notieren
  • Telefonnummern für Kartensperrung im Handy einspeichern, zusätzlich aufschreiben und getrennt von den Reisedokumenten aufbewahren
  • Seriennummer (IMEI) des Smartphones aufschreiben, um das Smartphone nach einem Diebstahl sperren lassen zu können
  • Hotline-Nummer aus dem Ausland Ihres Mobilfunkbetreibers schriftlich festhalten, falls Ihr Handy gestohlen wird
Es gibt zwar keine endgültige Garantie, dass Sie vor Langfingern verschont bleiben, aber Vorsorge ist immer noch besser als Nachsorge. Deswegen sollten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, wie zum Beispiel:
  • Eigenen Pkw oder Mietauto nur auf bewachten Parkplätzen abstellen
  • Wertgegenstände, Navi und Gepäck nicht offen im Auto liegen lassen
  • Autotüren bei Fahrten durch die Stadt verriegeln
  • Bargeld, Bankomat- und Kreditkarte getrennt voneinander aufbewahren
  • PIN-Codes nicht ins Geldbörserl legen
  • Soweit möglich: Wertgegenstände und größere Mengen Bargeld zuhause lassen
  • Keine großen Geldbeträge und Kreditkarten mitnehmen, sondern im Hotelsafe aufbewahren
  • Manche Hotels bieten den Service, Wertgegenstände im hauseigenen Tresor zu verwahren
  • Elektronische Geräte und andere Wertgegenstände nur zur Verwendung aus der Tasche holen
  • Tasche verschlossen und nahe am Körper halten
  • Bargeld, Kreditkarten & Reisepass am besten direkt am Körper, z.B. in einer Bauch- oder Brusttasche, tragen
  • Diebstahlsicherung durch z.B. „Geheimbehälter“, abschließbare Netze für Rucksäcke, Geldgürtel oder ähnliche Gadgets
  • Möglichst keine Wertsachen mit an den Strand nehmen, falls doch: am besten in wasserdichten Schutzhüllen mit ins kühle Nass nehmen und nicht unbeaufsichtigt am Strand lassen
  • Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten
  • bei der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Konsulat gegen Vorlage der Anzeige und (wenn möglich) eines gültiges Ausweises einen Notreisepass für die Heimreise ausstellen lassen
  • bei der Polizei erkundigen, ob mit der Diebstahlsanzeige weitergefahren werden darf
  • mit der Allianz Reiseversicherung erhalten Sie über unsere Notfallnummer Unterstützung.
  • Bankomat- und Kreditkarte sofort sperren lassen, denn die Bank haftet für entstandene Schäden erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Diebstahl gemeldet wurde
  • Bei Geldnot können Angehörige über internationale Geldtransferinstitute Geld überweisen
  • Auch hier erhalten Sie mit dem Allianz Top Jahresreiseschutz über unsere Notfallnummer Unterstützung: wir übernehmen für Sie die Sperrung Ihrer Bankomat-, Kredit- und Mobilfunkkarte & leisten bis zu 500 € Zahlungen für die Neuerstellung.
  • SIM-Karte über die Service-Hotline des Betreibers sperren lassen
  • Smartphones können per Fernzugriff gesperrt und alle persönlichen Daten gelöscht werden
  • Alle Passwörter (z.B. Bank, Social Media, Mail, Shopping-Apps usw.), die auf dem Gerät verwendet wurden, ändern
  • Hotelleitung informieren
  • Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten
  • Schaden der Haushaltsversicherung melden
  • zurück in Österreich neuen Führerschein beantragen
  • bei der heimischen Polizei mit der ausländischen Anzeige eine inländische Anzeige erstatten
  • mit der Anzeige einen neuen Reisepass beantragen
  • Versicherung eine Kopie der Anzeige, ausgefülltem Schadenformular und eine detaillierte Liste aller abhanden gekommener Gegenstände vorlegen, am besten mit Kaufbelegen und Rechnungen
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  • Achtung: die Außenversicherung der Haushaltsversicherung greift nur, wenn ein Einbruch nachweisbar ist

Übrigens:

Falls Sie beraubt werden, greift hier die Außenversicherung der Haushaltsversicherung. Was ist der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl? Bei einem einfachen Diebstahl, wird Ihnen beispielsweise die Geldbörse aus der Handtasche entwendet. Ein Raub hingegen beinhaltet immer körperliche Gewalt, Ihnen wird also zum Beispiel gewaltsam die Handtasche entrissen und sie stürzen zu Boden. Es handelt sich auch schon um Raub, wenn Sie unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe Ihre Handtasche gezwungen werden.

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