Wildunfall was tun

Profi-Tipps für richtiges Verhalten bei Wildunfällen

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 2 Min / veröffentlicht am 15. Oktober 2018
Was ist das erste, das man nach einem Unfall mit Wildtieren beachten muss? „Nach der Sicherung der Unfallstelle sofort die Polizei anrufen“, betont Erich Karlik, der im Allianz Kundenservice unter anderem für die Schadenhotline zuständig ist. Auf die polizeiliche Schadenaufnahme werde immer wieder vergessen, zum Beispiel aus dem Schock heraus oder weil das Tier nur angefahren wurde und flüchten konnte. Für die Erledigung des Versicherungsschadens am Auto kann das aber fatale Folgen haben, ist doch der Schadennachweis durch die Behörde vorgeschrieben. Außerdem kann ein Unterlassen eine Anzeige wegen Fahrerflucht zur Folge haben! Der zuständige Jäger ist ebenfalls zu benachrichtigen, das übernimmt üblicherweise die Exekutive. Der Wildunfall muss auch dann gemeldet werden, wenn das – höchstwahrscheinlich verletzte – Tier weiterläuft.
Auf Österreichs Straßen passiert im Schnitt alle 7 Minuten ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier. Die nachtaktiven Tiere sind überwiegend in der Dämmerung und in der Nacht unterwegs. 70% der Wildunfälle ereignen sich zwischen 18.00 und 6.00 Uhr, und da kann‘s schon mal vorkommen, dass am Polizeiposten nur ein Telefondienst zur Verfügung steht. „Bestehen Sie dennoch auf einer Niederschrift“, empfiehlt der Fachmann, „sicher ist sicher!“ Zusätzlich sollte man auch Fotos von der Unfallstelle machen.
Und was ist noch zu beachten? „Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben – Teil- oder Vollkasko –, dann sollten Sie so rasch wie möglich eine Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung machen. Also am besten gleich am nächsten Morgen“, rät Karlik. Das Polizeiprotokoll muss für diese Zwecke noch nicht vorliegen, das dauert üblicherweise ein bisschen. Eine Vollkasko deckt nicht nur Schäden durch Rehe, Füchse, Hasen etc. (Haarwild), sondern auch durch Federwild und sogar Haustiere, „auf Straßen mit öffentlichem Verkehr“, wie es versicherungstechnisch heißt. Schäden können bei der Allianz übrigens Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 17.00 Uhr und freitags 8.00-16.00 Uhr telefonisch gemeldet werden - oder Sie nutzen ganz einfach unsere Online-Schadensmeldung.

„Was man auf keinen Fall machen darf, ist, das getötete Tier mitzunehmen!“, warnt Erich Karlik. Eine solche Handlung gilt als Diebstahl. Wer also meint, günstig an Wildbret zu kommen, macht sich strafbar.

Der erfahrene Schadenexperte hat noch einen Tipp parat: Es komme immer wieder vor, dass Autofahrer für einen Unfall mit Tieren verantwortlich gemacht werden. Die Eigentümer fordern dann entsprechenden Schadenersatz für das getötete Tier, der auch zu zahlen ist, wenn dem Fahrer schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Etwa, wenn Wildwechsel durch Verkehrsschilder angekündigt ist, aber die Geschwindigkeit dennoch nicht gedrosselt wurde. In solchen Fällen übernimmt die Autohaftpflichtversicherung die Zahlung oder aber die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen. Karlik: „Auch aus diesem Gesichtspunkt heraus ist es von Vorteil, wenn man den Unfall der Polizei gemeldet hat.“

  1. Sofort anhalten und Unfallstelle absichern (Warnblinker, Pannendreieck).
  2. Wenn vorhanden, Warnweste anziehen.
  3. Wenn jemand verletzt ist, Erste Hilfe leisten.
  4. Auf jeden Fall Polizei verständigen.
  5. Wenn durch den Wildunfall das kaskoversicherte Kfz beschädigt wurde, muss der Schaden unverzüglich an den Versicherer gemeldet werden.
Der deutsche Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. hat auf dem Portal http://fahrerflucht.org/ einen kostenfreien eBook- Ratgeber     
"Wildunfall" veröffentlicht. Da er weitgehend auch für österreichische Verhältnisse anwendbar ist, wollen wir Ihnen die wertvollen Tipps nicht vorenthalten. Der Ratgeber bietet unter anderem folgende Informationen und Themen:
  • Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall
  • So können Sie einen Wildunfall vermeiden
  • Zahlt die Versicherung immer nach einem Wildunfall?
  • und vieles mehr …

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