Ich weiß es noch, als wäre es erst gestern gewesen: der Umzug in die eigenen vier Wände! Doch dann das: Ein Wasserrohrbruch – die gesamte neu bezogene Wohnung steht unter Wasser. Die Schäden, die dadurch entstanden sind, deckt zum Glück die Haushaltsversicherung, die ich zeitgleich mit dem Einzug abgeschlossen habe. Denn bei den Eltern ist man in diesem Fall nicht mitversichert. Auch wenn die typische Studentenwohnung zu Beginn vielleicht nicht allzu gut ausgestattet ist, schmerzt es dennoch, wenn das Hab und Gut beschädigt wird.
Ein Sonderfall sind Studentenwohnheime: Bei der Allianz sind Studierende, die im Wohnheim wohnen, über die Haushaltsversicherung der Eltern mitversichert. Die Betragsgrenzen sind allerdings deutlich geringer als für den Wohnungsinhalt der Eltern. In WGs laufen Haushaltsversicherungen meist auf den Hauptmieter, die anderen Mitbewohner sind in der Regel nicht eingeschlossen.
Nach dem reparierten Wasserschaden ist die Wohnung nun wieder wie neu. Jetzt kann ich mich wieder meiner anstehenden Prüfung widmen. Also mache ich mich auf den Weg zu einer Studienkollegin, die nicht allzu weit entfernt wohnt. Zur Sicherheit lasse ich mein Fahrrad heute stehen und nehme stattdessen die Straßenbahn. Anders hat sich meine Freundin nämlich vor ein paar Tagen entschieden: Sie war mit ihrem Rad unterwegs und hat dabei einen Fußgänger angefahren. Der machte daraufhin Schadenersatzzahlungen gegen sie geltend – und das kann eine enorme finanzielle Belastung sein! Solche Schäden, die aus den eigenen Handlungen des täglichen Lebens passieren, sind jedoch in einer so genannten Haftpflichtversicherung gedeckt. Diese ist grundsätzlich in der Haushaltsversicherung inkludiert.