Wenn Ihr Kind mit der Schule auf Skikurs fährt, ist es normalerweise im Rahmen des Schulausfluges versichert. Die Schule muss die Aktivität der AUVA melden, sodass die ganze Klasse inklusive Begleitpersonen versichert sind. Den Begleitpersonen obliegt Aufsichtspflicht.
Anders liegt der Fall, wenn Ihr Kind in den Semesterferien oder am Wochenende einen Skikurs besucht, der keinen schulischen Hintergrund hat. Falls in dieser Zeit ein Unfall passiert, zählt das als Freizeitunfall. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt zwar anfallende Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit ab, leistet jedoch nicht immer Ersatz für eventuelle Folgeschäden (wie z.B. bei Invalidität). Die Kinder sind auch nicht über die Skischule versichert. Diese leistet nur dann Ersatz, wenn der Skilehrer seine Aufsichtspflicht verletzt und deshalb ein Unfall passiert.
„Die Grundabsicherung über den Staat ist für Kinder nicht immer ausreichend“, erklärt Andishe Nazarian, Kundenberater bei der Allianz. „Sie sind zwar bei den Eltern mitversichert, bei ihnen entstehen aber die meisten Lücken in der Risikoabdeckung.“