Skikurs Versicherung

Ist mein Kind beim Skikurs versichert?

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 2 Min / veröffentlicht am 8. Februar 2019 

Wenn Ihr Kind mit der Schule auf Skikurs fährt, ist es normalerweise im Rahmen des Schulausfluges versichert. Die Schule muss die Aktivität der AUVA melden, sodass die ganze Klasse inklusive Begleitpersonen versichert sind. Den Begleitpersonen obliegt Aufsichtspflicht.

Anders liegt der Fall, wenn Ihr Kind in den Semesterferien oder am Wochenende einen Skikurs besucht, der keinen schulischen Hintergrund hat. Falls in dieser Zeit ein Unfall passiert, zählt das als Freizeitunfall. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt zwar anfallende Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit ab, leistet jedoch nicht immer Ersatz für eventuelle Folgeschäden (wie z.B. bei Invalidität). Die Kinder sind auch nicht über die Skischule versichert. Diese leistet nur dann Ersatz, wenn der Skilehrer seine Aufsichtspflicht verletzt und deshalb ein Unfall passiert.

„Die Grundabsicherung über den Staat ist für Kinder nicht immer ausreichend“, erklärt Andishe Nazarian, Kundenberater bei der Allianz. „Sie sind zwar bei den Eltern mitversichert, bei ihnen entstehen aber die meisten Lücken in der Risikoabdeckung.“

Ihre Kinder haben also Versicherungsschutz während der Schulzeit oder eines Schulausfluges, in der Freizeit allerdings können die Folgen eines Unfalls schnell eine Belastung werden.
Mit welchen Versicherungen ist Ihr Kind beim Skikurs nun optimal abgesichert?
Falls Ihr Kind beim Skikurs stürzen und sich verletzen sollte, ist es gut, mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert zu sein. Die deckt Bergungskosten, Unfallkosten (wie z.B. Zahnersatz, Therapiekosten oder Spezialoperationen) sowie Pflege- und Betreuungskosten, übernimmt Heilbehelfe und bietet Schutz bei Invalidität. Das sichert die Existenz und den Lebensstandard der Eltern.

Die „Sonderklasse nach Unfall“ ist eine abgespeckte Version der Krankenversicherung. Sie übernimmt sämtliche Operations-, Spital- und Arztkosten nach einem Unfall. Falls nach einem Skiunfall zum Beispiel eine Operation bei einem Wahlarzt in einem Privatkrankenhaus nötig ist, fallen bei dieser Versicherungsform keine Kosten an.

„Wenn ich meine Kunden berate, dann ordentlich: Die Versicherung soll rund um die Uhr gelten, das ganze Jahr, rund um den Globus, damit keine Lücken entstehen können“, empfiehlt Nazarian.

Falls bei einem Skiunfall durch die Schuld des Kindes auch andere Personen verletzt werden, sind Sie durch die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung, die in der Haushaltsversicherung inkludiert ist, abgesichert. Diese kommt auch für Schäden auf, die von mitversicherten minderjährigen Kindern verursacht werden. Sie leistet allerdings nur Ersatz für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden von beteiligten Dritten, eigene Schäden werden damit nicht gedeckt.

Mit den folgenden Versicherungen ist Ihr Kind im Falle des (Skiun-)Falles bestens abgesichert:
 
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Sonderklasse nach Unfall
  • Haftpflichtversicherung (inkludiert in der Haushaltsversicherung )

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