Welche Versicherung deckt Schäden durch Haustiere wie Katze und Hund?
Von der zerbrochenen Vase des Nachbarn über zerbissene Schuhe der besten Freundin bis hin zur zerkratzten Brille des Arbeitskollegen – Schäden, ob groß oder klein, passieren schneller, als man denkt. Zum Glück ist in jeder Haushaltsversicherung auch eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert. Diese beinhaltet nämlich eine Art „Versicherung für Haustiere“ und deckt jene Schäden an Dritten, die aus der Haltung von in Österreich üblichen Kleintieren – die ohne behördliche Genehmigung in der Wohnung gehalten werden dürfen, wie zum Beispiel Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen – entstehen.
Schäden, die durch größere Tiere (Pferde, Hunde etc.) verursacht werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert. „Grund dafür ist das größere Risiko, das Hunde im Gegensatz zu generell mitversicherten Kleintieren darstellen“, erklärt Sabrina Painhaupt aus dem Allianz Market Management. „Damit man aber auch als Halter eines Hundes gegen etwaige Schadenersatzansprüche versichert ist, gibt es die sogenannte Hunde-Haftpflichtversicherung. Diese kann bei uns zusätzlich zur Haushaltsversicherung abgeschlossen werden.“ Springt der Hund also während des Gassi-Gehens eine Joggerin an und beißt sie in die Hand oder hinterlässt Kratzspuren, ist dies durch die Hunde-Haftpflichtversicherung gedeckt. Übrigens: In einzelnen österreichischen Bundesländern, wie beispielsweise Wien, ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde gesetzlich vorgeschrieben.
Empfehlenswert für Tierbesitzer ist auch eine Rechtsschutzversicherung, wenn beispielsweise ein Strafverfahren droht, weil der Hund den Briefträger gebissen hat. „Diese unterstützt bei Rechtsfragen, um finanzielle Risiken bei Rechtsstreitigkeiten zu minimieren“, so die Expertin. Aber auch die Haftpflichtversicherung bietet rechtliche Unterstützung, beispielsweise bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
Wer haftet für Haustier-Schäden durch Katze und Hund am Wohnungsinhalt?
Sind Haustier-Schäden durch Katze und Hund an der Mietwohnung gedeckt?
Nicht nur über den Wohnungsinhalt machen sich die kleinen Tiere gerne her. Auch die Wohnung an sich fällt ihren Krallen häufig zum Opfer. Man denke nur an zerkratzte Parkettböden, abgewetzte Tapetenstücke oder abgenagte Türstöcke. „Mietsachschäden sind in der erweiterten Privathaftpflichtversicherung mitversichert, jedoch nur für Mietverhältnisse mit einer maximalen Dauer von zehn Monaten. Schäden an dauerhaft gemieteten Räumlichkeiten sind nicht gedeckt“, erklärt Painhaupt.
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