Ganz allgemein gilt im Vollanwendungsbereich des Mietrechtgesetzes die Faustregel: Mieter müssen alles innerhalb der Wohnung warten (z.B. Wasserhähne, Steckdosen, Armaturen), Vermieter sind für alles innerhalb der Mauern (z.B. Strom-, Wasser-, Abflussleitungen) verantwortlich. Zu beachten ist außerdem, dass Mieter – auch beim Auszug – nur für Schäden zahlen müssen, die nicht im Rahmen üblicher Abnutzungserscheinungen liegen, wie z.B. Schäden an Tapeten, die bei der Entfernung von handelsüblichen Stellagen zurückbleiben.