Wasserschaden: Was tun & wer zahlt?
Jährlich gibt es in Österreich etwa 100.000 Wasserschäden, die meisten davon aufgrund eines Wasserrohrbruchs. So etwas ist nicht nur ärgerlich, sondern meistens auch mit hohen Schadens- und Sanierungskosten verbunden. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die entstandenen Kosten von der Versicherung übernommen werden.
Die wichtigsten Punkte zum Thema Wasserschaden und Versicherung haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Wasserschaden: Definition
Bei einem Wasserschaden können starke Schäden an Möbeln, Türen, Böden, Tapeten und Mauerwerk entstehen. Außerdem kann ein Wasserschaden in der Folge zu Schimmelbefall führen. In den meisten Fällen werden die dadurch entstehenden Kosten von der Versicherung übernommen.
Es wird zwischen zwei Schadensarten unterschieden. Einerseits kann es sich um einen Leitungswasserschaden handeln, beispielsweise aufgrund eines Wasserrohrbruchs. Oder um Schäden durch Überschwemmungen und Umwelteinflüsse. Je nachdem, welchen Ursprung ein Wasserschaden hat, kommen verschiedene Arten von Versicherungen dafür auf.
Wasserschaden: Verantwortlichkeiten und Versicherung
- Ist das Gebäude vom Wasserschaden betroffen oder der Wohnungsinhalt?
- Handelt es sich um Eigentum oder um ein Mietobjekt?
- Ist der Wasserschaden durch einen Rohrbruch oder durch Umwelteinflüsse entstanden?
Die Haushaltsversicherung übernimmt Schäden an Besitztümern innerhalb der Wohnung wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräten, etc.
Sollten Sie in einer Mietwohnung leben, deckt Ihre Haushaltsversicherung sowohl Schäden an Ihren Besitztümern als auch an Gebäudeteilen wie Wänden und Tapeten.
Auch bei Schäden durch Überschwemmungen oder anderen Umwelteinflüssen kommt es auf die Schadensart an. Sind die Grund- und Kellermauern, Fundamente usw. betroffen, deckt die Eigenheimversicherung die entstandenen Kosten. Bei Schäden am Wohnungsinhalt kommt die Haushaltsversicherung zu tragen.
Vorsicht! Liegt ein Fall von grober Fahrlässigkeit vor, könnte der Versicherungsschutz nicht mehr aufrecht sein. Die Versicherung kommt dann nicht für die entstandenen Kosten auf. Ein Beispiel dafür ist die unangemessene Instandhaltung von Wasserleitungen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob grobe Fahrlässigkeit inkludiert ist. Bei der Allianz ist grobe Fahrlässigkeit in allen Paketen der Haushaltsversicherung gedeckt. Für die Eigenheimversicherung kann im Paket Max eine entsprechende Deckungserweiterung abgeschlossen werden.
Wasserrohrbruch erkennen, beheben und vorbeugen
Mögliche Ursachen eines Wasserrohrbruchs
Es gibt eine Vielzahl an möglichen Ursachen für einen Wasserrohrbruch:
- Korrosion von Leitungen
- defekte Dichtungen
- Verschleiß
- Material- oder Installationsfehler
- Beschädigungen aufgrund von Bauarbeiten
- Witterung (z.B. Frostschäden)
Anzeichen eines Wasserrohrbruchs
Sollten Sie einen Wasserrohrbruch vermuten, überprüfen Sie Folgendes:
- Sind dunkle, feuchte oder nasse Stellen zu sehen?
- Riecht es unangenehm modrig?
- Ist der Wasserverbrauch unverhältnismäßig gestiegen?
- Dreht sich der Wasserzähler, obwohl kein Wasser verbraucht wird?
- Liegt ein Wasserdruckverlust vor?
Akuter Wasserrohrbruch: Notfall-Checkliste
Bei einem akuten Wasserrohrbruch müssen Sie sofort reagieren:
Wasserrohrbruch vorbeugen
Bei einem Mietobjekt sind die Vermieter:innen für vorbeugende Maßnahmen verantwortlich. Wenn Sie selbst Eigentümer:in sind, liegt die Verantwortung bei Ihnen. Verantwortliche müssen regelmäßige Kontrollen und Wartungen von einem/einer Installateur:in durchführen lassen und ggf. alte Rohre erneuern.
Egal, ob Miete oder Eigentum, es gibt einige Punkte, die Sie beachten sollten, um einem Wasserrohrbruch vorzubeugen.
Kontrollieren Sie regelmäßig den Wasserzählerstand. Drehen Sie im Winter die Wasserleitungen im Garten/am Balkon ab. Lassen Sie bei längerer Abwesenheit die Heizung laufen, damit keine Frostschäden an den Leitungen entstehen.
Leitungswasserschaden in der Mietwohnung: Schadenersatz und Mietminderung
Bei einer Mietwohnung liegt die Verantwortung stets bei den Vermieter:innen. Nachdem Sie den Vorfall gemeldet haben, können Sie eine Behebung des Wasserschadens fordern.
Sobald die Nutzung der Wohnräume durch Schäden beeinträchtigt wird, haben Sie außerdem Anspruch auf eine Mietzinsminderung. Dieses Recht besteht allerdings nur so lange, bis der Schaden beseitigt wurde. Wir empfehlen Ihnen, Fachkräfte wie Jurist:innen zu Rate zu ziehen. Einerseits, um die Höhe der Mietzinsminderung zu berechnen. Andererseits, weil eine unvollständige Mietzinszahlung rechtliche Folgen haben kann.
Der Oberste Gerichtshof hat zudem festgelegt, dass die Möglichkeit eines Anspruchs auf Schadensersatz besteht. Dies gilt aber nur, wenn der Schaden vorhersehbar war. Das ist der Fall, wenn beispielsweise die Leitungen veraltet waren oder es schon häufiger zu Leitungswasserschäden im Haus gekommen ist. Auch hier empfehlen wir die Konsultation einer Fachkraft.