Wasserschaden: Was tun & wer zahlt?

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 8 Min / aktualisiert am: 12.02.2023

Jährlich gibt es in Österreich etwa 100.000 Wasserschäden, die meisten davon aufgrund eines Wasserrohrbruchs. So etwas ist nicht nur ärgerlich, sondern meistens auch mit hohen Schadens- und Sanierungskosten verbunden. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die entstandenen Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Die wichtigsten Punkte zum Thema Wasserschaden und Versicherung haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Bei einem Wasserschaden können starke Schäden an Möbeln, Türen, Böden, Tapeten und Mauerwerk entstehen. Außerdem kann ein Wasserschaden in der Folge zu Schimmelbefall führen. In den meisten Fällen werden die dadurch entstehenden Kosten von der Versicherung übernommen.

Es wird zwischen zwei Schadensarten unterschieden. Einerseits kann es sich um einen Leitungswasserschaden handeln, beispielsweise aufgrund eines Wasserrohrbruchs. Oder um Schäden durch Überschwemmungen und Umwelteinflüsse. Je nachdem, welchen Ursprung ein Wasserschaden hat, kommen verschiedene Arten von Versicherungen dafür auf.

Grundsätzlich hängt die Verantwortlichkeit bei einem Wasserschaden von drei Fragen ab:
 
  1. Ist das Gebäude vom Wasserschaden betroffen oder der Wohnungsinhalt?
  2. Handelt es sich um Eigentum oder um ein Mietobjekt?
  3. Ist der Wasserschaden durch einen Rohrbruch oder durch Umwelteinflüsse entstanden?
Bei einem Leitungswasserschaden kommt für Sachschäden an Gebäudebaubestandteilen (z.B. Wände oder Böden) die Eigenheimversicherung des Eigentümers bzw. der Eigentümerin auf.

Die Haushaltsversicherung übernimmt Schäden an Besitztümern innerhalb der Wohnung wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräten, etc.

Sollten Sie in einer Mietwohnung leben, deckt Ihre Haushaltsversicherung sowohl Schäden an Ihren Besitztümern als auch an Gebäudeteilen wie Wänden und Tapeten.

Auch bei Schäden durch Überschwemmungen oder anderen Umwelteinflüssen kommt es auf die Schadensart an. Sind die Grund- und Kellermauern, Fundamente usw. betroffen, deckt die Eigenheimversicherung die entstandenen Kosten. Bei Schäden am Wohnungsinhalt kommt die Haushaltsversicherung zu tragen.

Vorsicht! Liegt ein Fall von grober Fahrlässigkeit vor, könnte der Versicherungsschutz nicht mehr aufrecht sein. Die Versicherung kommt dann nicht für die entstandenen Kosten auf. Ein Beispiel dafür ist die unangemessene Instandhaltung von Wasserleitungen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob grobe Fahrlässigkeit inkludiert ist. Bei der Allianz ist grobe Fahrlässigkeit in allen Paketen der Haushaltsversicherung gedeckt. Für die Eigenheimversicherung kann im Paket Max eine entsprechende Deckungserweiterung abgeschlossen werden.

Wenn Sie Leitungswasserschäden an Wänden, Decke oder Boden bemerken, liegt höchstwahrscheinlich ein Wasserrohrbruch vor. Nun ist es wichtig, sofort zu reagieren und die richtigen Maßnahmen zu treffen. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Es gibt eine Vielzahl an möglichen Ursachen für einen Wasserrohrbruch:

  • Korrosion von Leitungen
  • defekte Dichtungen
  • Verschleiß
  • Material- oder Installationsfehler
  • Beschädigungen aufgrund von Bauarbeiten
  • Witterung (z.B. Frostschäden)

Sollten Sie einen Wasserrohrbruch vermuten, überprüfen Sie Folgendes:        

  • Sind dunkle, feuchte oder nasse Stellen zu sehen?
  • Riecht es unangenehm modrig?
  • Ist der Wasserverbrauch unverhältnismäßig gestiegen?
  • Dreht sich der Wasserzähler, obwohl kein Wasser verbraucht wird?
  • Liegt ein Wasserdruckverlust vor?

Bei einem akuten Wasserrohrbruch müssen Sie sofort reagieren:

  • Wasser abdrehen: Alle Hauptwasser- oder Absperrventile im Uhrzeigersinn zudrehen. Das Absperrventil befindet sich normalerweise in der Nähe des Wasserzählers. Informieren Sie sich, wo sich beides in Ihrem Haus/Ihrer Wohnung befindet.
  • Strom abdrehen: Da Wasser Strom leitet, sollten alle elektrischen Versorgungen so schnell wie möglich abgeschaltet werden. Vergewissern Sie sich, dass der Strom nicht aus Versehen wieder angeschaltet werden kann. Falls vorhanden, schalten Sie auch die Notstromversorgung aus.       
  • Bei Haushaltsversicherung melden: Verständigen Sie sofort Ihre Haushaltsversicherung, und erkundigen Sie sich nach der empfohlenen Vorgangsweise. Ansonsten könnten Leistungsansprüche verloren gehen. Außerdem bietet Ihre Versicherung eventuell einen Notfalldienst an.
  • Fotos machen & Vorfall dokumentieren: Machen Sie Fotos und dokumentieren Sie die entstandenen Schäden nach Vorgaben Ihrer Versicherung.
  • Wasser entfernen: Pumpen Sie das Wasser mit einem dafür vorgesehenen Wassersauger ab. Sollten Sie keinen besitzen, saugen Sie es mit Handtüchern auf und winden Sie diese in Behältern aus. Bei einer großen Wassermenge sollten Sie den Notdienst oder die Feuerwehr um Hilfe bitten.
  • Bestandsaufnahme durchführen: Überprüfen Sie Möbel und wichtige Dokumente und bringen Sie diese möglichst in Sicherheit. Bewegen Sie keine Gegenstände, die bereits nass sind. Dokumentieren Sie auch hier die Schäden für ein späteres Gutachten.
  • Bei Mietobjekt Vermieter:in Bescheid geben: Melden Sie den Vorfall nicht nur telefonisch, sondern vor allem auch schriftlich.
  • Trocknung und Reparatur: Klären Sie die weitere Vorgehensweise mit Vermieter:in und Versicherung ab. Für die Trocknung empfehlen wir, Expert:innen hinzuziehen, um Schimmelbefall an Wänden, Böden und Estrich vorzubeugen.

Bei einem Mietobjekt sind die Vermieter:innen für vorbeugende Maßnahmen verantwortlich. Wenn Sie selbst Eigentümer:in sind, liegt die Verantwortung bei Ihnen. Verantwortliche müssen regelmäßige Kontrollen und Wartungen von einem/einer Installateur:in durchführen lassen und ggf. alte Rohre erneuern.

Egal, ob Miete oder Eigentum, es gibt einige Punkte, die Sie beachten sollten, um einem Wasserrohrbruch vorzubeugen.

Kontrollieren Sie regelmäßig den Wasserzählerstand. Drehen Sie im Winter die Wasserleitungen im Garten/am Balkon ab. Lassen Sie bei längerer Abwesenheit die Heizung laufen, damit keine Frostschäden an den Leitungen entstehen.

Bei einer Mietwohnung liegt die Verantwortung stets bei den Vermieter:innen. Nachdem Sie den Vorfall gemeldet haben, können Sie eine Behebung des Wasserschadens fordern.

Sobald die Nutzung der Wohnräume durch Schäden beeinträchtigt wird, haben Sie außerdem Anspruch auf eine Mietzinsminderung. Dieses Recht besteht allerdings nur so lange, bis der Schaden beseitigt wurde. Wir empfehlen Ihnen, Fachkräfte wie Jurist:innen zu Rate zu ziehen. Einerseits, um die Höhe der Mietzinsminderung zu berechnen. Andererseits, weil eine unvollständige Mietzinszahlung rechtliche Folgen haben kann.

Der Oberste Gerichtshof hat zudem festgelegt, dass die Möglichkeit eines Anspruchs auf Schadensersatz besteht. Dies gilt aber nur, wenn der Schaden vorhersehbar war. Das ist der Fall, wenn beispielsweise die Leitungen veraltet waren oder es schon häufiger zu Leitungswasserschäden im Haus gekommen ist. Auch hier empfehlen wir die Konsultation einer Fachkraft.

Mit den Produkten der Allianz sind Sie rundum abgesichert. Bei einem Wasserschaden kommt eine Vielzahl von Versicherungen zu tragen. Informieren Sie sich gleich über die Pakete der Haushaltsversicherung oder  Eigenheimversicherung . Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie stets bei rechtlichen Angelegenheiten.

Folgen Sie uns auf: