Unterversicherung

Unterversicherung – drei Beispiele aus dem Alltag

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 3 Min / veröffentlicht am 28. September 2016
Unterversicherung? Was soll das sein? Laut österreichischem Recht ist dann von Unterversicherung zu sprechen, wenn die in der Polizze vereinbarte Versicherungssumme zum Schadenzeitpunkt geringer ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. In solchen Fällen kann ein Schaden für Betroffene negative Folgen haben, wenn die richtige Summe nicht festgelegt wurde. Wann Situationen dieser Art eintreten können, wird im Versicherungsjargon oft umständlich formuliert, und eine Umlegung auf tatsächliche Begebenheiten fällt nicht immer leicht. Deshalb habe ich mich auf die Suche nach Beispielen aus dem Alltag begeben, bei denen Unterversicherung vorliegt.
Nachdem der Entschluss gefallen ist, dass ich mich stolze Besitzerin einer eigenen Wohnung nennen darf, treffe ich die Entscheidung, eine Haushaltsversicherung abzuschließen. Der Neuwert des Wohnungsinventars wird damit zum Zeitpunkt des Einzugs um 60.000 Euro versichert. Zu Beginn war allerdings nur das Nötigste an Einrichtungsgegenständen vorhanden, um den Rest habe ich mich dann in Ruhe innerhalb der nächsten Monate gekümmert und einiges zugekauft. Mein Einrichtungswert beträgt nun nicht mehr 60.000 Euro, sondern 90.000 Euro. Versichert ist der Wohnungsinhalt aber nach wie vor nur um 60.000 Euro, also zwei Drittel des jetzigen Werts, womit eine Unterversicherung um 30.000 Euro besteht. Durch einen Wasserrohrbruch entsteht ein Schaden von 30.000 Euro. Da meine Wohnung unterversichert war, bekomme ich auch nur zwei Drittel der Schadenssumme, also 20.000 Euro, ausbezahlt.
Meine alte Wohnung bietet mir einfach zu wenig Platz, und ich beschließe, mich nach einer geräumigeren Unterkunft umzusehen. Versichert habe ich bereits den Inhalt meiner alten Wohnung. Was ich unbedingt beachten muss: Die Versicherung wird einfach auf meine neue Wohnadresse übertragen, sofern ich sie nicht anpasse oder vorher kündige. Da meine neue Residenz aber größer und das Wohnungsinventar wertvoller ist, sollte ich das der Versicherungsgesellschaft mitteilen. Sonst wäre mein neues Zuhause nur im Wert meiner alten Wohnung versichert, und im Schadenfall würde mir auch nur die Versicherungssumme meines alten Wohnsitzes zustehen.

Als ich aus dem Urlaub zurückkomme, muss ich mit Entsetzen feststellen, dass in meiner Wohnung ein Dieb zugange war. Es fehlen Schmuck und elektronische Geräte im Wert von 15.000 Euro. Da mein Heim unterversichert ist, übernimmt die Versicherung auch in diesem Fall nur zwei Drittel der mir entstandenen Kosten, also 10.000 Euro.

Aber Vorsicht: Bei Wertgegenständen gibt es bestimmte Obergrenzen, wenn sie nicht gesichert aufbewahrt sein sollten. Deshalb ist es ratsam, Schmuck und Co. in einem Safe zu verstauen.

Die Versicherungsentschädigung wird in gleichem Maß wie die Unterversicherung gekürzt. Das gilt prinzipiell sowohl für Total- als auch für Teilschäden.

Der finanzielle Verlust kann im Schadenfall somit um vieles höher sein als die bei einer Unterversicherung eingesparte Prämie.

Kundinnen und Kunden, die bei der Allianz versichert sind, haben den Vorteil, nicht aus Versehen in die Unterversicherungsfalle tappen zu können. Die Versicherungsprämie wird nämlich nach der Quadratmeteranzahl der Wohnung oder des Hauses berechnet. Sofern die Größe der Unterkunft also korrekt angegeben wurde, kann es zu keiner Unterversicherung kommen. Ausbezahlt wird im Fall der Fälle maximal die Versicherungssumme. Auch wenn diese unter dem tatsächlichen Wert des Wohnungsinhaltes liegt, macht die Allianz keine Abzüge (=Unterversicherungsverzicht).

Die Allianz Suisse hat das Thema Unterversicherung in einem kurzen Video einfach erklärt.

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