Ich ziehe in eine eigene Wohnung.
Ich übersiedle in ein größeres Zuhause.
In meine vier Wände wird eingebrochen.
Als ich aus dem Urlaub zurückkomme, muss ich mit Entsetzen feststellen, dass in meiner Wohnung ein Dieb zugange war. Es fehlen Schmuck und elektronische Geräte im Wert von 15.000 Euro. Da mein Heim unterversichert ist, übernimmt die Versicherung auch in diesem Fall nur zwei Drittel der mir entstandenen Kosten, also 10.000 Euro.
Aber Vorsicht: Bei Wertgegenständen gibt es bestimmte Obergrenzen, wenn sie nicht gesichert aufbewahrt sein sollten. Deshalb ist es ratsam, Schmuck und Co. in einem Safe zu verstauen.
Fazit
Die Versicherungsentschädigung wird in gleichem Maß wie die Unterversicherung gekürzt. Das gilt prinzipiell sowohl für Total- als auch für Teilschäden.
Der finanzielle Verlust kann im Schadenfall somit um vieles höher sein als die bei einer Unterversicherung eingesparte Prämie.
Kundinnen und Kunden, die bei der Allianz versichert sind, haben den Vorteil, nicht aus Versehen in die Unterversicherungsfalle tappen zu können. Die Versicherungsprämie wird nämlich nach der Quadratmeteranzahl der Wohnung oder des Hauses berechnet. Sofern die Größe der Unterkunft also korrekt angegeben wurde, kann es zu keiner Unterversicherung kommen. Ausbezahlt wird im Fall der Fälle maximal die Versicherungssumme. Auch wenn diese unter dem tatsächlichen Wert des Wohnungsinhaltes liegt, macht die Allianz keine Abzüge (=Unterversicherungsverzicht).
Die Allianz Suisse hat das Thema Unterversicherung in einem kurzen Video einfach erklärt.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an unsere Beraterinnen und Berater.