Umzug und Versicherung

Umzug: Brot, Salz und Versicherung

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: xx Min / veröffentlicht am 6. November 2015

Es werden Kisten gepackt, Möbelkataloge gewälzt und Wandfarben ausgesucht. Und auch wenn man es gern zwischen all der Vorfreude verdrängen möchte, ein klein bisschen Bürokratie fällt bei so einem Umzug leider auch an. Ganz wichtig: Beim Meldeamt muss man sich spätestens drei Tage nach Bezug der neuen Bleibe melden. Eine ausführliche Checkliste, was alles erledigt werden muss, gibt’s hier.

Auch seine Versicherung sollte man schnellstmöglich über die Adressänderung informieren. Bei der Allianz geht das ganz einfach im Kundenportal, beim Vertreter oder formlos per Post. Denken Sie dabei unbedingt an alle Ihre Verträge: Haben Sie eine Lebens-, Haftpflicht-, Unfall- , Kfz- , Rechtsschutz- , Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung?

Wie das im Leben so ist, Ausnahmen bestätigen die Regel. Es gibt auch Versicherungen, wo eine reine Adressänderung nicht ausreicht. Die Eigenheimversicherung zum Beispiel hängt nicht am Bewohner, sondern am Haus selbst. Zieht man also aus, geht die Versicherung auf den nächsten Eigentümer über. Möchte er sie nicht übernehmen, muss er innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis über die Eintragung ins Grundbuch widersprechen.
Bei der Haushaltsversicherung müssen neben der neuen Adresse noch weitere Angaben wie Quadratmeterzahl oder Stockwerk gemacht werden. Am besten wendet man sich dazu bei einem Umzug an den Berater des Vertrauens. Soll die Versicherung gekündigt werden, muss das schriftlich mit Wirkung auf den Tag vor dem Umzug mitgeteilt werden. Ganz wichtig: Die Kündigung muss vor dem Wohnungswechsel erfolgen, sonst geht die Versicherung auf das neue Heim über.
Übrigens: Ziehen Paare zusammen, können sie bei der ein oder anderen Versicherung kräftig sparen.

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