Die häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreit

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 4 Min / veröffentlicht am 24. Juni 2015

Welcher Gartenbesitzer kennt das nicht: Da will man seine wenige freie Zeit im eigenen, schön gepflegten Garten verbringen und dann das: Die Äste und Zweige von Nachbars riesigem Kirschenbaum wachsen und wachsen und wachsen – aber nicht nur in seinem Garten, nein. Bis in meinen ragen sie schon über die Gartenmauer herein! Dort habe ich übrigens auch schon Risse bemerkt, die bestimmt von den Baumwurzeln stammen. Und aus meinen eingesetzten Erdbeeren (mein Lieblingsobst) wird dieses Jahr wohl auch nichts werden. Denn die benötigen bekanntlich viel Licht, nur bei dem vielen Schatten, den dieser Kirschenbaum wirft …

Genug ist genug, die Säge muss er! Äste und Zweige, die in meinen Garten hängen, darf ich doch selbst abschneiden, weil sie ja schon „auf meiner Seite“ sind. Und die beschädigte Mauer muss doch wohl der Nachbar zahlen, denn der Schaden ist ja nur durch die Wurzeln seines Baumes entstanden! Oder?

Laut Gesetz ist es meinem Nachbarn gestattet, seine Bäume, Sträucher und sonstigen Pflanzen in seinem Garten auch nahe der Grundstücksgrenze setzen. Wachsen die Wurzeln seines Baumes (er ist der Baumeigentümer, denn auf seinem Grund steht der Stamm des Baumes) aber über die Grundstücksgrenze hinweg oder hängen Äste und Zweige in meinen Garten, darf ich diese „Beeinträchtigung“ nach § 422 ABGB im Sinne eines Selbsthilferechts beseitigen. Das heißt also, ich als „beeinträchtigter“ Nachbar habe das Recht, Äste, die in meinen Garten hereinragen, und wuchernde Wurzeln des fremden Baumes selbst abzuschneiden. Die Entfernung muss ich allerdings fachgerecht vornehmen, die Pflanzen müssen geschont und dürfen nicht verletzt werden.

Die notwendigen Kosten für die Entfernung der Wurzeln oder das Abschneiden der Äste muss ich selbst tragen (§ 422 ABGB Abs. 2) . Anders verhält es sich allerdings, wenn Schäden (drohen zu) entstehen, wie vermutlich meine Gartenmauer. Dazu gleich mehr.

Aber Vorsicht, Besitzerstörung ! Ist der Nachbar nicht informiert, darf ich seinen Grund nicht betreten und auch nicht auf den Baum klettern, um Äste abzuschneiden. Daher immer zuerst das Einverständnis holen.

Vor allem an heißen Sommertagen ist ein großer Kirschenbaum oft ein Segen, denn darunter lässt es sich besonders gut entspannen. Aber was tun, wenn das Geäst von nebenan zu viel Schatten in den eigenen Garten wirft, dadurch Licht entzieht und meine Erdbeeren nicht wachsen können? Dann kann ich mich rechtlich mit einer Unterlassungsklage (§ 364 Abs 3 ABGB) wehren.

Aber nur, wenn es sich um einen „übermäßigen Schattenwurf“ handelt – also einen Schattenwurf, der das ortsübliche Maß überschreitet und die Nutzung das Gartens beziehungsweise des Grundstücks unzumutbar macht.

Wenn im Herbst die Bäume ihr Laub fallen lassen, ist der Streit mit dem Nachbarn schon vorprogrammiert: Denn das Aufkehren, Putzen der Dachrinne oder Entsorgen des Laubes nimmt meist viel Zeit in Anspruch. Noch ärgerlicher ist diese Gartenarbeit natürlich, wenn das Laub nicht einmal von den eigenen Bäumen stammt, sondern von Nachbars Garten in den meinigen fällt.
 
Hier gilt: Ruhe bewahren. Auch wenn die Beseitigung mit einem Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist: Es handelt sich um einen ortsüblichen Aufwand, mit dem ich mich abfinden muss. Leider.
Verwehte Gartenstühle, verstreutes Spielzeug, umgestürzte Bäume. Nach einem heftigen Sturm sieht der Garten oft verwüstet aus, der Schreck ist groß. Stürzt das Holzgewächs vom Nachbargrundstück in meinen Garten und beschädigt den Zaun oder sogar das Haus, übernimmt meine Sturmversicherung als Teil der Eigenheimversicherung den Schaden.

Tatsächlich sind die erkennbaren Schäden in meiner Gartenmauer durch die Wurzeln des Kirschenbaumes meines Nachbarn entstanden. In diesem Fall besteht eine Rechtswidrigkeit seitens des Baumeigentümers. Ich kann also Schadenersatzansprüche für die beschädigte Mauer stellen.

Die notwendigen Kosten muss ich mir mit meinem Nachbarn allerdings zur Hälfte teilen (§422 AGBG Abs. 2).

Wie man sieht, können schon kleine Nachbarschaftsstreitigkeiten auch schnell zu Rechtsstreitigkeiten werden. Das finanzielle Risiko kann je nach Verfahrensausgang oft enorm sein und reicht von Kosten für Rechtsanwälte über Verfahrenskosten und Gerichtsgebühren bis hin zu Sachverständigenkosten. In solch einem Fall ist eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert, mit der man umfassend geschützt ist. Wenn nun zum Beispiel der Kirschenbaum meines Nachbarn auf mein Grundstück stürzt und ich Schadenersatzanspruch habe, genügt ein Schadenersatz-Rechtschutz. Darüber hinaus kann eine Erweiterung, etwa der Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete, empfehlenswert sein, wie zum Beispiel für eine Unterlassungsklage.

Aber wie sagt man so schön? Durchs Reden kommen d’Leut z’sam – und was gibt es Schöneres als gute Nachbarschaft?

Folgen Sie uns auf: