Hausbau Versicherung

Baugrund und Gründe zum Fürchten für Häuslbauer

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: xx Min / veröffentlicht am 20. Mai 2015
Die Lage des Grundstücks und der Bauplan für das eigene Haus sind natürlich wichtig: An eine umfassende Versicherung denken Bauherren jedoch oft erst mit dem Einzug in die eigenen vier Wände und tragen bis dahin selbst das Risiko für kostspielige Schäden: Das geht auch besser.
Das erste Haus baust du für deinen Feind, das zweite für deinen Freund – und das dritte für dich selbst. So habe ich es schon oft gehört – in der Praxis ist jedoch bereits das erste Haus für den Eigenbedarf bestimmt – und bleibt dann auch das einzige. Wenn also das passende Grundstück gefunden wurde, der Bauplan gezeichnet ist und die in der aktuellen Zinssituation günstige Finanzierung steht, startet das Abenteuer.
Denn mit ihren Vorhaben begeben sich Bauherren und Auftraggeber sehr oft auf dünnes Eis. So wurden 2014 österreichweit 23.505 neue Gebäude für den Bau bewilligt. Der höchste Wert seit 2005. Der feste Glaube daran, dass schon nix passieren wird und ein Schild mit der Aufschrift „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder“ sind nur solange ausreichend, solange wirklich nix passiert.

Eltern müssen zwar der Aufsichtspflicht nachkommen, aber damit ist keine Rund-um-die-Uhr-Überwachung gemeint. Wenn Kinder Schäden anrichten, zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern. Aber wenn sie selbst zu Schaden kommen, kann es für den Bauherrn eng werden. Warnschild also gut und schön, besser ist es dennoch, die Baustelle ausreichend abzusichern – etwa mit Umzäunungen oder Abdeckungen für Baugruben.

Und nicht nur die Baustelle gilt es abzusichern, sondern auch sich selbst als Bauherr oder Auftraggeber. Das geht bereits mit einer herkömmlichen Rohbauversicherung: Auch diese ist schon besser als gar nicht versichert zu sein – und sogar kostenlos. Der prämienfreie Rohbauversicherungsschutz gilt bis zur Bauvollendung bzw. bis zum Bezug für maximal ein Jahr. Erfolgt die Fertigstellung oder Benützung erst später, ist bei Schadenfreiheit auch eine Verlängerung bis zu maximal zwei Jahren möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer anschließend eine prämienpflichtige Eigenheimversicherung für zumindest drei Jahre bei derselben Versicherung abschließt.

Eine derartige Rohbauversicherung deckt üblicherweise Schäden aus den Sparten Feuer, Leitungswasser, Sturm, Glas und Haftpflicht. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung beispielsweise bei der Allianz bis zu einem Bauproduktionswert von 600.000 Euro ohne Mehrprämie mitversichert. Die Rohbauversicherung kommt also tatsächlich für viele mögliche Schäden auf – dafür gibt es eine taxative Auflistung. Eine wesentliche Eigenschaft solcher taxativen Auflistungen ist es aber, dass nur gezahlt wird, wenn der Versicherungsfall auf dieser Liste zu finden ist.

Spätestens sobald das Haus bezogen ist, wird beim Thema Versicherung nicht länger gekleckert – es wird geklotzt. So wie für das neu gekaufte Auto gibt es Vollkasko – schließlich wurden ja auch Werte geschaffen! Erstaunlicherweise aber erst dann, dabei sind die Werte ja nicht erst mit dem Einzug entstanden – und vor Schäden beim Bauen ist leider niemand gefeit. „Vollkasko“ sollte sich deshalb jeder Bauherr von Anbeginn seines Bauvorhabens vergönnen. Und das im eigenen Interesse!

Denn die Liste der möglichen Schäden ist doch um ein gutes Stück länger – man denke etwa an Vandalismus und Einbruchdiebstahl. Eine Bauwesenversicherung zahlt auch dann. Und auch für Schäden durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse – also wenn etwa die frisch betonierte Kellerdecke wohl mit einer Plane vor Regen geschützt wurde, dann aber der Regen zur Flut wird und die Plane mitsamt Kellerdecke wegschwemmt. Zusätzlich können Sachschäden durch fehlerhafte Bauausführung auch während der Gewährleistungsfrist gedeckt werden.
Außerdem kann es vorkommen, dass der Bauherr für ein und dieselbe Leistung zweimal zahlen muss. Und das völlig rechtens. Nämlich dann, wenn nach Schäden durch höhere Gewalt die bauausführenden Unternehmen die bereits erbrachten Gewerke nochmals herstellen müssen. Für den Bauherrn ist das dann zwar dieselbe Wand, für das Unternehmen aber eine zweimal errichtete: Folglich auch zweimal in Rechnung zu stellen – und über die Bauwesenversicherung auch bezahlt.

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