Wozu braucht man eine Handyversicherung?
Was deckt eine Handyversicherung?
Hilfe, mein Handy ist kaputt! Was jetzt?
Sollte ein Schaden eintreten, für den kein Garantieanspruch beim Hersteller geltend gemacht werden kann, stellt sich die Frage, ob die Handyversicherung dafür aufkommt. Will man also teuren Reparaturkosten aus dem Weg gehen, wenn das Gerät beispielsweise aus Versehen fallen gelassen wird, kann extra eine Versicherung abgeschlossen werden.
Im Normalfall sind durch die Handyversicherung Sturz- oder Bruchschäden, die am häufigsten eintreten, sowie Flüssigkeitsschäden gedeckt. Außerdem umfasst sie zumeist Schäden durch Brand oder Kurzschluss. Oft nicht inkludiert, jedoch vorwiegend gegen Aufpreis erweiterbar, sind Absicherungen gegen Diebstahl beziehungsweise Raub, die im Fall der Fälle den Großteil der Anschaffungskosten (die Höchstleistung wird von der vereinbarten Versicherungssumme bestimmt) für ein neues Gerät übernehmen.
Tipp: Den Diebstahl sollten Sie unverzüglich melden. Außerdem muss eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden.
Schäden, die durch Dritte am Mobiltelefon verursacht werden, sind über deren Privathaftpflichtversicherung gedeckt, die in der Haushaltsversicherung inkludiert ist. Streift also beispielsweise ein Freund irrtümlich das Handy vom Tisch und das Display bricht, so kommt seine Versicherung für den entstandenen Schaden auf.
Worauf muss ich bei Handyversicherungen achten?
Versicherungen fürs Handy werden häufig gleichzeitig mit dem Handykauf angeboten. Oftmals wird jedoch nicht deutlich dazugesagt, dass solche auch im Nachhinein noch abgeschlossen werden können.
Tipp: Sie sollten allerdings Ihre Entscheidung nicht allzu lange hinauszögern, denn der Abschluss einer Handyversicherung ist nur bis zu einem gewissen Alter des Geräts, das je nach Anbieter variiert, möglich und sinnvoll.
Ebenfalls zu berücksichtigen sind Fälle, in denen die Handyversicherung nicht greift. Wenn das Handy beispielsweise unbeaufsichtigt abgelegt, unsicher verwahrt, vergessen oder verloren wird, zahlt die Versicherung nicht (Stichwort: Fahrlässigkeit).
Tipp: Erkundigen Sie sich vorab über die Deckungen und achten Sie auf die Zeitwertstaffeln, denn hier können sich ebenfalls große Unterschiede ergeben. Bei der Allianz Handyversicherung besteht der Vorteil, dass es bei einem Teilschaden in den ersten zwei Jahren keine Wertminderung gibt.: Erkundigen Sie sich vorab über die Deckungen und achten Sie auf die Zeitwertstaffeln, denn hier können sich ebenfalls große Unterschiede ergeben. Bei der Allianz Handyversicherung besteht der Vorteil, dass es bei einem Teilschaden in den ersten zwei Jahren keine Wertminderung gibt.
Drei Facts zur Handyversicherung der Allianz:
1) Der Versicherungsschutz gilt weltweit und beginnt 30 Tage nach Beitritt zum Versicherungsvertrag.
2) Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate: Der Versicherungsvertrag endet automatisch sobald das Gerät ein Alter von 36 Monaten erreicht hat.
3) Ein Schadensfall sollte umgehend der Allianz Schadens Schnell Service-Hotline unter der Nummer 05 9009 9009 gemeldet werden.