„Yes, ich habe eine Job-Zusage!“ Nachdem man sich im fordernden Bewerbungsprozess durchgesetzt hat, ist die Freude riesengroß. Man schwebt auf Wolke 7 und kann sein Glück kaum fassen. Doch dieses Hochgefühl vergeht bei der einen oder anderen Person recht schnell, wenn sie den Dienstvertrag zugeschickt bekommt. Nicht etwa, weil das Gehalt zu niedrig ist – das passt. Sondern weil man sich von der Fülle an Vertragsbestandteilen erschlagen fühlt.
Das muss nicht sein! Wir wollen Sie auf zukünftige Vertragsverhandlungen gut vorbereiten, damit Sie mit Begriffen wie „Probemonat“, „Befristung“ oder „Überstundenpauschale“ vertraut sind. Einen Jus-Abschluss bekommen Sie zwar nicht verliehen, wenn Sie diesen Blog-Beitrag lesen, allerdings wird Ihnen das Durchforsten Ihres nächsten Dienstvertrages viel leichter fallen!