Arbeitsvertrag was beachten

Die Stolpersteine im Arbeitsvertrag

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: xx Min / veröffentlicht am 26.01.2017

„Yes, ich habe eine Job-Zusage!“ Nachdem man sich im fordernden Bewerbungsprozess durchgesetzt hat, ist die Freude riesengroß. Man schwebt auf Wolke 7 und kann sein Glück kaum fassen. Doch dieses Hochgefühl vergeht bei der einen oder anderen Person recht schnell, wenn sie den Dienstvertrag zugeschickt bekommt. Nicht etwa, weil das Gehalt zu niedrig ist – das passt. Sondern weil man sich von der Fülle an Vertragsbestandteilen erschlagen fühlt.

Das muss nicht sein! Wir wollen Sie auf zukünftige Vertragsverhandlungen gut vorbereiten, damit Sie mit Begriffen wie „Probemonat“, „Befristung“ oder „Überstundenpauschale“ vertraut sind. Einen Jus-Abschluss bekommen Sie zwar nicht verliehen, wenn Sie diesen Blog-Beitrag lesen, allerdings wird Ihnen das Durchforsten Ihres nächsten Dienstvertrages viel leichter fallen!

 

 

Sinn und Zweck eines Probemonats bzw. einer Befristung ist das gegenseitige Kennenlernen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der einen und dem Unternehmen auf der anderen Seite. Innerhalb dieses befristeten Zeitraumes kann man sich einen Überblick über Aufgaben, Team, Unternehmenskultur und ähnlichen Dingen verschaffen. Schließlich hat man nach dem positiv absolvierten Bewerbungsprozess eine gewisse Erwartungshaltung an den neuen Job und das Umfeld.

Wo ist nun der Unterschied? Das Probemonat muss ausdrücklich vereinbart werden und erlaubt sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberseite, das Vertragsverhältnis innerhalb von diesem Zeitraum ohne Angabe von Gründen zu beenden. Das ist natürlich für niemanden wünschenswert, immerhin hat man viel Zeit für die Suche aufgewendet. Im Endeffekt ist es wie bei einer Beziehung: Wenn die Chemie nicht stimmt, geht man getrennte Wege. Im Gegensatz dazu endet ein befristetes Dienstverhältnis nach Zeitablauf. Gründe für eine Befristung sind in vielen Fällen Karenzvertretungen oder Projektarbeiten. In vielen Fällen wird vereinbart, dass ein befristetes automatisch in ein unbefristetes Dienstverhältnis übergeht.

Heutzutage ist es in der Arbeitswelt immer weiter verbreitet, dass ein gewisser Teil des Gehalts variabel ist – häufig auch Bonus genannt. Was manche Personen direkt abschreckt, sollte vielmehr als Orientierungshilfe angesehen werden. Am Anfang des Jahres vereinbart die Führungskraft mit jeder Mitarbeiterin bzw. jedem Mitarbeiter die persönlichen Ziele für ein Jahr. Je nach Stelle können das qualitative oder quantitative Ziele sein. Ziele sollen fordernd aber dennoch realistisch und fair sein. Sie werden schließlich im gemeinsamen Einverständnis vereinbart. Somit weiß jedes Teammitglied, worauf der Fokus in der nächsten Kalenderperiode gelegt werden soll. Doch nicht nur Leistung zählt, sondern auch das Verhalten und der Umgang miteinander. Zum Teil werden auch Verhaltensziele mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbart, bei der Allianz werden zum Beispiel teamorientierte Führung und Zusammenarbeit großgeschrieben.

Die Leistung hat Auswirkungen auf die eigene Vergütung. Im Falle der Allianz Österreich beträgt der variable Anteil üblicherweise 10 bis 20 Prozent. Er kann aber auch 50 Prozent oder noch mehr ausmachen, etwa im Vertrieb. Wenn Sie also den Anspruch an sich selbst haben, dass Sie sich ständig weiterentwickeln möchten, so bietet das Arbeiten mit Zielen viele Vorteile für Sie. Das Wichtigste ist: Es ist fair. Engagement und ausgezeichnete Leistungen werden anerkannt und auch entsprechend honoriert.

Immer mehr Unternehmen vereinbaren mit Neueintritten, dass gewisse Mehrleistungen, etwa Reisezeiten sowie Überstunden, mit dem monatlichen Gehalt teilweise oder ganz abgedeckt werden. Dennoch gibt es bei vielen Bewerberinnen und Bewerbern einige offene Fragen zu diesem Thema. Das Wichtigste vorweg: Nein, man ist nicht verpflichtet, unzählige Überstunden zu leisten. Immerhin müssen sich Unternehmen an das Arbeitszeitgesetz halten. Das ist Pflicht! Diese Vereinbarungen dienen einzig und alleine dem Zweck, dass Mehr- und Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt abgedeckt sind, falls mehr Arbeit anfällt. Bei der Allianz Österreich können Sie sich dennoch einen wohlverdienten Zeitausgleichstag nehmen, wenn Sie mehr arbeiten.

Hoffentlich konnten wir etwas Licht ins Dunkle bringen und Sie für den nächsten Jobwechsel gut vorbereiten. Sollten noch immer Fragen unbeantwortet geblieben sein, kann ich abschließend nur einen Tipp geben: Rufen Sie einfach in der HR-Abteilung an!

Damit du dich noch besser als alle anderen auf den Bewerbungsprozess an sich vorbereitest, empfehlen wir dir folgendes Bewerbungstraining von FiP.S