Von: Allianz Redaktion
Lesezeit: 7 min
Veröffentlicht am: 23.03.2026
Invalidität: Ein Thema das plötzlich zum eigenen werden kann
Wenn nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung eine bleibende Beeinträchtigung zurückbleibt, sieht man sich plötzlich mit dem Thema Invalidität konfrontiert. Neben der physischen und psychischen Belastung wirkt sich Invalidität besonders auf das Berufsleben und somit auf die finanzielle Situation aus.
Doch was versteht man eigentlich unter Invalidität und welche Möglichkeiten gibt es, sich finanziell abzusichern? In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Doch was versteht man eigentlich unter Invalidität und welche Möglichkeiten gibt es, sich finanziell abzusichern? In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
schnell erklärt
Was wird unter Invalidität verstanden
Als Invalidität bezeichnet man im Allgemeinen eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die häufigsten Ursachen dafür sind gesundheitliche Einschränkungen durch Unfälle oder Krankheiten.
Der Begriff “Invalidität” wird laut Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nur für Arbeiter:innen verwendet, für Angestellte verwendet man den Begriff “Berufsunfähigkeit”*.
Private Unfallversicherungen bemessen die Invalidität meist anders. Dabei ist der Unfall als Ursache der dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, eine Voraussetzung für die Versicherungsleistung.
Der Begriff “Invalidität” wird laut Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nur für Arbeiter:innen verwendet, für Angestellte verwendet man den Begriff “Berufsunfähigkeit”*.
Private Unfallversicherungen bemessen die Invalidität meist anders. Dabei ist der Unfall als Ursache der dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, eine Voraussetzung für die Versicherungsleistung.
Invaliditätsgrad - Wie wird Invalidität und deren Schweregrad festgestellt?
Der Invaliditätsgrad beschreibt die Schwere der Beeinträchtigung. Je höher der Grad, desto schwerwiegender ist die Beeinträchtigung und somit auch die Folgen für das Leben der versicherten Person. Die Versicherungsleistung der privaten Unfallversicherung wird u.a. anhand des Invaliditätsgrades berechnet.
Dauerhafte Invalidität kann in verschiedenen Formen auftreten, sie reicht von teilweise funktionsunfähigen Körperteilen bis hin zum vollständigen Verlust von Sinnesorganen. Dem Verlust bzw. der vollen Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen wird von der Versicherung ein bestimmter Prozentwert zugeschrieben. Diese Werte werden als sogenannte Gliedertaxe bei der Unfallversicherung festgehalten.
Die Gliedertaxe ist die Grundlage für die Berechnung des Invaliditätsgrades. Zum Beispiel beläuft sich bei der Allianz Unfallversicherung der Prozentsatz für den Verlust eines Auges auf 50%. Wenn also eines Ihrer Augen nach einem Unfall seine Funktionsfähigkeit vollständig verliert, liegt bei der Allianz Unfallversicherung ein Invaliditätsgrad von 50% vor. Man spricht dann von 50 Prozent Invalidität.
Man unterscheidet außerdem zwischen Vollinvalidität und Teilinvalidität. Vollinvalidität beschreibt den vollständigen Verlust bzw. die volle Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen. Man spricht von Teilinvalidität, wenn Körperteile bzw. Sinnesorgane nur teilweise funktionsunfähig sind bzw. nur ein Teilverlust vorliegt. In diesem Fall wird nicht der volle Prozentsatz laut Gliedertaxe für die Berechnung des Invaliditätsgrades herangezogen, sondern nur ein entsprechender Teil des Prozentsatzes.
Bei Verlust bzw. Beeinträchtigung mehrerer Körperteile werden die Prozentsätze zusammengerechnet. Beispielsweise beträgt der Invaliditätsgrad bei Verlust eines Armes (70%) und eines Beines (70%) zwar zusammengerechnet 140%, jedoch ist die Invaliditätsleistung einer Unfallversicherung mit 100% Invalidität begrenzt.
Dauerhafte Invalidität kann in verschiedenen Formen auftreten, sie reicht von teilweise funktionsunfähigen Körperteilen bis hin zum vollständigen Verlust von Sinnesorganen. Dem Verlust bzw. der vollen Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen wird von der Versicherung ein bestimmter Prozentwert zugeschrieben. Diese Werte werden als sogenannte Gliedertaxe bei der Unfallversicherung festgehalten.
Die Gliedertaxe ist die Grundlage für die Berechnung des Invaliditätsgrades. Zum Beispiel beläuft sich bei der Allianz Unfallversicherung der Prozentsatz für den Verlust eines Auges auf 50%. Wenn also eines Ihrer Augen nach einem Unfall seine Funktionsfähigkeit vollständig verliert, liegt bei der Allianz Unfallversicherung ein Invaliditätsgrad von 50% vor. Man spricht dann von 50 Prozent Invalidität.
Man unterscheidet außerdem zwischen Vollinvalidität und Teilinvalidität. Vollinvalidität beschreibt den vollständigen Verlust bzw. die volle Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen. Man spricht von Teilinvalidität, wenn Körperteile bzw. Sinnesorgane nur teilweise funktionsunfähig sind bzw. nur ein Teilverlust vorliegt. In diesem Fall wird nicht der volle Prozentsatz laut Gliedertaxe für die Berechnung des Invaliditätsgrades herangezogen, sondern nur ein entsprechender Teil des Prozentsatzes.
Bei Verlust bzw. Beeinträchtigung mehrerer Körperteile werden die Prozentsätze zusammengerechnet. Beispielsweise beträgt der Invaliditätsgrad bei Verlust eines Armes (70%) und eines Beines (70%) zwar zusammengerechnet 140%, jedoch ist die Invaliditätsleistung einer Unfallversicherung mit 100% Invalidität begrenzt.
Wer stellt den Grad der Invalidität fest und wie wird dieser bestimmt?
Um den Invaliditätsgrad zu bestimmen, wird von unabhängigen medizinischen Sachverständigen ein Gutachten erstellt. Diese überprüfen den Grad der Leistungseinschränkung der betroffenen Person. Die medizinischen Sachverständigen werden in der Regel von der privaten Unfallversicherung beauftragt.
In der Regel spricht man von einer dauerhaften Invalidität, wenn diese innerhalb eines Jahresnach dem Unfall eingetreten ist. Das bedeutet, dass der Gesundheitszustand nach Ablauf von 12 Monaten als bleibende Beeinträchtigung feststehen muss. Ab diesem Zeitpunkt kann erstmals ein Invaliditätsgrad bemessen werden. Sowohl die Versicherung als auch die Versicherungsnehmer:innen haben innerhalb von vier Jahren nach dem Unfall das Recht auf eine jährliche Neubemessung der Invalidität.
Im Rahmen der Unfallversicherung „Meine Unfallvorsorge“ werden bei bestimmten Verletzungen Sofortleistungen an die Kund:innen ausbezahlt. Das ist eine schnelle finanzielle Unterstützung ohne Bemessung einer Invalidität. Dafür gibt es einen sogenannten „Verletzungskatalog“, wo entsprechende Auszahlungen in Prozenten angeführt sind. Die Leistungssumme wird anhand der vereinbarten Versicherungssumme und dem Prozentsatz bemessen und sofort ausbezahlt.
In der Regel spricht man von einer dauerhaften Invalidität, wenn diese innerhalb eines Jahresnach dem Unfall eingetreten ist. Das bedeutet, dass der Gesundheitszustand nach Ablauf von 12 Monaten als bleibende Beeinträchtigung feststehen muss. Ab diesem Zeitpunkt kann erstmals ein Invaliditätsgrad bemessen werden. Sowohl die Versicherung als auch die Versicherungsnehmer:innen haben innerhalb von vier Jahren nach dem Unfall das Recht auf eine jährliche Neubemessung der Invalidität.
Im Rahmen der Unfallversicherung „Meine Unfallvorsorge“ werden bei bestimmten Verletzungen Sofortleistungen an die Kund:innen ausbezahlt. Das ist eine schnelle finanzielle Unterstützung ohne Bemessung einer Invalidität. Dafür gibt es einen sogenannten „Verletzungskatalog“, wo entsprechende Auszahlungen in Prozenten angeführt sind. Die Leistungssumme wird anhand der vereinbarten Versicherungssumme und dem Prozentsatz bemessen und sofort ausbezahlt.
Was ist die „Progression“ in der privaten Unfallversicherung?
Die Progression ist ein prozentualer Wert, um die sich die zahlende Summe ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, schrittweise erhöht. Die Leistung steigt, je nach Grad der Verletzung, dynamisch an. Ohne Progression gibt es keine schrittweise Erhöhung und die Leistungssumme wird anhand des tatsächlichen Invaliditätsgrades bemessen.
Bei der Allianz Unfallversicherung unterscheiden sich die Progressionsmodelle je nach gewähltem Versicherungspaket. Die Versicherungsleistung wird entsprechend der Progression angepasst. Bei 100% Invalidität werden beispielsweise im Paket Max 500% der Versicherungssumme ausbezahlt. Außerdem gibt es optionale Bausteine, welche die Progression verändern können. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an eine Allianz Berater:in.
Bei der Allianz Unfallversicherung unterscheiden sich die Progressionsmodelle je nach gewähltem Versicherungspaket. Die Versicherungsleistung wird entsprechend der Progression angepasst. Bei 100% Invalidität werden beispielsweise im Paket Max 500% der Versicherungssumme ausbezahlt. Außerdem gibt es optionale Bausteine, welche die Progression verändern können. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an eine Allianz Berater:in.
Invaliditätsleistung - Wann zahlt die Unfallversicherung bei Invalidität?
Die private Unfallversicherung der Allianz im Paket Comfort zahlt bei einem Invaliditätsgrad von 20%, im Paket Extra bereits ab 1%. Die nachfolgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick über die Auszahlungsprozent im Zusammenhang mit der Invalidität der Pakete Comfort, Extra und Max.
Wischen um mehr anzuzeigen
| Invaliditätsgrad | Comfort | Extra | Max |
| 1% | 0% | 1% | 0,5% |
| 5% | 0% | 1% | 2,5% |
| 25% | 25% | 25% | 25% |
| 50% | 50% | 100% | 100% |
| 75% | 75% | 194% | 194% |
| 100% | 100% | 300% | 500% |
Die Höhe der Kapitalleistung hängt ab von:
- der gewählten Versicherungssumme,
- dem Invaliditätsgrad,
- dem gewählten Paket bzw. der Progression.
Bedenken Sie bei der Wahl von Versicherungssumme und Progression, dass die ausbezahlte Summe Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten sowie eventuelle Umzugskosten oder Umbaumaßnahmen (z.B. an Wohnung, Haus, Auto etc.) decken sollte. Ebenfalls zu bedenken ist, dass die Versicherungssumme für die Invalidität eine Einmalzahlung ist, daher sollte als Bemessungsgrundlage der Versicherungssumme der Verdienst pro Kalenderjahr herangezogen werden.
Den richtigen Versicherungsschutz für Invalidität
Denken Sie rechtzeitig an die richtige Vorsorge. Mit der passenden Versicherung können Sie sich finanziell absichern, um im Schadensfall Ihren Lebensstandard weitgehend halten zu können.
EineLink Text federt die finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Sie greift nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern auch bei Freizeit- und Sportunfällen sowie Unfällen im Haushalt und Verkehr. Die Allianz Unfallversicherung bietet eine umfassende Invaliditätsvorsorge mit dem Paket Max mit bis zu 500 % Progression, Übernahme von Umschulungskosten bei dauerhafter Invalidität sowie eine Unfall-Invaliditäts-Rente, gemäß vereinbarten Bedingungen. Zusätzlich übernimmt die Unfallversicherung anfallende Arzt- und Reha-Kosten bis zu den vertraglich festgelegten Versicherungssummen.
DieLink Text , oder Körperkasko, ist eine finanzielle Absicherung bei Verlust von körperlichen und geistigen Grundfähigkeiten. Dazu zählen beispielsweise der Verlust der Sinne, Motorik oder Gedächtnis. Eine Grundfähigkeitsversicherung greift auch im Fall einer Invalidität durch Krankheit, wie zum Beispiel Krebs, MS oder andere schwere Erkrankungen. Die Auszahlung der vereinbarten monatlichen Summe kann helfen, Arztkosten zu decken, Pflegepersonal zu bezahlen und eventuelle Gehaltseinbußen auszugleichen.
EineLink Text (BU) ist eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen nach Verlust der Arbeitsfähigkeit durch einen Unfall oder eine Erkrankung. Es handelt sich um eine monatliche Rente, mit der Einkommensverluste ausgeglichen werden können. Im Gegensatz zur Grundfähigkeitsversicherung greift die BU nur, wenn Sie aufgrund der Beeinträchtigung Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
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Gut zu wissen
Häufig gestellte Fragen zur Invalidität
Was versteht man unter Invalidität?
Als Invalidität bezeichnet man im Allgemeinen eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die häufigsten Ursachen dafür sind Unfälle und Krankheiten.
Wann liegt eine Invalidität vor?
Bei einer privaten Unfallversicherung spricht man von Invalidität, wenn eine versicherte Person aufgrund eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit erleidet. Der Invaliditätsgrad beschreibt die Schwere dieser Beeinträchtigung.
Wie wird der Grad der Invalidität berechnet?
Der Invaliditätsgrad wird anhand der Prozentwerte berechnet, die die Versicherung dem Verlust bzw. der vollen Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen zuschreibt. Dabei unterscheidet man zwischen Vollinvalidität (vollständiger Verlust bzw. volle Funktionsunfähigkeit von Körperteilen/Sinnesorganen) und Teilinvalidität (teilweise Funktionsunfähigkeit oder Teilverlust). Um den Invaliditätsgrad zu bestimmen, wird von unabhängigen medizinischen Sachverständigen ein Gutachten erstellt.
Was bedeutet 50% Invalidität?
Dem Verlust bzw. der vollen Funktionsunfähigkeit von Körperteilen nach einem Unfall werden von der Versicherung bestimmte Prozentwerte zugeschrieben. Verliert die versicherte Person beispielsweise vollständig die Sehkraft in einem Auge, liegt ein Invaliditätsgrad von 50% vor. Bei einem Teilverlust eines Armes oder Beines liegt ebenfalls eine Invalidität von 50% vor. Man spricht dann von 50% Invalidität.
Allianz Unfallversicherung - Im Falle der dauerhaften Invalidität abgesichert
Auf den Bergen unterwegs, steile Abhänge hinunter sausen oder einfach nur die Leiter im Haushalt benutzen. Dies kann bei einer Unachtsamkeit plötzlich fatale Folgen haben. Um die Freiheit mit dem guten Gefühl finanzieller Absicherung genießen zu können, empfehlen wir eine individuelle Unfallversicherung, die sich an ihre Bedürfnisse anpasst. Mit den 3 Paketen der Allianz Unfallversicherung bestimmen Sie den Grad ihrer Absicherung.
Informieren Sie sich jetzt über die private Unfallversicherung der Allianz oder lassen Sie sich von einem unserer Berater:innen aufklären.
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Disclaimer: Diese Übersicht ist unverbindlich und stellt lediglich einen Überblick dar.