Grüne Versicherungskarte

Checkliste: Versicherungsvorteile in der Ehe

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 2 Min / veröffentlicht am 22.06.2015
Jeder und jede wünscht sich, dass die Flitterwochen wundervoll und unvergesslich werden, schließlich hat man genügend dafür ausgegeben. Doch was passiert wenn etwas schiefgeht, wenn etwa die Hochzeitsreise aufgrund von Krankheit kurzfristig abgesagt werden muss? Irene, meine Kollegin und Privatkundenspezialistin im Market Management, empfiehlt eine Auslandskrankenversicherung sowie Reisestorno-/ Reiseabbruchversicherung abzuschließen (Deckungssumme beachten!), denn dann müssen Sie sich keine Sorge machen, etwa bei Nicht-Antritt auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es wichtig, die Versicherung früh genug vor Reiseantritt abzuschließen und bereits am selben Wohnsitz gemeldet zu sein, sonst müssen zwei separate Versicherungen abgeschlossen werden. Gut versichert, können Sie dann sorglos auf die Flitterwochen hinfiebern, denn Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude.
Irgendwann sind die Flitterwochen leider auch zu Ende, der Alltag ruft und wer bis dato noch nicht zusammengewohnt hat, wird wahrscheinlich spätestens jetzt zusammenziehen. Ein mühsames Unterfangen, das zu Streitigkeiten führen kann, vor allem wenn es in Folge um Themen wie das Haushaltsbudget & Co geht, aber gerade bei Versicherungen lohnt es sich, sich zusammenzusetzen und zu vergleichen. Bei vielen Versicherungen ist die Partnerin oder der Partner automatisch mitversichert und Sie können eine der beiden Versicherungen kündigen. So sparen Sie Geld für ein neues Auto, die nächste Reise oder eine größere Couch. Versicherungen, die „zusammengelegt“ werden können, sind zum Beispiel:
  • Die Haushaltsversicherung: Bei Zusammenzug kann die jüngere Polizze gekündigt werden.
  • Die Private Haftpflichtversicherung: Versichert beide Ehepartner bzw. eingetragene Partnerinnen und Partner sowie Kinder.
  • Die Krankenversicherung: Die/der nicht erwerbstätige Gattin/eingetragene Partnerin bzw. Gatte/eingetragene Partner und Kinder, können bei Fehlen eines eigenen Krankenversicherungsschutzes als Angehörige in der Krankenversicherung mitversichert werden (siehe auch https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/58/Seite.580006.html).
  • Die Private Unfallversicherung: Die/der nicht erwerbstätige Gattin/eingetragene Partnerin bzw. Gatte/eingetragene Partner kann mitversichert werden, ansonsten sind separate Versicherungen notwendig. Bei Ableben hat der hinterbliebene Ehegatte/eingetragene Partner bzw. die hinterbliebene Ehegattin/eingetragene Partnerin auch Anspruch auf Leistungen.
  • Die Pensionsversicherung: Überprüfen ob Gattin/eingetragene Partnerin oder Gatte/eingetragene Partner als Begünstigte/Begünstigter eingetragen sind.

Tipp: Eines sollte bei keiner Versicherung vergessen werden: „Etwaige Namensänderungen sollten so bald wie möglich den jeweiligen Versicherungen bekanntgegeben werden“, so Irene.

Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit weitere Versicherungen abzuschließen, die im Ernstfall das Einkommen der Familie sichern sollen: das kann zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Lebensversicherung sein. Es ist ratsam, diese Versicherungen jeweils für beide Personen abzuschließen und zu überprüfen wer als Begünstigte/Begünstigter eingetragen ist.

Spätestens nachdem der Hochzeitstrubel vorbei ist, wäre es also gut, das Thema Versicherungen mit dem oder der Liebsten zu besprechen – das spart nicht nur Geld, sondern beruhigt auch das Gewissen.

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