Grüne Versicherungskarte

Lawinengefahr: Die drei wichtigsten Fragen

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: xx Min / veröffentlicht am 23.03.2018

Nach schon fast frühlingshaftem Wetter in den vergangenen Tagen kehrt der Winter mit voller Kraft zurück: Während der Osten Österreichs mit Glatteis und Neuschnee zu kämpfen hat, lassen Schneefall und Wind im Westen des Landes die Lawinengefahr erneut steigen. Und dass sich eine Lawine in Gang setzt, kann oft schneller gehen als man denkt. Die Ursachen können vielfältig sein. Wie das Portal www.schneehoehen.at schreibt, werden rund 90 Prozent aller Lawinen durch externe Faktoren, also durch Belastungen von Mensch oder Tier, ausgelöst.

 

Derjenige, der eine Lawine auslöst, kann für die daraus entstehenden Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Werden zum Beispiel andere Menschen verletzt, Gebäude oder Liftanlagen in Mitleidenschaft gezogen, kann vom Verursacher Schadenersatz gefordert werden.

Schutz bietet die in der Haushaltsversicherung enthaltene Privathaftpflichtversicherung, die im Normalfall auch bei Schäden durch Lawinenabgänge greift. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und übernimmt die Erfüllung berechtigter Schadenersatzansprüche.

„Allerdings hat auch die Privathaftpflichtversicherung ihre Grenzen“, so die Expertin. Ein Graubereich ist die Unterscheidung zwischen grober Fahrlässigkeit (versichert) und der bewussten Inkaufnahme eines Unglücks (nicht versichert). Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob noch grobe Fahrlässigkeit oder bereits bewusste Inkaufnahme vorliegt, ist jedenfalls das Verhalten des Verursachers.

Hinweis: Der Verwandtenausschluss. Werden nahe Angehörige des Verursachers verletzt, so besteht ebenfalls keine Deckung.

Lawinenunglücke werden polizeilich untersucht und je nach Ergebnis zur Anzeige gebracht. In weiterer Folge kann es zu einem Strafverfahren gegen den Verursacher kommen.

„In so einem Fall kann die Rechtsschutzversicherung weiterhelfen, die unter anderem die Kosten des Strafverfahrens übernimmt“, so Painhaupt. Im Rahmen der Straf-Rechtsschutzversicherung, die in jeder Produktausprägung enthalten ist, besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung im Strafverfahren. Der Versicherungsschutz beginnt bereits ab dem Zeitpunkt des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (und nicht erst mit der Anklage). Hier übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Rechtsanwälte.

Wird eine Lawine unverschuldet ausgelöst, können Schäden gegenüber dem Schädiger geltend gemacht werden. Auch hier hilft die Rechtsschutzversicherung: Im Rahmen des Schadenersatz-Rechtsschutzes (in jeder Produktausprägung enthalten) besteht die Möglichkeit, entsprechende Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Also beispielsweise Schäden an Sachen, wie Bekleidung oder Ausrüstung, Personenschäden aufgrund von Verletzungen sowie unter Umständen ein entgangener Verdienst.

Weitere Information zum Thema Lawinen finden Sie unter anderem auf www.lawinen.at oder www.schneehoehen.at.

Aktuelle Lawinenprognoseberichte werden außerdem regelmäßig von den Lawinenwarndiensten der Bundesländer veröffentlicht. Bevor also der nächste Ausflug in die Berge führt, unbedingt informieren! Besteht Lawinengefahr? Wenn ja, wo liegt das Problem und wann tritt es auf? Und vor allem wie kommt es zu einer möglichen Auslösung?

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