Autounfall im Ausland Checkliste

Checkliste(n): Autounfall im Ausland – was tun?

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 2 Min / veröffentlicht am 24.08.2017

Samstagfrüh, 3 Uhr 30. Die Koffer sind gepackt, in guter alter Tetris-Manier wurde alles schon am Vortag im Auto verstaut. Jetzt noch ein schneller und vor allem starker Kaffee, dann kann die Fahrt auch schon losgehen. Die unzähligen Staumeldungen im Radio werden erfolgreich ignoriert. Man will sich doch die aufkeimende Urlaubsstimmung nicht von solch Kleinigkeiten vermiesen lassen. Das Grenzschild mit der Aufschrift „Slovenia“ liegt schon mehrere Kilometer im Rückspiegel, das Meer kann man schon fast riechen, den Sand zwischen den Zehen bereits spüren. Eine Stunde Autofahrt noch, dann ist es geschafft. Doch plötzlich: Rumps. Die Airbags werden ausgelöst. Alles läuft in Zeitlupe und doch irgendwie auch im Zeitraffer. Kurz sammeln. Was ist passiert? Ein Auffahrunfall. Die gute Nachricht: Niemand scheint verletzt zu sein. Nur ein Blechschaden. Die schlechte Nachricht: Das hintere Fahrzeug „pickt“, wie der Wiener so schön sagt, quasi im eigenen Kofferraum. Mit der ungetrübten Urlaubsstimmung war’s das jetzt. Zum Glück wurde aber in der Vorbereitung an alle Eventualitäten gedacht und gut vorgesorgt …

 

 

  • Informieren Sie sich vorab über Verkehrsregeln und Gepflogenheiten im Urlaubsland. Besteht zum Beispiel eine dummy Warnwestenpflicht? Benötigen Sie eine Umweltplakette? Gilt das Tagfahrlicht?
  • Notieren Sie etwaige Notfallnummern, wie die Internationale Notrufnummer (112), Polizei, Rettung, …
  • Grüne Versicherungskarte nicht vergessen, sie gilt als Nachweis dafür, dass das Auto ordnungsgemäß versichert ist. Alle Informationen finden Sie in unserem Blgobeitrag  dummy Grüne Versicherungskarte.
  • Mit ins Gepäck sollte außerdem der Europäische Unfallbericht. Dieser wird von beiden Lenkern noch am Unfallort ausgefüllt.
  • Und sonstige Versicherungen? Für den Fall, dass der Wagen auf der Strecke bleibt oder es wirklich zu einem Unfall, kann eine Kfz-Assistance unterstützen – von der Hilfe vor Ort (Abschleppen, Bergung des Fahrzeugs …) über die Rückführung des Fahrzeugs bis hin zum Rücktransport nach Österreich. Für so gut wie jede Reise ist eine Reiseverischerung. Aber auch eine Unfallversicherung bietet umfassenden (und vor allem weltweiten) Versicherungsschutz.
  • Aber was tun im Falle des (Un-)Falls? Grundsätzlich verhält es sich bei einem Unfall im Ausland nicht anders als in Österreich. Vom Absichern der Unfallstelle über das Leisten von Erste Hilfe bis hin zum Dokumentieren.
  • Schwierigkeiten könnten allerdings entstehen, wenn Sie der Landessprache nicht mächtig sind.
  • Informieren Sie dennoch sofort die örtliche Polizei. In einigen Ländern ist es übrigens Vorschrift, auch bei reinen „Blechschäden“ die Polizei zu rufen.
  • Unterschreiben Sie keine Formulare, Unterlagen oder Ähnliches, deren Inhalt Sie nicht verstehen.
  • Ganz wichtig: Unabhängig von der Schuldfrage, informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung. Bedingungsgemäß muss dies innerhalb einer Woche passieren.

Und jetzt? Zwar wurde niemand verletzt, doch die Delle an der Stoßstange und der tiefe Kratzer am Heck des Fahrzeuges sind nun mal passiert.

Hat sich ein Verkehrsunfall in einem EU-Staat mit einem dort zugelassenen Fahrzeug ereignet, können Schadenersatzansprüche in Österreich geltend gemacht werden, konkret über die so genannten Schadenregulierungsbeauftragten/Korrespondenzpartner des ausländischen Versicherers. Bei einem Verkehrsunfall außerhalb der EU müssen Ansprüche direkt bei der ausländischen Versicherung eingereicht werden.

Tipp: Auskünfte über Kfz-Haftpflichtversicherer von Fahrzeugen erhalten Sie direkt beim Österreichischen Versicherungsverband. Hier können Sie online nach den Korrespondenzpartnern ausländischer Versicherungsunternehmen in Österreich suchen.

Aber Achtung: Grundsätzlich gilt die Rechtsprechung jenes Landes, in dem der Unfall passiert ist. Und dieses Recht kann sich in wesentlichen Punkten von jenem in Österreich unterscheiden, zum Beispiel was die Höhe des Schmerzengeldes, den Anspruch auf einen Leihwagen oder die Besichtigung des Fahrzeuges betrifft. Bei einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung kann das Zusatzpaket „Euro-Schutz“ gewählt werden: Wird das Verschulden des Unfallgegners durch einen Europäischen Unfallbericht oder einer behördlichen Aufzeichnung nachgewiesen, erhält der Versicherungsnehmer durch den Euro-Schutz den Schadenersatz nach österreichischem Recht. Falls das ausländische Recht eine bessere Entschädigungsleistung vorsieht, handelt der Euro-Schutz wie ein Rechtsschutzversicherer und macht das Mehrbegehren im Ausland geltend.
Grundsätzlich gilt: Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich die Kfz-Rechtsschutzversicherung. Diese setzt Ihre rechtlichen Interessen bei Streitfällen im Straßenverkehr durch – eben auch bei einem Verkehrsunfall im Ausland. Sie übernimmt beispielsweise auch Kosten für einen Dolmetscher.

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