Alle Versicherungsbedingungen, Versicherungsurkunden nach Maßgabe des Paragraph 3 Abs 1 VersVG sowie Erklärungen und sonstige Informationen im Zusammenhang mit von mir abgeschlossenen oder künftig abzuschließenden Vertragen können rechtswirksam elektronisch an die von mir bekanntgegebene E-Mailadresse übermittelt werden.

Wenn Inhalte im Kundenportal (passwortgeschützter Log-in Bereich) der Allianz Elementar Versicherungs-AG oder der Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG in die elektronische Kommunikation miteinbezogen werden, erhalte ich ein E-Mail mit integriertem Link.

Erklärungen und Informationen, die an den Versicherer gerichtet werden, sind an die auf der Homepage www.allianz.at in den Kontaktdaten angeführte E-Mail-Adresse zu übermitteln.

Ich verfüge über einen regelmäßigen Zugang zum Internet.

Meine E-Mail Adresse ist die von mir für das Kundenportal definierte E-Mail Adresse.

Sowohl ich als auch der Versicherer verpflichten sich, Änderungen in Bezug auf den Internetzugang sowie die E-Mail-Adresse bekannt zu geben.

Auch bei vereinbarter elektronischer Kommunikation habe ich das Recht, jederzeit – jedoch jeweils nur einmalig kostenfrei – elektronisch erhaltene Informationen auf Papier oder in einer anderen vom Versicherer allgemein zur Auswahl gestellten Art ausgefolgt zu erhalten.

Von der Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation sind Erklärungen, Urkunden und Informationen ausgenommen, die aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift oder einer vertraglichen Vereinbarung, wie etwa der Vereinbarung zur Form von Erklärungen und anderen Informationen, der Schriftform (mit Unterschrift) bedürfen.

Die hiermit getroffene Vereinbarung elektronischer Kommunikation ist unabhängig von einer bislang vereinbarten Schriftform auch ohne Unterschrift wirksam.

Die Vereinbarung über die elektronische Kommunikation kann von mir oder dem Versicherer jederzeit widerrufen werden.

Mit der Aktivierung der elektronischen Kommunikation, bestätige ich dass ich diese Vereinbarung gelesen habe und stimme ihr ausdrücklich zu.

Schriftform:
Folgende Erklärungen und Informationen zwischen dem Versicherer und allen Antragstellern bzw. zu versichernden Personen oder sonstigen Dritten sind nur in Schriftform wirksam:

  • Kündigungen
  • Anträge auf Prämienfreistellung und Rückkauf von Lebensversicherungen
  • Anzeigen des Wegfalls des versicherten Interesses
  • Anträge auf Änderung des Versicherungsvertrages
  • Anzeige der Anderung des Anspruchsberechtigten für den Erhalt der Versicherungsleistungen (z.B. Bezugsrechtsänderungen) sowie Abtretungen und Verpfändungen der Versicherungsleistungen Schriftform bedeutet, dass dem Empfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss.

Geschriebene Form:
Für alle anderen Erklärungen und Informationen der Antragsteller bzw. der zu versichernden Personen oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit den beantragten Versicherungen genügt es zur Wirksamkeit, wenn sie in geschriebener Form erfolgen und zugehen. Der geschriebenen Form wird durch einen Text in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) entsprochen. Bloß mündlich abgegebene Erklärungen und Informationen der Antragsteller, der zu versichernden Personen oder sonstiger Dritter sind nicht wirksam.
Bitte beachten Sie, dass sich die Formerfordernisse für Rücktrittserklärungen in der Belehrung über das Jeweilige Rücktrittsrecht finden und die dort angeführte Form maßgeblich ist.
Gesetzliche Schriftformgebote bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

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