- Blitze schlagen nicht immer in die höchsten Gebäude der Umgebung ein!
- Gegen direkte Blitzeinschläge kann man sich nur mit einer Blitzschutzanlage wirkungsvoll absichern.
- Sicherungsmaßnahmen auf dem Dach sollten nur durch geschulte Personen wie Baumeister oder Dachdecker durchgeführt werden.
- Gut zu wissen: Durch eine Blitzschutzanlage wird die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlags nicht größer!
- Falls Sie über keine Überspannungsschutzeinrichtung verfügen, sollten Sie die Netzstecker der Geräte aus den Steckdosen ziehen.
- Sinnvoll ist eine Absturzsicherung, weil Dacharbeiten nachweislich zu den gefährlichsten Tätigkeiten zählen.
Blitzschlag
Oberstes Gebot: Personenschutz
Instandhaltung
- Blitzschutzanlagen sollten regelmäßig von Fachleuten gewartet werden.
- Die Serviceintervalle für landwirtschaftliche Betriebe und Betriebsobjekte sollten alle 3 bis 5 Jahre erfolgen, für Einfamilienhäuser alle 10 Jahre.
- Überspannungsschutzgeräte sollten nach jedem Gewitter auf ihre Betriebstauglichkeit geprüft werden.
- Fehlende Elemente sowie Teile der Blitzschutzeinrichtung und Verankerungsmöglichkeiten zur Personensicherung sind nachzurüsten.
- Erneuern Sie rechtzeitig beschädigte Bauteile der Blitzschutzanlage.
- Überzeugen Sie sich nach Stürmen und nach dem Winter, ob es zu sichtbaren Beschädigungen der Fangeinrichtungen am Dach gekommen ist.
Vorsorgemaßnahmen bei Neubau und Sanierung
- Planen Sie bei Neubauten Fundament-Erder für die Blitzschutzanlage ein. Dadurch wird eine spätere kostengünstige Nachrüstung ermöglicht.
- Eine Blitzschutzanlage muss fachmännisch geplant, installiert und gewartet werden.
- Überspannungsschutzgeräte für empfindliche elektrische Geräte wie Heizungs- und Photovoltaikanlage, Computer etc. verhindern die Folgen eines indirekten Blitzschlags.
- Es gibt integrierte Blitzschutzsysteme, die auch als Absturzsicherung dienen.
Hagel
Oberstes Gebot: Personenschutz
- Vorsicht – Verletzungsgefahr: Verlassen Sie keinesfalls geschützte Bereiche!
- Lagern Sie vorsorglich ausreichend viele Abdeckplanen.
- Halten Sie genügend Auffangmöglichkeiten wie Eimer und Decken für eindringendes Wasser bereit.
- Schließen und verriegeln Sie bei Hagelwarnungen Türen, Tore und Fenster.
Instandhaltung
- Halten Sie An- und Abflüsse am und vom Dach sowie Abläufe und Einläufe frei und kontrollieren Sie diese.
- Erneuern Sie Bauteile aus Kunststoff rechtzeitig, weil deren Widerstand gegen Hagel allmählich abnimmt.
- Überprüfen Sie regelmäßig die Dacheindeckung und lassen Sie beschädigte Elemente rechtzeitig ersetzen.
- Eine Erhöhung der Glasstärke und die Instandhaltung von Holzschutz reduziert das Schadenrisiko.
- Hagelschutzgitter für Glaskuppeln reduzieren das Schadenrisiko.
Vorsorgemaßnahmen bei Neubau und Sanierung
Wenn Sie schon in der Planungsphase grundlegende Faktoren berücksichtigen, können mögliche Schäden durch Hagel an Dacheindeckung, Fassade etc. vermieden oder vermindert werden. Entscheidende Faktoren beim Neubau sind neben der Standortwahl auch die Planung und Materialwahl.
Dacheindeckung:
Entscheidend für den Hagelschutz sind hier Art, Resistenz, Alterungseffekte, Dachneigung, Unterkonstruktion der Dacheindeckung.
Baumaterialien:
Entscheidend für den Hagelschutz sind hier Bauteildicke und Elastizität der Bauteile.
- Achten Sie sowohl bei einem Neubau als auch bei einer Sanierung auf die Widerstandsfähigkeit der Bauteile. Informationen dazu finden Sie auf https://www.hagelregister.at/hagelregister/.
- Dachüberstände schützen die Fassade.
- in Unterdach (Kaltdach) schützt vor Wassereintritt und damit vor größeren Folgeschäden.
- Bei Wärmedämmverbundfassaden, welche im Zuge von thermischen Sanierungen immer häufiger die Außenwände darstellen, gibt es Systeme mit unterschiedlicher Widerstandsfähigkeit.
- Bei Lichtkuppeln und anderen empfindlichen sind Hagelschutzgitter empfehlenswert.
- Holzfenster und -türen können Sie auch nachträglich mit Alu-Vorsatzschalen nachrüsten.
- Sorgen Sie bei Terrassen, Loggien und Flachdächern für Notüberläufe.
- Flachdächer können bekiest werden, wenn dies statisch möglich ist.
Oberflächenwasser
Oberstes Gebot: Personenschutz
- Bei niedrigeren Wasserhöhen sollten Sie Türen, Fenster, Garageneinfahrten und Lichtschächte mit Sandsäcken abdichten.
- Schaltafeln, die bei Bedarf in Führungsschienen eingesetzt werden können, schützen auch bei höheren Wasserständen.
- Vorbeugend ist die Anschaffung einer Tauchpumpe sinnvoll.
- In Kellerräumen sollten feuchtigkeitsempfindliche Gegenstände und Elektrogeräte erhöht gelagert bzw. aufgestellt werden.
Instandhaltung
- Reinigen Sie regelmäßig Dachrinnen und Abflüsse.
- Entfernen Sie schwemmfähige Materialien vor Abflüssen und Rinnen.
- Entfernen Sie angeschwemmtes Erdreich vor Schutzmauern.
Vorsorgemaßnahmen bei Neubau und Sanierung
- Zu beachten ist bereits bei der Planung das umliegende Gelände, bzw. sind auch Änderungen am umgebenden Gelände unbedingt zu berücksichtigen.
- Planen Sie für Lichtschächte und andere Bauteile, die ins Gebäude führen, mit Antrittsstufen. Deren Höhe orientiert sich an der maximalen Rückstauebene und muss diese überragen.
- Gestalten Sie Abdichtungen von Fenstern und Türen im Erdgeschoß und Keller so, dass die anliegenden Bauteile bei dichten Fenstern und Türen auch der Wasserbelastung standhalten.
- Kontrollieren Sie nach jedem Ereignis, ob es zu einem unkontrollierten Dachwasserabfluss gekommen ist, weil dies Probleme an Fassadenelementen verursachen kann.
- Bedenken Sie, dass Entwässerungssysteme von Kellern und Lichtschächten durch Rückstau überflutet werden können. Deshalb sind sie bis zu Ausflussstellen wie Wiese oder Bach entsprechend zu planen, um eine umgekehrte Flussrichtung zu verhindern.
- Wenn Grundstückseinfriedungen dem Schutz vor Oberflächenwasser dienen sollen, ist der Schutz von nachfolgenden Liegenschaften zu berücksichtigen.
- Um den Eintritt von rückgestautem Wasser aus der Hauptkanalisation zu verhindern, sollten in den Hauswasserkanälen Rückschlagkappen montiert werden.
- Bringen Sie Elektroinstallationen in Kellerräumen in erhöhter Lage an, wenn dies möglich ist.
- Berücksichtigen Sie beim Einbau von Erdtanks die Auftriebskräfte aufgrund von veränderlichen Grundwassersituationen.
Extreme Schneefälle
Oberstes Gebot: Personenschutz
- Planen Sie die Rettungskette für den Ernstfall.
- Sicherungsmaßnahmen am Dach sollten Sie nur von geschulten Personen vornehmen lassen wie z.B. Feuerwehr, Baumeister, Dachdecker, Zimmermeister.
- Nützen Sie Wettervorhersagedienste wie z.B. Wetterwarndienste per SMS und Internet.
- Legen Sie einen ausreichenden Vorrat an Abdeckplanen und Befestigungsmaterial an.
Instandhaltung
- Kontrollieren Sie die Dachkonstruktion regelmäßig auf Verformungen, Vermorschung und Brüche.
- Lassen Sie Verankerungsmöglichkeiten zur Personensicherung am Dach anbringen.
- Schneeräumplan:
- Veranlassen Sie bei der Gefährdung von Personen die Räumung der Gebäude.
- Beginnen Sie in der Gefahrensituation rechtzeitig mit dem Abräumen. Diese Maßnahme liegt im Verantwortungsbereich des Eigentümers des Objektes.
- Schaufeln Sie das Dach nur gesichert ab!
- Beachten Sie die Abstände zu Stromleitungen.
- Schaufeln Sie das Dach gleichmäßig ab und lassen Sie festgefrorene Schneelagen auf dem Dach.
- Beachten Sie Dacheinbauten wie Dachflächenfenster, Lichtplatten, Lichtkuppeln etc. sowie Kamine, die durch den Schneedruck bereits beschädigt sein können.
- Entfernen Sie anstehenden, geräumten Schnee von den Seitenwänden, um einen einseitigen horizontalen Druck auf die Wände zu vermeiden.
Vorsorgemaßnahmen bei Neubau und Sanierung
- Ein Unterdach (Kaltdach) schützt vor einem möglichen Wassereintritt und somit vor größeren Folgeschäden.
- Bedenken Sie bei der Nachrüstung von Solar- und Photovoltaikanlagen Dachverstärkungen und zusätzliche Verankerungen (Bildung von Schneewechten).
- Wählen Sie kurze Dachvorsprünge.
- Lassen Sie sich bei einer nachträglichen Montage von Schneefängern unbedingt durch eine Fachfirma beraten.
- Achten Sie bei Neubau und Sanierung grundsätzlich auf eine normengemäße, dem Stand der Technik und den Herstellerangaben entsprechende Ausführung.
Sturm
Oberstes Gebot: Personenschutz
- Planen Sie die Rettungskette für den Ernstfall.
- Lassen Sie Sicherungsmaßnahmen am Dach nur von geschulten Personen wie z.B. Feuerwehr, Baumeister, Dachdecker, Zimmermeister vornehmen.
- Nützen Sie Wettervorhersagedienste wie z.B. Wetterwarndienste per SMS und Internet.
- Verbinden Sie elektronische Windwächtersteuerungen mit Wetterwarndiensten.
- Legen Sie einen ausreichenden Vorrat an Abdeckplanen und Befestigungsmaterial an.
- Bewegliche Sachen (Gartenmöbel, Spielgeräte etc.) sollten rechtzeitig weggeräumt oder gesichert werden.
- Ziehen Sie Markisen und Jalousien vor Sturmbeginn ein.
- Schließen Sie Fenster, Türen, Tore, Fensterläden und Panzerjalousien.
- Ausreichender Abstand von Bäumen zu den Objekten.
Instandhaltung
- Lassen Sie die Gebäudehülle (Dacheindeckung, Fassade, Türen, Tore, Fenster etc. regelmäßig prüfen und warten.
- Kontrollieren Sie bei Flachdächern, ob die Bekiesung ausreichend ist.
- Kontrollieren Sie die Dachkonstruktion auf starke Verformungen, Vermorschung und Brüche.
- Lassen Sie fehlende Elemente wie Sturmklammern, Verankerungsmöglichkeiten zur Personensicherung am Dach etc. montieren.
- Erneuern Sie rechtzeitig beschädigte Bauteile.
Vorsorgemaßnahmen bei Neubau und Sanierung
- Der Schutz beginnt bereits bei der Auswahl des richtigen Gebäudestandortes.
- Eine niedrige Gebäudehöhe ist vorteilhaft.
- Richten Sie die Dachform und Lage zur Hauptwindrichtung aus.
- Ein Unterdach (Kaltdach) schützt vor einem möglichen Wassereintritt und somit auch vor größeren Folgeschäden.
- Bedenken Sie bei der Nachrüstung von Solar- und Photovoltaikanlagen Dachverstärkungen und zusätzliche Verankerungen.
- Achten Sie auf die richtige Verlegung der Bauprodukte gemäß den Herstellerangaben.
- Lassen Sie an Problemstellen Sturmklammern ergänzen.
- Lassen Sie die Untersicht von Dachvorsprüngen verschalen.
- Bringen Sie bei Torverriegelungen Befestigungen und Verstärkungen an.
- Holen Sie für Bauteile wie Rollläden und Jalousien Herstellerangaben zur Windresistenz ein.
Mit Hilfe der digitalen Gefahren-Landkarte HORA können Sie die Gefährdung Ihres eigenen Hauses oder Grundstücks überprüfen: www.hora.gv.at
Verwendete Quelle: Naturgefahren betreffen uns alle, Hg. v. VVO (Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs), KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), IGS (Institut für geprüfte Sicherheit)
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