1. Richtlinien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und -indikatoren; eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie aller in diesem Zusammenhang ergriffenen oder gegebenenfalls geplanten Maßnahmen.
Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft (AEV) und Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft (AEL) berücksichtigen die prinzipiellen negativen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen in Bezug auf Versicherungsanlagevermögen und verfügen über ein robustes Rahmenwerk zur Ermittlung und Bewertung dieser Auswirkungen. Zentrale interne Grundsatzdokumente definieren und regeln diesen Ansatz. Dabei werden die wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit wie Treibhausgasemissionen, Verlust der biologischen Vielfalt, Wasserstress, Umgang mit gefährlichen Abfällen und toxischen Emissionen, Menschenrechtsverletzungen, Gesundheit und Sicherheit, negative Auswirkungen auf das Gemeinwesen, Bestechung und Korruption durch verschiedene Methoden wie Ausschlüsse und detaillierte Investitionsrichtlinien berücksichtigt, kurz- und langfristige Reduktionsziele und Engagement (siehe Abschnitt 2 unten). Um die wichtigsten negativen Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten, berücksichtigen wir mehrere Indikatoren, je nach ihrer Wesentlichkeit für die jeweilige Investition. Darüber hinaus hat sich die Allianz zu mehreren strategischen Initiativen verpflichtet, die sich unter anderem mit dem Klimawandel befassen und unseren Ansatz zur Minderung potenzieller negativer Auswirkungen stärken.
Insbesondere unterstützt die Allianz den Wandel zu einer klimafreundlichen Wirtschaft mit einem ehrgeizigen Nachhaltigkeitsansatz für unsere Geschäftssegmente und Geschäftsvorgänge. Als Gründungsmitglied der von den Vereinten Nationen einberufenen Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA) setzt sich die Allianz SE für ehrgeizige Dekarbonisierungsstrategien und die Finanzierung der Transformation ein.
Die AEL arbeitet eng mit den zentralen Funktionen der Allianz-Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen.
Wir als Allianz Gruppe verpflichten uns, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen innerhalb unseres Eigengeschäftsportfolios auf Netto-Null zu reduzieren. Die Allianz SE arbeitet kontinuierlich mit der AOA zusammen, um Methoden zur Messung der klimawandelbedingten Auswirkungen und zur Festlegung angemessener Ziele für verschiedene Anlageklassen und Sektoren zu definieren.
Die AEV und AEL haben eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu vermeiden oder abzuschwächen, beispielsweise:
· Einschränkung von Investitionen in bestimmte Sektoren und Emittenten, dies umfasst:
(1) den Ausschluss von Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen oder damit in Verbindung stehen
(Waffen, die in den Anwendungsbereich der folgenden internationalen Übereinkommen fallen: die Ottawa-Konvention (Antipersonenminen), das Übereinkommen über Streumunition (Streumunition/Bomben), das Übereinkommen über biologische Waffen und Toxinwaffen (biologische Waffen) sowie die Chemiewaffenkonvention (chemische Waffen) und Atomwaffen.),
(2) den Ausschluss von kohlebasierten Geschäftsmodellen
(Unternehmen, die 30 % (25 % ab 31. Dezember 2022) oder mehr ihrer Einnahmen aus der Förderung von Kraftwerkskohle generieren; Unternehmen, deren Strom zu 30 % (25 % ab 31. Dezember 2022) oder mehr aus Kraftwerkskohle erzeugt wird und/oder die planen, die Kraftwerkskohleleistung um mehr als 0,3 Gigawatt (GW) zu erhöhen; um den Übergang zu diesen strengeren Wegen zu erleichtern, wurden Emittenten, die die neuen Schwellenwerte voraussichtlich ab 2023 überschreiten werden, im Jahr 2021 eingefroren, was bedeutet, dass neue Investitionen nicht mehr zulässig sind; unter Ausschluss verstehen wir, dass Eigenkapitalinstrumente in solche Unternehmen abgestoßen und abgewickelt werden und keine Wiederanlage von festverzinslichen Instrumenten erfolgt,
(3) den Ausschluss von Geschäftsmodellen, die auf Ölsand basieren
(Keine Finanzierung für Unternehmen mit mehr als 20 % der Einnahmen aus Ölsanden in allen Geschäftsbereichen (10 % ab 31. Dezember 2024).,
(4) Einschränkungen bei der Finanzierung von Projekten im Einklang mit der Öl- und Gaspolitik der Allianz. (Keine Finanzierung von Projekten in den Bereichen i) Erforschung und Erschließung neuer Erdöl- und Erdgasfelder (Upstream), ii) Bau neuer Midstream-Infrastrukturen im Zusammenhang mit Erdöl, iii) Bau neuer Erdölkraftwerke, Verfahren im Zusammenhang mit der Arktis (gemäß AMAP-Definition, mit Ausnahme von Betriebsvorgängen in norwegischen Gebieten) und iv) Antarktis, Kohleflözmethan, Schwerstöl und Ölsand sowie Ultratiefsee. Dies gilt sowohl für neue als auch für bestehende Projekte/Betriebsvorgänge. Wir werden unsere Richtlinie im Jahr 2025 weiter verschärfen.)
(5) die Einschränkung bestimmter Staatsanleihen von Ländern, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht werden,
(6) einzelne Emittenten mit hohen ESG-Risiken, bei denen unser Engagement nicht erfolgreich war, können ebenfalls ausgeschlossen werden.
· Die AEV und AEL verpflichten sich, kohlebasierte Geschäftsmodelle im gesamten Deckungsstockvermögen bis spätestens 2040 nach und nach vollständig abzubauen.
· Die AEV und AEL verpflichten sich, bis 2050 ein Portfolio mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Das bedeutet, dass wir als Eigentümer von Vermögenswerten unsere Portfoliounternehmen dabei unterstützen, Anreize für sie schaffen und von ihnen verlangen, dass sie im Einklang mit dem 1,5° C-Ziel des Pariser Abkommens Wege zur Dekarbonisierung einschlagen. Die AEV und AEL und andere Tochtergesellschaften arbeiten eng mit den zentralen Funktionen der Allianz Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen. Hierdurch ist eine effizientere und effektivere Zielerreichung möglich. Die Festlegung und Berichterstattung zu einigen der nachfolgenden Ziele erfolgt daher auf aggregierter Gruppenebene, obwohl jede operative Einheit zu den unten genannten Zielen beiträgt.
o Als ersten Meilenstein auf dem Weg zu unserem Netto-Null-Ziel streben wir als Allianz Gruppe bis 2025 die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei Aktien und börsenotierte Unternehmensanleihen um 25 % gegenüber 2019 an.
o Im Jahr 2022 hat die Allianz SE neue Ziele für Eigenkapital- und Fremdkapital-Infrastrukturinvestitionen des Konzerns eingeführt.
Diese Ziele sehen Folgendes vor:
a) vollständige Transparenz über die finanzierten Emissionen bis spätestens Ende 2023 für alle Investitionen,
b) für direkte Eigenkapitalinvestitionen eine absolute Kohlenstoffreduzierung von 28 Prozent bis Ende 2025,
c) neue Direktinvestitionen (Eigenkapital und Fremdkapital) in stark emittierende Vermögenswerte nur dann, wenn ein auf 1,5° C ausgerichteter Dekarbonisierungsplan vorliegt, und
d) die schrittweise Einführung von Netto-Null-Zielen für neue Fondsinvestitionen bis Ende 2024.
o Engagement auf Industrieebene: Um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu unterstützen, ist die Allianz SE auch auf der Ebene der Industriebranchen aktiv. Die Zwischenziele für Ende 2024 konzentrieren sich auf zwei der emissionsstärksten Branchen: Versorgungsunternehmen sowie Öl und Gas. Dies beinhaltet, dass mit Unternehmen zusammengearbeitet wird, um Netto-Null-Ziele bis 2050 für Scope 1- und 2-Emissionen zu setzen. (Bei der Kategorisierung des CO2-Fußabdrucks ist besonders die Einteilung der Emissionen in drei sogenannte "Scopes" relevant. Diese werden vom meist benutzten internationalen Berechnungstool, dem Greenhouse Gas (GHG)-Protocol, folgend definiert: Scope 1 deckt alle direkten Emissionen ab - das heißt aus eigenen oder kontrollierten Quellen wie durch Verbrennung in eigenen Anlagen erzeugte Emissionen. Scope 2 umfasst dagegen alle indirekten Emissionen, die mit der Erzeugung eingekaufter Energie (z.B. Elektrizität, Fernwärme, Kühlung) verbunden sind. Scope 3 beschreibt alle weiteren indirekten Treibhausgas-Emissionen aus der Wertschöpfungskette eines Unternehmens (z.B. durch Geschäftsreisen oder durch gekaufte Waren und Dienstleistungen). Bis 2025 möchte die Allianz SE erreichen, dass bei mindestens 50 Prozent der verwalteten Vermögenswerte im Öl- und Gassektor diese Ziele gesetzt wurden. Außerdem wird die Allianz SE die Beteiligung an kollaborativen Engagements, wie der CA100+, erhöhen und Engagement-Aktivitäten im Sektor und bei Vermögensverwaltern im Rahmen der AOA vorantreiben. Die AEL arbeitet eng mit den zentralen Funktionen der Allianz Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen.
o Investitionen in eine Netto-Null-Wirtschaft: Die Allianz SE verfügt über ein wachsendes globales Portfolio von Klimalösungen, einschließlich Investitionen in erneuerbare Energien, Energieinnovationen und die Förderung des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft. Die Allianz SE hat sich verpflichtet, das Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien in Einklang mit den Prognosen der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien pro Jahr im Schnitt um 5,85 Prozent zu erhöhen.
Engagement mit ausgewählten Unternehmen, um ein besseres Management von ESG-Risiken und -Auswirkungen zu erreichen: Im Jahr 2021 hat die Allianz SE das ESG-Regelwerk erweitert, um Emittenten im börsenotierten Investitionsportfolio besonders zu berücksichtigen, die von externen Anbietern für Nachhaltigkeitsdaten als problematisch in Bezug auf Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (z. B. Verstöße gegen die UN-GC-Grundsätze, Menschenrechte und gute Unternehmensführung) eingestuft werden. Das Ziel ist es, die bilateralen Engagement-Aktivitäten für das Eigengeschäftsportfolio der Allianz SE bis Ende 2024 um mindestens 100 Prozent zu erhöhen. Die AEL arbeitet eng mit den zentralen Funktionen der Allianz Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen haben die AEV und AEL weitere Ansätze zur Identifizierung, Bewertung, Gewichtung sowie zur Vermeidung oder Abschwächung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die die breite Palette von Anlageklassen, in die die AEL investiert, und die unterschiedlichen Investitionsprozesse, die die AEL anwendet, erfasst:
Auswahl, Beauftragung und Überwachung von Vermögensverwaltern: Für den Großteil unseres veranlagten Vermögens beauftragen wir Vermögensverwalter mit der Durchführung der Investitionen. Unsere Portfolio-Ziele können ohne die enge Zusammenarbeit und Unterstützung der Vermögensverwalter nicht erreicht werden. Wir wählen und beauftragen Vermögensverwalter, die ihre Aktivitäten mit unseren langfristigen Nachhaltigkeitsinteressen in Einklang bringen. Um dies zu fördern, haben wir Mindesterwartungen und systematische Verpflichtungs- und Überwachungspraktiken für Vermögensverwalter definiert. Wir verlangen von allen Vermögensverwaltern, die in unserem Auftrag investieren, dass sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Investitions- und Verwaltungsverfahren, sowohl bei öffentlichen als auch bei nicht börsenotierten Anlagen, integrieren. Die AI KAG und die Allianz Investment Management (AIM) SE überprüfen und bewerten systematisch die Nachhaltigkeitsansätze externer Vermögensverwalter, einschließlich ihrer klimawandelbezogenen Strategien und ihres Dekarbonisierungsansatzes. Für bestehende Mandate werden ESG-spezifische halbjährliche Review-Meetings mit Vermögensverwaltern abgehalten. Zweck dieser Kontrollgespräche ist es, die ESG-Richtlinien der Vermögensverwalter, deren Anwendung sowie damit verbundene Prozesse zu bewerten. Der Fokus der Gespräche über das Engagement liegt auf Governance-Strukturen, um klare Verantwortlichkeiten für die Überwachung von Nachhaltigkeitsangelegenheiten zu gewährleisten sowie auf systematischen Überwachungsansätzen für Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen. Sie konzentrieren sich darüber hinaus auch, auf Verwaltungsaktivitäten, um sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsambitionen mit unseren Interessen übereinstimmen, und auf Engagement-Ansätze zur Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken in Beteiligungsgesellschaften. Wenn die Allianz SE mit Vermögensverwaltern zusammenarbeitet, die in einem Bereich ihres Ansatzes zurückbleiben, aber die Gesamterwartungen erfüllen, werden Ziele für Verbesserungen gesetzt und der Fortschritt überwacht. Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu dem Ziel der Allianz SE, eine positive realwirtschaftliche Veränderung zu erzielen und strategische Nachhaltigkeitsthemen proaktiv anzugehen.
· ESG-Scoring-Ansatz für börsenotierte Vermögenswerte: Basierend auf den ESG-Ratings von MSCI ESG Research hat die Allianz SE einen Ansatz entwickelt, um Nachhaltigkeitsfaktoren systematisch in den Investitionsentscheidungsprozess zu integrieren, der ab 2023 auch für die Portfolien von AEV und AEL zum Einsatz kommt. Die ESG-Ratings von Unternehmen basieren auf der Analyse der Schlüsselfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die für jeden Sektor als wesentlich erachtet werden. Dazu gehören Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Menschenrechte, Arbeitsrichtlinien und Corporate Governance. Unternehmen mit einem niedrigen ESG-Score werden mit hohen, ungesteuerten ESG-Risiken und gravierenden nachteiligen Auswirkungen in Verbindung gebracht. Um diese Unternehmen zu identifizieren, nutzt das Scoringverfahren eine ESG-Mindestschwelle. Ein Vermögensverwalter muss bei der Analyse aktueller Investitionen in einem Portfolio und bei der Auswahl neuer Investitionen den ESG-Score und den maßgeblichen Schwellenwert der Investition berücksichtigen. Das bedeutet, dass Investitionen in Emittenten unter dem festgelegten Schwellenwert zu vermeiden sind. Dies gilt für bestehende Investitionen, Reinvestitionen und neue Investitionen. Falls ein Vermögensverwalter Investitionen unter dem festgelegten Schwellenwert hält, tritt eine „Comply or Explain“-Klausel in Kraft. Die Vermögensverwalter müssen diese Investitionen in halbjährlich stattfindenden ESG-Review-Meetings mit AIM begründen. Außerdem unterzieht die Allianz SE Emittenten unter dem festgelegten Schwellenwert in ihrem Portfolio einem systematischen, zielgerichteten und zeitlich begrenzten Engagementprozess. Ein solches Engagement wird von Fall zu Fall entweder von AIM und/oder dem jeweiligen Vermögensverwalter durchgeführt.
· ESG-Richtlinien und Weiterleitungsprozess für nicht börsenotierte Anlagen: Anlagegeschäfte in nicht börsenotierte Anlageklassen wie Immobilien, Infrastruktur oder Privatplatzierungen werden von AIM und konzerninternen Vermögensverwaltern auf die Einhaltung der ESG-Richtlinien überprüft. Diese Richtlinien wurden 2013 für sensible Geschäftsbereiche, die von der Allianz SE als besonders exponiert gegenüber potenziellen ESG-Risiken und nachteiligen Auswirkungen eingestuft wurden, verfasst. Zu diesen Geschäftsbereichen zählen beispielsweise Öl und Gas, Bergbau und Landwirtschaft. Die Allianz Gruppe hat im Dialog mit Nichtregierungsorganisationen sowie in einem fortwährenden Prozess zur Einbeziehung interner Interessengruppen entsprechende Richtlinien erarbeitet. Diese basieren auf internationalen Best-Practice-Standards und umfassen Aspekte nachteiliger Auswirkungen wie Auswirkungen auf die Biodiversität, Schutzgebiete und lokale Kommunen sowie Menschenrechtsverletzungen. Die verpflichtende Anwendung der ESG-Richtlinien bei allen Anlagegeschäften in den definierten Geschäftsbereichen gewährleistet, dass potenzielle nachteilige Auswirkungen erkannt und weiter geprüft werden. Wird im Rahmen der Bewertung ein ESG-Problem erkannt, entscheiden ESG- und Risikoexperten auf Allianz-Gruppenebene, ob mit einer Transaktion fortgefahren wird, ob die Transaktion unter der Voraussetzung, dass eine Minimierung und ein Management der ESG-Risiken und -Auswirkungen erfolgt, fortgesetzt wird, oder ob eine Transaktion aus ESG-Gründen abgelehnt wird.
In Anbetracht der sehr unterschiedlichen Datenverfügbarkeit bei den Metriken der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (gemäß Definition der EU-Regulierungsbehörden) und der verschiedenen Anlageklassen ist die Allianz SE in ständigem Austausch mit Vermögensverwaltern und sucht nach neuen Datenquellen, um Datenlücken zu schließen und das Verständnis der potenziellen nachteiligen Auswirkungen zu erweitern. Trotz aller Bemühungen schränkt die Datenverfügbarkeit das Ausmaß der Berücksichtigung bestimmter Metriken der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ein. In diesen Fällen berücksichtigt die Allianz SE die zugrunde liegenden nachteiligen Nachhaltigkeitsindikatoren (wie etwa Abfall oder soziale und Arbeitnehmeraspekte).
2. Kurze Zusammenfassung der Engagementpolitik
Engagement: Die Allianz SE tritt im Namen all ihrer Tochtergesellschaften im Versicherungssektor in einen Dialog mit ausgewählten Unternehmen, bei denen die Allianz systematische ESG-Risiken und/oder wichtige nachteilige Auswirkungen erkennt. Dieses Engagement zielt darauf ab, das ESG-Risikomanagement der Unternehmen zu stärken und Verbesserungen der gesamten Nachhaltigkeitsleistung voranzutreiben. Die Themenfelder im Bereich Engagement umfassen CO2-Emissionen und -Management, Gesundheit und Sicherheit, Schadstoffemissionen und Giftmüll, Biodiversität und Flächennutzung. Jedes Engagement wird überwacht, um die Reaktionsfähigkeit des Unternehmens und die Fortschritte bei den identifizierten Nachhaltigkeitsthemen zu verfolgen. Sollten sich die Antworten eines Unternehmens weiterhin als unzureichend erweisen, keine Bereitschaft zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung gezeigt werden oder nicht auf unsere Engagement-Mitteilungen reagiert werden, empfiehlt das AIM ESG-Team die Einschränkung aller Investitionen in das Unternehmen. Diese Empfehlung wird vom Vorsitzenden des Group Sustainability Board entgegengenommen und geprüft, der anschließend die Einschränkung des Unternehmens in allen Eigengeschäftsportfolios genehmigt.
Die Engagement-Gemeinschaft entwickelt sich weiter, da die Notwendigkeit, die realen Auswirkungen auf systemische Themen wie den Klimawandel verstärkt in Betracht zu ziehen, einen neuen Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit Investoren legt. Die Allianz SE hat ihre kollaborativen Engagements erweitert, um die positiven Auswirkungen ihrer Bemühungen zu verstärken. Kollaboratives Engagement kann in Form von mehreren Investoren erfolgen, die sich mit einem einzigen Unternehmen befassen, oder sich gleichzeitig mit mehreren Unternehmen und ihrer Wertschöpfungskette in einem einzigen Sektor befassen. Durch die Zusammenarbeit werden die Bemühungen der beteiligten Parteien gebündelt, was effizientere und lösungsorientierte Diskussionen auf einer höheren Detailebene ermöglicht. Im Jahr 2021 nahm die Allianz Gruppe weiterhin eine aktive Rolle in der Initiative Climate Action 100+ ein, indem die Allianz Gruppe eine Führungsrolle bei Engagements übernahm und die Engagement-Aktivitäten für den Sektor und die Vermögensverwalter im Rahmen der AOA weiter vorantrieb.
3. Bezugnahme auf die Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards
Wir glauben, dass Zusammenarbeit und langfristige Partnerschaften entscheidend sind, um einen positiven Wandel herbeizuführen. Die Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel und Menschenrechte erfordert ein gemeinsames Handeln von Unternehmen, Regierungen und der Zivilgesellschaft. Die AEV und AEL sind Teil der Allianz Gruppe, die im Namen ihrer operativen Einheiten Mitglied in einer Vielzahl von Initiativen und Grundsätzen im Bereich der Nachhaltigkeit ist. s Die Allianz ist seit 2011 den Grundsätzen für Verantwortungsbewusstes Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) verpflichtet.
Menschenrechte
Die Allianz Gruppe hat sich zur Einhaltung der Menschenrechte in Übereinstimmung mit verschiedenen Menschenrechtsstandards wie den Leitprinzipien der Vereinten Nationen (UN) für Menschenrechte, der International Bill of Human Rights und den Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verpflichtet. Die Allianz ist sich der Bedeutung der Menschenrechte sowohl als wertebasierte Aufgabe als auch als geschäftliche Aufgabe bewusst. Daher hat die Allianz Gruppe Menschenrechtsaspekte auf der Grundlage der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen integriert und ist seit 2002 Teilnehmer des UN Global Compact (UNGC). Die Allianz Gruppe berichtet jedes Jahr in ihrem Nachhaltigkeitsbericht und in der UNGC-Fortschrittsmitteilung über die Umsetzung der zehn Grundsätze der UNGC. Nähere Einzelheiten finden Sie im Profil der Allianz SE auf der UNGC-Internetseite. Menschenrechte sind für die Allianz in ihren verschiedenen Rollen relevant: als Versicherer und Investor, als Arbeitgeber, als Unternehmen (auch in unserer Lieferkette) und als Corporate Citizen. Die Allianz verfügt über verschiedene Prozesse für jede dieser Dimensionen und ist stets bestrebt, die Berücksichtigung der Menschenrechte in ihrem Unternehmen zu verbessern. Im Jahr 2021 führte die Allianz Gruppe in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsunternehmen eine Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung auf der Grundlage der UNGP-Methodik durch, um Lücken in unserem Ansatz zu identifizieren und die Integration der Menschenrechte in unser Kerngeschäft und unsere Organisation weiter zu verbessern. Des Weiteren wurde unser Ansatz durch die Veröffentlichung des Allianz Menschenrechtsansatzes im Rahmen des ESG Integration Framework gestärkt.
Integration von Menschenrechten in unser Kerngeschäft
Als Versicherer und Investor hat die Allianz Gruppe einen Due-Diligence-Prozess für Menschenrechte als Teil ihres allgemeinen ESG-Ansatzes entwickelt, der in unser allgemeines Risikomanagementsystem integriert ist. Wir verwenden eine Kombination aus sektor- und länderspezifischen Ansätzen, um Risiken im Bereich Menschenrechte zu identifizieren. Die Allianz hat ESG-Richtlinien für sensible Geschäftsbereiche entwickelt, die auch eine sektorspezifische Menschenrechtsrichtlinie beinhalten (siehe ESG Integration Framework in Abschnitt 03.4.7). So werden relevante Menschenrechtsaspekte als Teil der allgemeinen Risikobewertung für alle Investitionen in nicht börsenotierte Anlageklassen im jeweiligen Sektor geprüft.
Darüber hinaus hat die Allianz Gruppe eine Beobachtungsliste für sensible Länder entwickelt, in denen systematische Menschenrechtsverletzungen vorkommen. Bei Geschäftstransaktionen in diesen Ländern führen wir eine explizite Due-Diligence-Prüfung in Übereinstimmung mit unserer Menschenrechtsrichtlinie durch, die verschiedene Menschenrechtsverletzungen abdeckt. Wenn die Allianz Gruppe in ihrem börsenotierten Investitionsportfolio Emittenten identifizieren, die von externen Anbietern für Nachhaltigkeitsdaten im Bereich Menschenrechte als problematisch eingestuft werden, priorisiert AIM diese Emittenten für eine systematische Engagement.
Klimawandel
Die Allianz Gruppe berücksichtigt Klimakriterien strategisch in all ihren Geschäftsbereichen. Die Allianz ist aktives Mitglied in verschiedenen klimabezogenen Industrieverbänden und -initiativen und setzt sich für ehrgeizige Dekarbonisierungsstrategien und die Finanzierung der Transformation ein. Als Unterstützer der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) berichtet die Allianz in ihrer umfassenden TCFD-Offenlegung speziell über die Kohlenstoffindikatoren und -strategien für das Portfolio der Gruppe.
Als AOA-Gründungsmitglied besteht für die Allianz SE eine langfristige Verpflichtung darin, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen innerhalb des Eigengeschäftsportfolios nach dem AOA-Zielsetzungsprotokoll auf Netto-Null zu reduzieren. Das bedeutet, dass die Allianz SE Portfoliounternehmen unterstützt, anregt und dazu verpflichtet, Dekarbonisierungspfade einzuschlagen, die mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens übereinstimmen. Im Einklang mit dieser Verpflichtung ist die Allianz aktives Mitglied der Climate Action 100+ (CA100+), die sich die Ziele gesetzt hat, mit den 167 weltweit größten Treibhausgasemittenten durch Engagements zusammenzuarbeiten, um Ziele für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen festzulegen, die klimabezogene Finanzberichterstattung zu verbessern und die Governance im Bereich des Klimawandels zu optimieren. Die Allianz ist federführend bei zwei der CA100+-Zielunternehmen und bei drei weiteren Engagements arbeiten sie mit. Zu diesen Bemühungen gehört die Einführung in die CA100+ Netto-Null-Benchmark bei den Unternehmen, mit denen Allianz über Engagements im Dialog ist, und die Unterstützung der Initiative bei der breiteren Bereitstellung dieses Mess- und Tracking-Tools. Die Benchmark umfasst wichtige Indikatoren, um die Fortschritte der Unternehmen im Hinblick auf das 1,5° C-Ziel zu messen und transparent über darüber zu berichten.
Die Allianz SE verwendet führende akademische Klimaszenarien wie die, die für die Berichte des Intergovernmental Panel on Climate Change (Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen, IPCC) verwendet werden, um die Übereinstimmung mit dem gesetzten Ziel zu ermitteln.
Die Zielvorgaben beruhen auf Szenarien, die eine rasche Emissionssenkung vorsehen und davon ausgehen, dass das 1,5° C-Ziel nicht oder nur geringfügig überschritten wird. Sie belasten die Emissionsreduzierung nicht mit der Annahme, dass die Welt in großem Umfang Kohlenstoff aus der Atmosphäre entfernen kann, indem sie Technologien einsetzt, die derzeit nicht verfügbar oder in großem Maßstab nicht erprobt sind. Für den Immobiliensektor ist es das Ziel, sich an den vom Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM) veröffentlichten 1,5° C-Dekarbonisierungszielen für den globalen Immobiliensektor zu orientieren.
Zu den Bemühungen der AOA gehört es, die Verfügbarkeit operationalisierbarer Szenarien und Wege voranzutreiben, indem sie in allem, was sie unternimmt, vollumfänglich wissenschaftlich fundiert ist und das OECM-Modell die IPCC-Szenarien des nicht vorhandenen/geringfügigen Überschreitens und das Net Zero by 2050 (NZE2050) der International Energy Agency (IEA) fördert.
Darüber hinaus leistet die Allianz SE einen aktiven Beitrag zu Open Source Climate, einer Gruppe von Unternehmen, die gemeinsam eine „vorwettbewerbliche Ebene“ von Modellen und Daten aufbauen, die weltweit gemeinsam genutzt werden und zugänglich sind. AIM und die Allianz Gruppe beteiligen sich auch aktiv an speziellen Initiativen, die sich auf die Dekarbonisierung konzentrieren, darunter die Science Based Targets Initiative (SBTi) und die Transition Pathway Initiative (TPI). Eine der wichtigsten Bemühungen dieser Initiativen und der Allianz ist die Entwicklung von (vorausschauenden) Klima-Leistungskennzahlen über alle Anlageklassen hinweg sowie von Bewertungsinstrumenten zur Überwachung der Ausrichtung von Portfolios auf das 1,5° C-Ziel des Pariser Abkommens.
Active Ownership & Engagement
Die Allianz SE tritt mit ausgewählten Beteiligungsunternehmen, in denen sie systematische ESG-Risiken identifiziert, in einen Dialog. Das Engagement zielt darauf ab, das Management von ESG-Risiken durch das Unternehmen zu stärken und die allgemeine Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Eine sinnvolle Veränderung kann mehrere Jahre dauern, und Engagement wird als fortlaufendender Prozess gesehen, der sowohl wirkungsvoll als auch für beide Seiten vorteilhaft sein kann. Die Allianz könnte nicht zu dieser positiven Veränderung beitragen, wenn sie ihre Investitionen automatisch zurückzieht. Sollte sich das Engagement jedoch als erfolglos herausstellen, kann sich von bestimmten Emittenten getrennt werden. Die AEL arbeitet eng mit den zentralen Funktionen der Allianz Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen.
Die AEV als Finanzberater
Die AEV geht in Ihrer Rolle als Finanzberater aktiv mit dem Thema Nachhaltigkeit sowie der nachteiligen Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken um.
In Bezug auf Beratungstätigkeiten zu Versicherungsprodukten der AEL werden im Rahmen der Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der seitens AEL zu ihrer Nachhaltigkeit und der Nachhaltigkeit ihrer Produkte zur Verfügung gestellten Informationen.