Arbeitsunfähigkeitsversicherung
✓ Existenzsicherung
✓ Steuervorteil
✓ Wählen Sie aus zwei Varianten für die Entschädigung
✓ Prämienreduktion möglich
Warum ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung der Allianz deckt fortlaufende Ausgaben und entgangenen Gewinn bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ihre Existenz ist somit während der gesamten Leistungsdauer der Versicherung (bis zu 12 Monate) gesichert. Neben körperlichen Verletzungen und Krankheiten können auch psychische Erkrankungen wie Burn-out mit einer Haftungszeit bis u 3 Monaten versichert werden.
Für Ihre Versicherung können verschiedene Karenzfristen vereinbart werden. Somit können Sie individuell festlegen, ob die Versicherung ab dem 7., 14., 21. oder 28. Tag nach Eintritt des Versicherungsfalls greifen soll.
Die Versicherungsprämie ist steuerlich voll absetzbar. Sie wird unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren wie Gesundheitszustand, Alter, Versicherungssumme, Karenzfrist und Beruf berechnet .
Wählen Sie aus zwei Varianten für die Entschädigung
- Fixe Versicherungssumme pro Tag (Taxenvereinbarung)
Zu Vertragsbeginn wird eine fixe Entschädigungssumme vereinbart, die im Schadensfall pro Tag ausbezahlt wird. Man erhält diesen Betrag zu 100 %, wenn bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit und gleichzeitigt bei zumindest teilweiser Betriebsunterbrechung keine Vertretungskosten geltend gemacht werden. Die Entschädigungsleistung pro Tag wird im Versicherungsvertrag vereinbart.
- Entschädigungsleistung nach dem Deckungsbeitrag
Bei dieser Variante werden die Fixkosten, der tatsächlich entgangene Gewinn oder ein eventueller Überbrückungsaufwand (z.B. Einstellung von Leihpersonal für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit) im Rahmen der gewählten Versicherungssumme ersetzt.
Dieses Modell setzt eine tagesaktuelle Buchhaltung voraus, die das Abrufen der Daten im Versicherungsfall ermöglicht.
Wann gilt man als arbeitsunfähig?
Unterschied: Arbeitsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht synonym. Jemand, der arbeitsunfähig ist, ist nicht notwendigerweise berufsunfähig. Bei Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um einen vorübergehenden Zustand.
Als berufsunfähig gilt man, wenn man (mit hoher Wahrscheinlichkeit) seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Für diesen Fall ist es sinnvoll, sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Sollte eine Berufsunfähigkeit eintreten, wird Ihnen von der Versicherung eine Rente ausbezahlt.
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