Wollen Sie für Ihre Mitarbeiter:innen mit mehr als 300,- Euro pro Jahr steuerbegünstigt vorsorgen, dann können Sie ihnen zu einer attraktiven Firmenpension verhelfen: Bis zu zehn Prozent der Bruttolohn- und Gehaltssumme können völlig steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten in eine Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) oder Pensionskasse (PK) eingezahlt werden.
Ihr Beitrag ist ein Baustein für eine attraktive betriebliche Zusatzpension der Mitarbeiter:innen und beinhaltet auch die Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall, auch eine Pension bei Berufsunfähigkeit ist wählbar.
Die betriebliche Zusatzpension zählt neben der individuellen Pensionszusage (=Firmenpension) zum Sammelbegriff „Betriebspension“.
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