Mitarbeiter:innen sind das Herz jedes Unternehmens. Daher lohnt es sich, für ihre Gesundheit vorzusorgen. Mit einer Gruppenkrankenversicherung ermöglichen Sie sich als Unternehmer:in sowie Ihren Mitarbeiter:innen eine ergänzende Gesundheitsvorsorge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Gruppenkrankenversicherung
Sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen profitieren von einer Gruppenkrankenversicherung. Ihr größter Vorteil ist der Zugang zu schneller und qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung. Das fördert einerseits die Bindung der Mitarbeiter:innen an das Unternehmen. Andererseits kann dies zur Verkürzung von Krankenständen führen.
* Wenn beispielsweise die Gruppengrenze von 20 Mitarbeiter:innen innerhalb eines Jahres erreicht wird, gelten für alle schon bestehenden Verträge ab dem nächsten Monatsersten die günstigeren Konditionen.
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Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Was tun, wenn Sie als Selbstständige:r aufgrund von Unfall oder Krankheit vorübergehend nicht arbeiten können? Mit der Arbeitsunfähigkeitsversicherung der Allianz sind Sie für diesen Fall abgesichert.
Kollektivunfallversicherung: Jährlich passieren in Österreich etwa 800.00 Unfälle - nicht nur während der Arbeitszeit, sondern auch in der Freizeit oder im Urlaub. Bieten Sie Ihren Mitarbeiter:innen zusätzlichen Schutz mit unserer Kollektivunfallversicherung.
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Häufig gestellte Fragen zur Gruppenkrankenversicherung
Eine Gruppenkrankenversicherung bietet den Mitarbeiter:innen eines Unternehmens die Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu günstigeren Prämien. Das hat sowohl Vorteile für die Arbeitnehmer:innen als auch für die Arbeitgeber:innen.
Je nach Art der Finanzierung können Versicherungsverträge bereits für Gruppen ab 5 Personen (arbeitnehmerfinanziert) bzw. für Gruppen ab 10 Personen (Mischmodelle, arbeitgeberfinanziert) abgeschlossen werden.
Alle Mitarbeiter:innen Ihres Unternehmens haben die Möglichkeit, eine Gruppenkrankenversicherung in Anspruch zu nehmen (vorbehaltlicher einer positiven Gesundheitsprüfung).
Bei Kündigung des Dienstverhältnisses kann die Krankenversicherung als Einzelversicherung ohne Gruppenkonditionen (= ohne Gruppenrabatt) weitergeführt werden.
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