Für Dienstverhältnisse ab 1. Jänner 2003 gibt es die Abfertigung Neu. Mit der Zahlung der Beiträge in eine Betriebliche Vorsorgekasse sind alle Abfertigungsverpflichtungen Ihres Unternehmens erfüllt.
Das gilt nicht für Arbeitnehmer:innen im System der Abfertigung Alt: Deren Abfertigungsansprüche an Ihr Unternehmen bleiben bestehen und müssen spätestens bei Pensionsantritt ausgezahlt werden. Entsprechende finanzielle Vorsorge ist gefragt.