Abfertigungsvorsorge für Abfertigung Alt 

Für Dienstverhältnisse ab 1. Jänner 2003 gibt es die Abfertigung Neu. Mit der Zahlung der Beiträge in eine Betriebliche Vorsorgekasse sind alle Abfertigungsverpflichtungen Ihres Unternehmens erfüllt.

Das gilt nicht für Arbeitnehmer:innen im System der Abfertigung Alt: Deren Abfertigungsansprüche an Ihr Unternehmen bleiben bestehen und müssen spätestens bei Pensionsantritt ausgezahlt werden. Entsprechende finanzielle Vorsorge ist gefragt.

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Sie erhalten qualifizierten juristischen Beistand im Krisenfall. 
In vielen Betrieben gibt es treue, langjährig tätige Mitarbeiter:innen, die sich noch im System Abfertigung Alt befinden. Bei einer Arbeitgeberkündigung, der Pensionierung, Betriebsübergabe oder Betriebsschließung haben sie einen Rechtsanspruch auf ihre Abfertigung in Höhe von bis zu 12 Monatsentgelten. Unternehmen haben somit sehr hohe Auszahlungsverpflichtungen, und die könnenzu Liquiditätsengpässen führen, wenn keine Vorsorge getroffen wurde.
Es gibt  für Unternehmen verschiedene Möglichkeiten für bestehende Abfertigungsverpflichtungen im System Abfertigung Alt vorzusorgen:

Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung

Das Unternehmen schließt eine Rückdeckungsversicherung ab. Das bedeutet, dass es zugleich Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Empfänger der Versicherungsleistung ist. Die Beiträge sind Betriebsausgaben. Das Guthaben der Rückdeckungsversicherung wird als Ertrag ausgewiesen und verbessert dadurch das Bilanzbild.

Vorteile für Unternehmen:

  • Die Liquiditätsbelastung ist gleichmäßig und planbar
  • Die entstehenden Abfertigungsansprüche werden zum Ende der Laufzeit ausfinanziert
  • Kein Liquiditätsproblem zum Pensionsalter von Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber:in
  • Das Unternehmen entscheidet frei, für welche Mitarbeiter:innen eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird

Auslagerung der Abfertigungsansprüche in eine Direktversicherung (RZ 3369a EStR 2000)

Sollte zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abfertigungszahlung das in der Versicherung angesparte Kapital nicht ausreichen, so hat das Unternehmen eine Nachschussprämie zu leisten. Wurde zu viel Kapital angespart oder scheiden Mitarbeiter:innen ohne Ansprüche aus (z.B. bei Selbstkündigung), so fließt das angesparte Kapital an das Unternehmen zurück.

Vorteile für Unternehmen:

  • Wertzuwächse der Versicherung werden nicht gewinnerhöhend aktiviert, daher sind sie nicht zu versteuern. Zusätzlich fällt auch keine Versicherungssteuer an
  • Es kommt zu einer Verbesserung der Kennzahlen in der UGB-Bilanz
  • Der entstehende Abfertigungsanspruch wird zum Laufzeitende ausfinanziert
  • Das Unternehmen entscheidet frei, für welche Mitarbeiter:innen eine Abfertigungs-Direktversicherung abgeschlossen wird (kein Gruppenkriterium erforderlich)
  • Die Bilanz wird durch die Auslagerung der Abfertigunsgverpflichtungen verkürzt, die Eigenkapitalquote dadurch gestärkt
Um künftige Liquiditätsbelastungen durch hohe KV-Abschlüsse und überdurchschnittlich steigende Gehälter zu vermeiden, entscheiden sich viele Unternehmen für einen Voll- oder Teilumstieg in Abfertigung Neu. Details dazu finden Sie auf der Allianz Vorsorgekasse.
  • Unternehmen muss Mittel für Abfertigung selbst ansparen
  • Abfertigungsanspruch nach 3 Jahren
  • Verlust des Abfertigungsanspruchs bei Selbstkündigung
  • Kein Anspruch für Lehrlinge
  • Keine Berücksichtigung von Zeiten für Kinderbetreuung, Zivil- und Präsenzdienst


 

  • Unternehmen zahlt 1,53% des Monatsentgelts inkl. Sonderzahlungen an Krankenversicherungsträger zur Weiterleitung an Vorsorgekasse
  • Abfertigungsbeitrag ab Beginn des 2. Beschäftigungsmonats
  • Gutahben in der Vorsorgekasse geht auch bei Selbstkündigung  nicht verloren (Rucksackprinzip)
  • Auch Lehrlinge haben Anspruch
  • Berücksichtigung von Zeiten für Kinderbetreuung, Zivil- und Präsenzdienst unter bestehenden Voraussetzungen

Für Mitarbeiter:innen, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, gilt das System Abfertigung Alt.

Die Höhe der Abfertigung richtet sich nach der Dienstzeit und nach dem letzten Brutto-Monatsgehalt inklusive regelmäßigen Gehaltsbestandteilen wie Provisionen und aliquotem Anteil von Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

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Dienstzeit in Jahren Monatsentgelte  
3 2  
5 3  
10 4  
15 6  
20 9  
25 12  
Herr Max Muster ist im Jahr 2000 mit 20 Jahren in Ihr Unternehmen eingetreten und bezog ein Jahresgehalt von EUR 25.000,00 brutto. Nimmt man eine Gehaltssteigerung von jährlich 3,00% an, entsteht bis zu seiner Pensionierung zu seinem 65. Geburtstag ein Abfertigungsanspruch in Höhe von EUR 52.344,45.

Eine Abfertigung nach System Abfertigung Alt steht allen Dienstnehmer:innen zu, die ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen haben. Die Auszahlung erfolgt in folgenden Fällen, sofern das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung drei Jahre aufrecht war:

  • bei Arbeitgeberkündigung,
  • bei unverschuldeter Entlassung,
  • bei berechtigtem vorzeitigem Austritt,
  • bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses,
  • bei einvernehmlicher Lösung,
  • bei Tod, sofern eine Verpflichtung zur Erhaltung von gesetzlichen Erben bestand.

 

Die betriebliche Altersvorsorge hilft in Ihrem Unternehmen, Lohnnebenkosten und Steuern zu sparen, bilanztechnische Vorteile zu nutzen, wichtige Mitarbeiter:innen zu motivieren und zu binden.

Und sie hilft Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen, nach Pensionsantritt den gewohnten Lebensstandard zu sichern und auch für Ableben und Berufsunfähigkeit vorzusorgen.

Je nach Größe, Rechtsform, unternehmerischer Zielsetzung und Liquidität des Unternehmens bietet die Allianz für jedes Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen im Bereich des betrieblichen Vorsorgemanagements.

Abfertigung Alt ist ein Anspruch, den Arbeitnehmer:innen unter folgenden Voraussetzungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses haben:

  • bei unverschuldeter Entlassung,
  • bei berechtigtem vorzeitigem Austritt,
  • bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses,
  • bei einvernehmlicher Lösung
  • bei Tod, sofern eine Verpflichtung zur Erhaltung von gesetzlichen Erben bestand
  • Arbeitnehmerkündigung bei Pensionierung bei mind. 10 Dienstjahren
Die Höhe der Abfertigung richtet sich nach den Dienstjahren. Ab 20 Jahren Dienstzugehörigkeit beträgt der Anspruch 9 Monatsentgelte, ab 25 Jahren Dienstzugehörigkeit ein volles Jahresgehalt.
Bei der Auszahlung werden 6% Lohnsteuer abgezogen.
Abfertigung Alt gilt für Arbeitnehmer:innen, die ihr Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen haben.

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