Meine Firmenpension

Die Firmenpension, auch Pensionszusage genannt, ist eine freiwillige, direkte Leistungszusage eines Unternehmens an geschäftsführende Gesellschafter:innen einer GmbH und ausgewählte Mitarbeiter:innen.

Sie ist eine als Möglichkeit der betrieblichen Alters- bzw. auch Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsvorsorge. NSie zählt neben Pensionskassenverträgen und der betrieblichen Kollektivversicherung zählt sie zur Betriebspension, die eine ergänzende Leistung zur gesetzlichen Pension darstellt.

Eine attraktive Möglichkeit, Kosten zu senken und Ihre Zukunft zu sichern. Die Bbetriebliche Altersvorsorge ist für Unternehmen um ca. 30% billiger als Barlohn., Uund Arbeitnehmer:innen können steuerbegünstigt ihre spätere Pensionslücke schließen. 
Die betriebsfremden Risiken Berufsunfähigkeit, Langlebigkeit und Hinterbliebenenversorgung werden ausgelagert.
LDurch Pensionsrückstellung laufende Steuerersparnis durch Pensionsrückstellung, keine Lohnnebenkosten, keine Sozialversicherungsbeiträge.
Höhere Erträge durch die „Brutto-für-Netto“ Veranlagung der Beiträge, weniger Einkommensteuer während der Aktivzeit.

In Österreich ist der Faktor Arbeit mit überaus hohen Lohnnebenkosten belastet. Für angestellte

Arbeitnehmer:innen muss das Unternehmen für 100,– Euro Bruttolohn über 131ca. 130,– Euro aufwenden, damit bei den Mitarbeiter:innen ungefähr 50,– Euro netto aufs Gehaltskonto kommen.

Und wenn Sie als Unternehmer:in Geld als Barlohn entnehmen, landet von jedem hart verdienten Euro Firmengewinn nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und sonstigen Nebenkosten letztlich nur mehr die Hälfte in Ihrer privaten Tasche. Gründe dafür sind der Abzug von Steuern, Sozialabgaben und sonstigen Nebenkosten.

 

Eine Möglichkeit, wie Sie Ihre Steuer- und Abgabenbelastung reduzieren und gleichzeitig den Einkommensverlust in der Pension ausgleichen können, ist die Betriebspension. – kKonkret ist das die  Gewährung einer Pensionszusage.

 Für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH und angestellte Leistungsträger besteht oft die Möglichkeit, mit dem gleichen Aufwand eine um bis zu 50% höhere Pension zu erhalten oder entsprechendes Kapital aus dem Betrieb in die Privatsphäre zu transferieren.

Die Firmenpension im Rahmen einer direkten Leistungszusage ist ein ideales, insolvenzgeschütztes Instrument für Wirtschaftstreibende, um Leistungsträger:innen ans Unternehmen zu binden oder Firmenvermögen mittels Versicherung – steuerbegünstigt & abgabenfrei – ins Privatvermögen umzuschichten. Und das auch noch steuerbegünstigt und abgabenfrei. In die Leistungszusage können auch Risiken wie Hinterbliebenenvorsorge oder Berufsunfähigkeit mit aufgenommen werden.

Für die Begünstigten fallen während der Aktivzeit keine Steuern an, und das Unternehmen erspart sich Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten. Zusätzlich wird durch den Aufbau einer Pensionsrückstellung eine laufende Steuerersparnis lukriert.

Infoblatt mit den wichtigsten Vorteilen für Unternehmen und Begünstigte:

  • keine Sozialversicherungsbeiträge
  • steuerschonender Kapitaltransfer in den Privatbereich möglich
  • höhere Erträge durch „Brutto-für- Netto“-Veranlagung der Beiträge
  • mögliche Senkung privater Lohn-/ Einkommensteuer in der Aktivzeit
  • Steueraufschub in die Rentenphase
  • Auszahlung erfolgt in Rentenform, Kapitalablöse ist möglich
  • gesichertes Pensionskapital auch bei Insolvenz des Unternehmens
  • laufende Steuerersparnis im Unternehmen durch Pensionsrückstellung
  • keine Lohnnebenkosten
  • keine Sozialversicherungsbeiträge
  • motivierte Leistungsträger:innen mit hoher Unternehmensbindung
  • Risikoabsicherung ist vollständig als Betriebsausgabe absetzbar
  • nur ein einziges Finanzierungsinstrument notwendig
  • gleichbleibende, planbare und kalkulierbare Ansparprämien
  • betriebsfremde Risiken werden ausgelagert.
Firmenpension und Pensionszusage sind steuerbegünstigte, freiwillige, direkte Leistungszusagen an ausgewählte Mitarbeiter:innen. Sie sind auch ideal für Geschäftsführer:innen und Manager:innen geeignet. 
Die Zukunftssicherung nach §3/1/15 EStG ist eine völlig steuerfreie Zukunftsvorsorge zugunsten der Mitarbeiter:innen für Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter oder Tod. Pro Jahr und Mitarbeiter:in sind Zuwendungen bis zu 300,- Euro möglich.
Eine Firmen- bzw. Betriebspension ist jener Teil der Altersvorsorge, der durch Beiträge von Arbeitgeber:innen für Mitarbeiter:innen finanziert wird.
Für Betriebspensionen gibt es verschiedene Durchführungswege. Entweder – in Form von direkten Leistungszusagen (=Firmenpension bzw. Pensionszusage) im Rahmen einer betrieblichen Kollektivversicherung oder einer Pensionskassenlösung.
Alle Arbeitnehmer:innen, die für ein Unternehmen tätig sind und dafür eine Entlohnung erhalten, können als Teil dieser Entlohnung eine Firmen- oder Betriebspension erhalten. Uoder – unter bestimmten Voraussetzungen ist das auch- in Form einer Gehaltsumwandlung möglich.auch Beiträge in eine Firmen- oder Betriebspension erhalten.
Die Leistung einer Firmen- oder Betriebspension, die aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert wird, ist gemeinsam mit der staatlichen Pension lohnsteuerpflichtig, nicht aber nicht  sozialversicherungspflichtig. Beiträge, die von Arbeitnehmer:innen selbst geleistet wurden, sind steuerlich begünstigt oder völlig steuerfrei.
Sofern eine Unverfallbarkeitsfrist vereinbart wurde, haben Arbeitnehmer:innen im Falle einer Kündigung vor Ablauf dieser Frist keinen Anspruch auf eine Firmen- bzw. Betriebspension. In allen anderen Fällen besteht jedoch ein Anspruch

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