Mein Jubiläumsgeld

Jubiläumsgeld ist eine kollektivvertraglich vorgesehene Zahlung von Unternehmen an Dienstnehmer:innen. Die Zahlung beträgt ein oder mehrere Monatsgehälter und hat zum jeweiligen Stichtag – zum Beispiel nach 20 Jahren Dienstzugehörigkeit – durch den Dienstgeber zu erfolgen.

Jubiläumszuwendungen sind rückstellungspflichtig und auch in der Bilanz auszuweisen. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, ist der langfristige Aufbau von Vermögenswerten wichtig.

Analog zur Finanzierung von Abfertigungsverpflichtungen können auch die Zahlungsverpflichtungen für Jubiläumsgelder durch eine Rückdeckungs- oder Auslagerungsversicherung ausfinanziert oder völlig an eine Versicherung ausgelagert werden. Auf diese Weise lassen sich nicht nur Liquiditätsengpässe zum Zeitpunkt der Auszahlung vermeiden. Unternehmen profitieren zusätzlich auch von Bilanz- und Steuervorteilen.
Die Auslagerung von Jubiläumsgeld-Verpflichtungen verbessert die Liquidität.
Weniger Fremdkapital erhöht die Eigenkapitalquote Ihres Unternehmens.
Die angesparten Mittel wirken im Unternehmen nicht gewinnerhöhend.

In Österreich werden mehr als 1,4 Mio. Dienstnehmer:innen nach einem Kollektivvertrag entlohnt, der die Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumsgeldern vorsieht. Je nach Branche und Beschäftigungsdauer erfolgt die Zahlung nicht nur einmal, sondern zumeist mehrfach in Form von Brutto-Monatsgehältern. Das heißt, dass die Zahlungsverpflichtungen mit längerer Dienstzugehörigkeit steigen.

Jubiläumszuwendungen können übrigens sowohl in Form von Geldzuwendungen oder Sachzuwendungen erfolgen. Letztere basieren in der Regel auf freiwilliger Basis und bedürfen keiner Rückstellungen.

Max Muster, Angestellter im Handel, ist im Jahr 2000 mit 20 Jahren in Ihr Unternehmen eingetreten und bezog ein Jahresgehalt von EUR 25.000,– brutto. Nimmt man eine Gehaltssteigerung von jährlich 3,00% an, steht ihm nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ein Jubiläumsgeld in Hohe von EUR 3.225,20 (1 Monatsgehalt) zu. Bleibt der Mitarbeiter bis zu seinem 60. Geburtstag im Jahr 2040 in Ihrem Unternehmen, lukriert er in Summe EUR 46.842,00 Jubiläumsgeldansprüche. (8,5 Monatsgehälter inkl. Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsabgaben.) Diese Mittel müssen zum jeweiligen Zeitpunkt vorhanden sein und belasten Ihre Bilanz mit Fremdkapital (Jubiläumsgeldrückstellungen).

Dieses Beispiel zeigt, dass schon bei Ansprüchen eines Mitarbeiters Ihre Bilanz deutlich beeinflusst werden kann. Und wir sprechen hier von nur einer einzigen Person!

Eine Rückdeckung oder Auslagerung der Jubiläumsgeld-Verpflichtungen sorgt durch die laufende Ansparung für die notwendige Liquidität, wenn die Jubiläumsgelder an Ihre Mitarbeiter:innen ausbezahlt werden müssen.

Die Auslagerung ist steuerlich bevorzugt, da die angesparten Mittel im Unternehmen nicht gewinnerhöhend wirken (ggf. kleiner „Aktivposten“) und von der Versicherungssteuer befreit sind!

Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Gleichmäßige und planbare Liquiditätsbelastung
  • Entstehende Jubiläumsgeldansprüche werden zum Ende der Laufzeit ausfinanziert
  • Kein Liquiditätsproblem zum Jubiläum von Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber:in
  • Geringere Gesamtbelastung im Vergleich zur herkömmlichen Vorsorge
  • Unternehmen entscheidet frei, für welche Mitarbeiter:innen eine Jubiläumsgeld-Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird

Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Steuervorteile: Wertzuwächse der Versicherung werden nicht gewinnerhöhend aktiviert, daher keine Versteuerung. Zusätzlich keine Versicherungssteuer
  • Geringere Liquiditätsbelastung im Vergleich zu anderen Vorsorgemodellen
  • Verbesserte Bilanzoptik
  • Entstehender Jubiläumsgeldanspruch kann bei Bedarf zum Laufzeitende ausfinanziert werden
  • Gleichmäßige und planbare Liquiditätsbelastung
  • Unternehmen entscheidet frei, für welche Mitarbeiter:innen eine Jubiläumsgeld-Direktversicherung abgeschlossen wird (kein Gruppenkriterium erforderlich)
  • Stärkung der Eigenkapitalquote
  • Verbesserung der Kennzahlen speziell in der IAS- und UGB-Bilanz (kein Gruppenkriterium erforderlich)
  • Ein Vertrag pro Unternehmen

Die betriebliche Altersvorsorge hilft in Ihrem Unternehmen, Lohnnebenkosten und Steuern zu sparen, bilanztechnische Vorteile zu nutzen, wichtige Mitarbeiter zu motivieren und zu binden.

Und sie hilft Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen, nach Pensionsantritt den gewohnten Lebensstandard zu sichern und auch für Ableben und Berufsunfähigkeit vorzusorgen.

Je nach Größe, Rechtsform, unternehmerischer Zielsetzung und Liquidität des Unternehmens bietet die Allianz für jedes Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen im Bereich des betrieblichen Vorsorgemanagements.

Es handelt sich um eine laut Kollektivvertrag vorgesehene Zahlung des Dienstgebers an die jeweiligen Dienstnehmer:innen.
Die Jubiläumsgeldansprüche sind in den jeweiligen Kollektivverträgen, nach denen die Dienstnehmer beschäftigt sind, geregelt. Anspruch haben alle in den Kollektivverträgen erfassten Dienstnehmer, unabhängig von deren Firmeneintrittsdatum.
Die Zahlungen erfolgen laut der im jeweiligen Kollektivvertrag angegebenen Dienstzugehörigkeitsdauer. Die Zeitpunkte der Auszahlung sind je Kollektivvertrag unterschiedlich festgesetzt.
Die Zahlung beträgt ein Monatsgehalt bzw. ein Mehrfaches eines Monatsgehalts – je nach Kollektivvertrag. Entsprechend der Dienstzugehörigkeitsdauer sind Mehrfachauszahlungen vorgesehen. Sie können, aufsummiert, bis zu 16,5 Monatsgehälter betragen.
Die Jubiläumsgeldzahlung erfolgt zusätzlich zum jeweiligen Monatsbezug zum jeweiligen Stichtag.
Die Zahlungen sind sowohl für Dienstgeber als auch Dienstnehmer wie normale Gehaltszahlungen voll lohnnebenkostenpflichtig. Die Auszahlungen werden gemeinsam mit dem laufenden Bezug laut Tarif versteuert.
Ja, bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen und Unternehmen, die freiwillig bilanzieren, sind die Verpflichtungen als Rückstellungen in der Bilanz auszuweisen. Diese Rückstellungen haben durch Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages v.a. zu Beginn der Dienstverhältnisse meist nur einen geringen Wert, der aber mit Dienstdauer und damit einhergehender Steigerung der Wahrscheinlichkeit einer Jubiläumsgeldzahlung immer mehr ansteigt.
Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, wie sie z.B. vor Einführung der „Abfertigung Neu“ für die Abfertigungsverpflichtungen bestand. Deshalb kennen leider nur sehr wenige Unternehmen die möglichen Belastungen, die auf sie zukommen können.
ekomi

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