• Allianz wird autonome Fahrzeuge und technische Aufsicht versichern
  • Unfallaufklärung im autonomen Straßenverkehr braucht Sensordaten
  • Experten fordern Datenaustausch durch europaweiten Datentreuhänder
  • Auch der Fahrzeughalter benötigt Versicherungsschutz in autonomem Kfz
Automatisiertes und führerloses Fahren wird auf Europas Straßen schon in den kommenden Jahren Wirklichkeit werden. Die Voraussetzungen für die Zulassung erster automatisierter Fahrfunktionen sind seitens der UN-Kommission weltweit geschaffen. Neben den entsprechenden technischen Rahmenbedingungen werden vor allem europaweit einheitlich geltende Regeln und geeignete Voraussetzungen für die korrekte Aufklärung von Unfällen nötig sein. Dies war der Tenor des 9. Allianz Autotages am 22. September 2021, bei dem eine internationale Expertenrunde die Zukunft des Straßenverkehrs diskutierte. „Autonomes Fahren ist keine Zukunftsvision. Es ist Realität und hat erhebliche Auswirkungen auf den Kfz-Markt – und damit auch auf uns als Versicherer“, bekräftigt auch Christoph Marek, Vorstand Versicherungstechnik der Allianz in Österreich. 
Länderübergreifend denken
Neue Mobilitätskonzepte müssen länderübergreifend ausgerichtet sein, um für die Gesellschaft sinnvoll und wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Denn die Menschen werden künftig auch mit automatisierten Fahrzeugen grenzüberschreitend reisen. „Wir müssen unsere Straßen und Regeln europaweit fit machen für autonomes Fahren. Hierfür sehen wir die Notwendigkeit einer europäischen Harmonisierung. Denn bei einem Grenzübertritt müssen diese Autos nicht nur Beschilderungen und Markierungen erkennen und Verkehrsregeln einhalten, sondern es muss auch klar sein, wer haftet, wenn ein Unfall passiert“, betont Klaus-Peter Röhler, Vorstandsmitglied der Allianz SE im Rahmen des Allianz Autotages.
Unfallaufklärung muss weiterhin möglich sein  

Da gerade eine neue Technik selten fehlerfrei ist, werde es auch künftig Unfälle – vor allem im Mischverkehr mit anderen Fahrzeugen – geben, erwartet die Allianz. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in automatisierte und autonome Systeme sei aber nur gewährleistet, wenn Unfallursachen – auch Beinahe-Unfälle – korrekt und unkompliziert aufgeklärt werden können, heißt es. Wenn die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für autonomes Fahren in Österreich getroffen sind, werde die Allianz auch autonomen Fahrzeugen und der technischen Aufsicht Versicherungsschutz gewähren.

Zur Aufklärung von Unfällen mit autonomen oder automatisierten Fahrzeugen werden künftig verstärkt Sensordaten wie Radar, Lidar und Kameraaufzeichnungen benötigt werden. Zum Schutz der personenbezogenen Daten verlangt die Allianz einen europaweiten, unabhängigen Datentreuhänder, der prüft, ob ein berechtigtes Interesse an der Unfallaufklärung besteht, und die erforderlichen Daten mittels eines standardisierten und diskriminierungsfreien Datenzugangs den Berechtigten zur Verfügung stellt. In anonymisierter Form sollten diese Daten auch der Unfallforschung und der Automobilindustrie zugänglich sein, damit Fehler schnell korrigiert und die Systeme verbessert werden können.

Wer haftet, wenn der Besitzer selbst im autonomen Fahrzeug verunfallt?
Offen ist derzeit die Frage der Haftung, wenn der Halter eines automatisiert fahrenden Fahrzeuges selbst bei einem Unfall verletzt wird. Da er nach aktueller Rechtslage keine Ansprüche gegen sich selbst stellen kann, bliebe ihm nur ein eventueller Anspruch aus dem Produkthaftungsrecht gegen den Hersteller. Die Allianz Experten betonten am Autotag, dass auch der Kfz-Halter in seinem Fahrzeug bei Fahrten im automatisierten Modus rechtlich geschützt sein muss, wenn er den Unfall nicht durch einen eigenen Fehler, beispielsweise die Missachtung einer Fehlermeldung, mitverursacht hat.
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Dr. Thomas Gimesi

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