- Mehr als die Hälfte der Österreicher:innen macht einen Frühjahrsputz
- 37 Prozent haben sich bei Haushaltstätigkeiten bereits ein oder mehrmals verletzt
- Schnittwunden (51 Prozent), Kopfverletzungen (44 Prozent) und Quetschungen (41 Prozent) sind dabei die häufigsten Verletzungen
- Unfälle im häuslichen Bereich werden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt; eine private Unfallversicherung sorgt für finanzielle Absicherung bei längeren oder dauerhaften Beeinträchtigungen
Was oft belächelt wird, ist die Tatsache, dass es beim Putzen durchaus auch zu Unfällen und Verletzungen kommen kann: So gibt über ein Drittel der Befragten (37 Prozent) an, sich schon ein oder mehrere Male bei Haushaltstätigkeiten – ausgenommen Kochen – verletzt zu haben. Über ein Viertel (26 Prozent) weiß davon, dass dies einer anderen Person aus dem gleichen Haushalt bereits passiert ist.
Zu den häufigsten Verletzungen zählen Schnittwunden (51 Prozent), Kopfverletzungen durch Stöße oder herabfallende Gegenstände (44 Prozent) und Quetschungen (41 Prozent). Fast genauso oft stolpern die Österreicher:innen beim Putzen über Gegenstände oder Staubsaugerkabel (39 Prozent), verbrühen sich (30 Prozent) oder verletzten sich beim Heben von schweren Gegenständen (27 Prozent). Besonders gefährlich sind Treppenstürze (22 Prozent), Stürze von Leitern oder Sesseln (21 Prozent) sowie Unfälle durch Ausrutschen (12 Prozent). Stromschläge durch Elektrogeräte (11 Prozent) sowie Reizungen bzw. Verätzungen (7 Prozent) und Vergiftungen (2 Prozent) durch Chemikalien passieren vergleichsweise seltener.
„Natürlich können Unfälle jederzeit unerwartet passieren, aber mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und präventiven Maßnahmen kann das Risiko in vielen Fällen minimiert werden“, sagt Denise Cullu, Expertin für private Unfallversicherungen bei der Allianz Österreich, und ergänzt: „Beim Putzen gilt vor allem, sich ausreichend Zeit für die Arbeiten im Haushalt zu nehmen und regelmäßige Pausen einzulegen. Stolperfallen wie rutschende Teppiche sollten bereits im Vorfeld beseitigt werden und beim Staubwischen oder Fensterputzen bitte niemals auf Stühle, Tische oder andere Einrichtungsgegenstände steigen – hier sind schon viele grobe Verletzungen passiert.“
Unfälle im häuslichen Bereich, die u. a. beim Putzen passieren, zählen zu den Freizeitunfällen, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt sind. Denn diese betrifft nur Arbeitsunfälle, Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und bestimmte Berufskrankheiten. Notwendige Behandlungs- und Rehabilitationskosten nach Freizeit- oder Haushaltsunfällen werden bis zu einem gewissen Grad von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Doch was passiert, wenn es infolge eines Unfalls in den eigenen vier Wänden zu einer längeren oder gar bleibenden Beeinträchtigung kommt? Oder wenn man vorübergehend oder dauerhaft erwerbsunfähig wird? Hier müssen Betroffene mit erheblichen finanziellen Einbußen und Belastungen rechnen.
„Je nach Unfallschwere bedeuten Verletzungen für die Betroffenen nicht nur Schmerzen und persönliches Leid, sondern bei besonders gravierenden Zwischenfällen oftmals auch eine finanzielle Belastung, wenn etwa die Folgekosten für Spezialist:innen, Physiotherapien oder Heilbehelfe selbst getragen werden müssen. Denn in vielen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur begrenzte Kosten“, erklärt Cullu. „Eine private Unfallversicherung hingegen bietet Schutz rund um die Uhr und bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen eine Kapitalleistung in Form einer einmaligen Auszahlung oder einer monatlichen Rente.“
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