Eine Moped-Versicherung ist in Österreich gesetzlich verpflichtend. Mit der Haftpflichtversicherung werden Schäden an Dritten abgedeckt, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Mopeds entstehen. Zusätzlich kann auch optional eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Damit werden Kosten durch Unwetterschäden, Diebstahl oder Eigenschäden am eigenen Moped übernommen.

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Schutz vor den finanziellen Folgen nach
Schäden an Ihrem Moped & im Verkehr

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Moped-Haftpflicht, Naturkasko, Teilkasko
oder Vollkasko - Sie haben die Wahl

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Bei der Allianz ist jedes Moped mit 50ccm
Hubraum optimal geschützt

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wir sind rund um die Uhr für Sie da

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Profitieren Sie bei Kennzeichenhinterlegung
oder Hinterlegungsverzicht von 35% Rabatt

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Von Haftpflicht bis Vollkasko: Aus unseren vier Paketen COMFORT, PLUS, EXTRA und MAX wählen Sie ganz einfach den Schutz, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

In Österreich müssen alle Motorräder zumindest durch die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Diese deckt jedoch nur Schäden an Dritten ab, die von Ihnen verursacht wurden. Für zusätzlichen Schutz ist eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für das Motorrad sinnvoll.

Quelle: oesterreich.gv.at (Stand 07/2025)

Endlich mit Ihrem Roller auf den Straßen unterwegs sein und das Gefühl von Freiheit genießen - bevor das möglich ist, muss Ihr Moped angemeldet werden. Wie das geht und was das kostet erklären wir Ihnen im Detail: 


Zur Moped-Anmeldung sind folgende Unterlagen* mitzubringen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis des / der Anmelder:in
  • Versicherungsbestätigung
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument: Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung
  • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird
  • Bei einem gebrauchten Moped: Kaufvertrag, Rechnung oder andere Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht
  • Bei einem neuen Moped: Eintrag des / der Eigentümer:in im Typenschein oder Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des / der Käufer:in daraus hervorgeht

Personen unter 18 Jahren müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorweisen:

  • Vollmacht des / der Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
  • Bestätigung der Meldung des / der Erziehungsberechtigten im Original
  • Amtlicher Lichtbildausweis des / der Erziehungsberechtigten in Kopie

*Quelle: oesterreich.gv.at (Stand 07/2025)

Die Prämie für eine Moped-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen:

gewählter Versicherungsschutz (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko)
Alter, Marke und Modell des Mopeds
Wohnbezirk und Alter des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin
Kennzeichenhinterlegung oder Hinterlegungsverzicht

Mit einer Kennzeichenhinterlegung oder der Wahl eines Saisonkennzeichens (Hinterlegungsverzicht) erhalten Sie bis zu 35% Rabatt auf die Prämie, wenn Sie Ihr Moped in der kalten Saison nicht nutzen.

Beantragen Sie jetzt ein individuelles Angebot!

Die Kosten für eine Moped-Anmeldung betragen mindestens 255,50 Euro. Optional können Sie auch die Ausstellung eines Zulassungsscheines im Scheckkartenformat wählen. Dafür sind zusätzlich 29,50 Euro zu bezahlen (Stand 07/2025).

In Österreich können Sie ein Moped frühestens 2 Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres anmelden. Erst mit Ausstellung des Führerscheins mit der Lenkberechtigung der Klasse AM darf man ab 15 Jahren ein Moped fahren.

Eine Kennzeichenhinterlegung bedeutet, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum, die KFZ-Kennzeichentafel und den Zulassungsschein bei einer Zulassungsstelle hinterlegen. In dieser Zeit ruht auch Ihr Versicherungsvertrag und Sie sparen sich die in diesem Zeitraum die anfallende Versicherungsprämie.

Sie können Ihr Kennzeichen für einen Zeitraum von mindestens 45 Tagen hinterlegen. Im Normalfall wird Ihr Kennzeichen vom 1. November bis 1. März des Folgejahres hinterlegt.

Wird Ihr Fahrzeug durch Abmeldung oder Hinterlegung von Kennzeichentafeln stillgelegt, ist das Moped nur innerhalb einer Kaskoversicherung versichert. Diese ist dann auf das Garagenrisiko beschränkt: Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur Versicherungsfälle gedeckt sind, die sich innerhalb der Garage oder auf dem Fahrzeug-Abstellplatz ereignen. Dafür gewähren wir Ihnen einen entsprechenden Prämiennachlass.

Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, uns die Aufhebung einer Stilllegung unverzüglich zur Kenntnis zu melden!

Ein Hinterlegungsverzicht bedeutet, dass man in den Wintermonaten die Kennzeichen nicht bei der Zulassungsstelle hinterlegt. Während dieser Zeit zahlen Sie weiter die Versicherungsprämie. Dafür erhalten Sie bei der Allianz bis zu 35% Rabatt (das Angebot gilt nur für zweisitzige Mopeds).

Die 4 Schritte der Schadensabwicklung - schnell erklärt

  1. Meldung: Indem Sie uns über Ihren Unfall informieren, beginnen Sie auch den Prozess der Schadensabwicklung.
  2. Bearbeitung: Wir beurteilen den Schaden, überprüfen die notwendigen Unterlagen und ermitteln die Höhe der Versicherungsdeckung.
  3. Reparatur: Ihr Fahrzeug ist repariert und der Anspruch beglichen!
  4. Feedback: Im Anschluss bitten wir Sie um Feedback zu dem Prozess sowie Ihren Erfahrungen, um unseren Service kontinuierlich für Sie zu verbessern.
Schadenstatus Tracker Smartphone Screenshot, beschreibt alle 4 Schritte für Schadenmeldung
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